Schwangerschaftskosten in der Steuererklärung
Während einer Schwangerschaft kommen diverse Kosten auf die werdenden Eltern zu. Nur werden private Ausgaben nicht in der Steuererklärung berücksichtigt. Eine Schwangerschaft hat natürlich nichts mit einem Einkommen zu tun und gehört damit zu den Ausgaben im privaten Rahmen. Dennoch gibt es einige Aufwendungen während der Schwangerschaft, die abgesetzt werden können. Und viele angehende Eltern wissen um diese Möglichkeiten leider nicht. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen haben wir daher in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zu Schwangerschaftskosten und Steuern zusammengetragen.
Welche Schwangerschaftskosten können abgesetzt werden?
Kosten, welche mit einer Schwangerschaft in Verbindung stehen, können nicht automatisch in der Steuererklärung eingetragen werden. Realistisch betrachtet muss man sogar sagen, dass der Großteil an Kosten nicht steuerlich relevant ist. Während der Schwangerschaft entstehen oft medizinisch notwendige Aufwendungen. Und genau bei dieser Kostenart wird es interessant. Medizinische Ausgaben, die Sie selbst zahlen müssen, können grundsätzlich als sogenannte außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Die Schwangerschaft ist hier keine Ausnahme. Wir haben die häufigsten steuerlich absetzbaren Kosten nachfolgend aufgeführt:
- Kursgebühren für eine ärztlich verordnete Schwangerschaftsgymnastik oder den Geburtsvorbereitungskurs
- Rechnungen (privat gezahlt) für Medikamente und Untersuchungen, künstliche Befruchtungen, ärztlich verordnete Bäder, Massagen und Gymnastik und auch die Hebamme, den entbindenden Arzt und das Krankenhaus.
- Fahrtkosten, um zu den genannten Kursen oder Behandlungen zu gelangen. Hierzu wird die Reisekostenpauschale genutzt.
Bei all diesen Ausgaben ist es wichtig zu beachten, dass natürlich nur solche Kosten angesetzt werden dürfen, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden. Wird ein Anteil von der Krankenkasse übernommen, kann der selbst finanzierte Anteil abgesetzt werden. Wichtig ist es zudem zu beachten, dass die medizinische Notwendigkeit und eine ärztliche Verordnung vorliegen. Fehlt der passende Nachweis, ist das Eintragen in der Steuererklärung nicht gültig.
Welche Schwangerschaftskosten können nicht abgesetzt werden?
Einfach gesagt können alle Schwangerschaftskosten, die wir zuvor nicht genannt haben, auch nicht abgesetzt werden. Wenn es um Kosten für Babykleidung oder wichtige Einrichtung für das Baby geht, handelt es sich aus steuerlicher Sicht um private Aufwendungen, die nicht in der Steuererklärung eingetragen werden können. Natürlich gibt es immer wieder spezielle Fälle und Ausnahmen, die wir in unserer Aufzählung möglicherweise nicht aufgeführt haben. Bei Unsicherheiten ist es daher immer sinnvoll, einen qualifizierten Steuerberater aufzusuchen und dort die Rechtslage zu prüfen.
Achtung bei außergewöhnlichen Belastungen
Wie bereits erwähnt, können die Schwangerschaftskosten als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Zu beachten ist dabei, dass außergewöhnliche Belastungen erst steuerliche Vorteile bewirken, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. Bei der zumutbaren Eigenbelastung handelt es sich um eine individuelle Grenze, welche überschritten werden muss, um einen Steuervorteil zu erwirken. Liegen die Schwangerschaftskosten unterhalb der zumutbaren Eigenbelastung, können Sie diese eintragen, haben allerdings keinen steuerlichen Vorteil. Es daher wichtig, dass Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen, um zu prüfen, ob es sich lohnt, die Schwangerschaftskosten in der Steuererklärung zu erfassen.
Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und Sie nun ein besseres Verständnis von Schwangerschaftskosten und der Steuererklärung haben. Eine Schwangerschaft kann mit viel Stress verbunden sein. Daher sollten Sie sich nicht auch noch mit steuerlichen Themen beschäftigen. Um Zeitkonto und Nerven zu schonen, sollten Sie daher zu einem Beratungsgespräch bei uns in Düsseldorf oder Oberhausen kommen. Unser Team kümmert sich um Ihre steuerlichen Angelegenheiten und beantwortet offene Fragen. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.