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Steueränderungen 2026: Was sich für Arbeitnehmer und Rentner ändert

9. Februar 2026

Auch 2026 bringt zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich – insbesondere für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Rentner. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die wichtigsten Anpassungen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht zusammengetragen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kompakten Überblick, was sich ab dem Jahreswechsel ändert und worauf Sie in der Steuererklärung achten sollten.

Mehr Netto durch höhere Freibeträge

Zum 1. Januar 2026 steigt der Grundfreibetrag erneut an – auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Das bedeutet: Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei. Auch beim Solidaritätszuschlag gibt es eine höhere Freigrenze – sie liegt künftig bei 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung).

Der Unterhaltshöchstbetrag, also der maximale Betrag, den Sie für unterhaltsberechtigte Angehörige als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, steigt ebenfalls auf 12.348 Euro. Zusätzlich können Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person abgesetzt werden.

Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen

Für Familien gibt es gleich mehrere Verbesserungen: Das Kindergeld wird ab Januar 2026 um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat angehoben. Parallel steigt auch der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes auf 3.414 Euro je Elternteil. Inklusive des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 4.878 Euro (Alleinstehende) bzw. 9.756 Euro (verheiratete Eltern).

Altersvorsorge und Werbungskosten

Ab 2026 können Altersvorsorgeaufwendungen – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente – vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern sie innerhalb des neuen Höchstbetrags von 30.826 Euro (bzw. 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung) liegen.

Auch die Beiträge zu Gewerkschaften werden künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten anerkannt. Damit wirken sie sich auch dann steuerlich aus, wenn der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

 

Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

Die Entfernungspauschale steigt ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer. Für Geringverdiener, die von der Entfernungspauschale nicht profitieren können, wird die sogenannte Mobilitätsprämie entfristet und dauerhaft gewährt. Sie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer – und muss beantragt werden.

Änderungen bei Minijobs und Ehrenamt

Mit dem höheren Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro pro Monat. Daneben werden steuerliche Freibeträge für Ehrenamtliche erhöht: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro pro Jahr. Diese Entlastung kommt etwa Trainerinnen, Feuerwehrleuten oder Vereinsengagierten zugute.

Einführung der Aktivrente

Ein echtes Novum ist die ab 2026 eingeführte Aktivrente: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – also bis zu 24.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ziel der Regelung ist es, erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben zu halten.

Höhere Abzugsgrenzen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung im Ausland wird erstmals eine pauschale Höchstgrenze eingeführt: Ab 2026 können Unterkunftskosten bis zu 2.000 Euro monatlich steuerlich geltend gemacht werden. Diese neue Regelung schafft mehr Klarheit und Sicherheit bei Auslandseinsätzen.

Weitere steuerliche Verbesserungen

Auch kleinere Änderungen bringen Vorteile: Prämien für Olympia- oder Paralympics-Teilnahmen sind künftig steuerfrei. Bei Parteispenden wurde der steuerlich begünstigte Höchstbetrag verdoppelt – auf 3.300 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren, von denen jeweils 50 % direkt die Steuerlast mindern können.

Die neuen Sachbezugswerte steigen ebenfalls leicht an. So liegt der Monatswert für Verpflegung künftig bei 345 Euro. Für Frühstück sind täglich 2,37 Euro, für Mittag- oder Abendessen jeweils 4,57 Euro anzusetzen. Bei Unterkunft und Miete beträgt der Sachbezugswert nun 285 Euro im Monat.

Fazit: 2026 bringt steuerlich viel Bewegung

Ob Arbeitnehmer, Rentner oder Familien – die Steueränderungen zum Jahresbeginn 2026 betreffen nahezu alle Lebensbereiche. Wer seine Steuererklärung gut vorbereitet und die neuen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten kennt, kann von den Änderungen gezielt profitieren.

Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen begleiten wir Sie gerne dabei, Ihre steuerlichen Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen – ob in der Einkommensteuer, bei Fragen zur Altersvorsorge oder zur Mobilitätsprämie. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.