Steuerberater absetzen: Mit Kosten für die Steuerberatung Geld sparen
Niemand zahlt „gerne“ Steuern. Hinzu kommt, dass die Steuerberatung zusätzliche Kosten verursacht. Dabei wissen viele Steuerzahler nicht, dass der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein teilweise abgesetzt werden kann. Fachbücher und Online-Steuererklärungen können ebenfalls steuerlich vorteilhaft sein. In diesem Beitrag werden wir als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen erläutern, wie Steuerpflichtige die Steuerberatung absetzen können. Im Normalfall werden die Kosten einer Steuerberatung automatisch vom jeweiligen Berater angegeben. Es ist dennoch sinnvoll, die Hintergründe zu verstehen und möglicherweise beim nächsten Beratungsgespräch nach dem Thema zu fragen.
Grundlage: Steuerberatungskosten absetzen
In einem gewissen Rahmen sind die Kosten für eine Steuerberatung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Zunächst sollte daher geklärt werden, was Steuerberatungskosten sind. Die Unterstützung bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zählt als Steuerberatungskosten. Es können aber auch PC-Programme, Online-Software und Fachliteratur als Kosten für steuerliche Beratung angesehen werden. Sogar die Anfahrt zum Steuerberater oder die Kosten für eine telefonische Beratung können teilweise eingerechnet werden.
Steuerberatungskosten durften früher als Sonderausgaben angegeben werden. Mittlerweile können die Aufwendungen nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Kosten nur auf eine konkrete Einkunftsart bezogen sein müssen.
Welche Kosten dürfen abgesetzt werden?
Aufwendungen für einen Steuerberater können leider nicht grundsätzlich angegeben werden. Es dürfen nur solche Ausgaben angesetzt werden, die bei der Ermittlung von Einkünften entstehen. Für die Praxis bedeutet dies, dass vor allem die Beratung zu neuen Sachverhalten und die Erstellung von unterschiedlichen Anlagen steuerlich relevant ist. Nachfolgend werden die häufigsten absetzbaren Steuerberatungskosten genannt.
Als Werbungskosten können die folgenden Formulare absetzbar sein:
- Anlage V
- Anlage N
- Anlage SO
- Anlage R
- Anlage AUS
Als Betriebsausgaben können die folgenden Formulare absetzbar sein:
- Anlage EÜR
- Anlage L
- Anlage G
- Anlage S
Welche Kosten genau angegeben werden können ist für den Steuerpflichtigen teilweise schwer zu erkennen. Der Steuerberater weiß allerdings exakt, welche Tätigkeiten angesetzt werden dürfen. Im Normalfall werden die verwendbaren Aufwendungen gleich vom Steuerberater angesetzt.
Steuern im privaten Bereich sind nicht abzugsberechtigt
Steuerberatungskosten können auch privat veranlasst sein. Steuerberatungskosten, die im persönlichen steuerlichen Bereich entstehen, sind nicht abzugsfähig. Zu den nicht absetzbaren Kosten zählt die Unterstützung in den folgenden Gebieten:
- Mantelbogen
- Anlage Kind
- Anlage Unterhalt
- Anlage Altersvorsorge
- Vermögenswirksame Leistungen
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerkerkosten
Die genannten Anlagen haben nichts mit der Ermittlung von Einkünften zu tun und sind damit nicht steuerlich zu beachten. Natürlich kann ein Steuerberater auch in diesen Bereichen unterstützen. Der Fiskus sieht das aber nicht als unvermeidliche Ausgaben an und ermöglicht daher keine Absetzbarkeit.
Wichtig! Der Steuerberater sollte in der Rechnung den abziehbaren und den nicht abziehbaren privaten Teil separat ausschreiben. So können die absetzbaren Beratungskosten einfacher getrennt werden.
Mischkosten als Werbungskosten absetzen
Aufwendungen für einen Mitgliedsbeitrag beim Lohnsteuerhilfeverein, Steuersoftware oder ein Fachbuch können nicht eindeutig, als private oder berufliche Kosten identifiziert werden. Es handelt sich damit um sogenannte Mischkosten. Die Mischkosten dürfen als Werbungskosten angegeben werden. Vom Finanzamt werden die kompletten Kosten bis zu einem Wert von 100 Euro akzeptiert. Handelt es sich um höhere Mischkosten, werden diese gestaffelt angerechnet.
- Liegen die Mischkosten zwischen 100 und 200 Euro können 100 Euro angesetzt werden. Der Rest kann nicht angegeben werden.
- Haben Sie höhere Mischkosten, könnte eine andere Option sinnvoll sein. Der Fiskus erlaubt es, dass pauschal die Hälfte der Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein, Fachliteratur oder die Steuersoftware eingetragen werden. Ab Ausgaben von über 200 Euro ist dies oft die bessere Variante.
Steuerberaterkosten absetzen erst oberhalb der Pauschbeträge sinnvoll
Bevor Sie sich damit beschäftigen, welche Steuerberaterkosten abgesetzt werden können sollte geprüft werden, ob die Werbungskosten oberhalb der Pauschbeträge liegen. Der Pauschbetrag wird bei jedem Steuerzahler automatisch abgezogen. Liegt man unterhalb des Pauschbetrags, lohnt es sich nicht, die Steuerberaterkosten anzugeben. Steuerberatungskosten für Mieteinnahmen oder betriebliche Einkünfte haben einen Vorteil, weil es hier keine Pauschbeträge gibt. Die Aufwendungen für einen Steuerberater können demnach sofort angesetzt werden.
Fazit: Steuerberaterkosten können über die Steuer verringert werden
Abschließend kann man sagen, dass ein Teil der Steuerberaterkosten durchaus gleich über die Steuererklärung abgezogen werden können. Effektiv wird die Steuererklärung vom Experten dadurch günstiger. In den meisten Fällen werden die genannten Aspekte automatisch und ohne Nachfrage vom Steuerberater angesetzt. Viele Steuerzahler kommen daher schon regelmäßig zu dem steuerlichen Bonus, ohne davon zu wissen. Es kann dennoch nicht schaden bei Ihrem Berater nachzufragen, ob die Aufwendungen tatsächlich angegeben werden.
Noch Fragen? Unser Team aus Steuerberatern und anderen Fachleuten hilft gerne bei allen steuerlichen Anliegen. Mit einer umfangreichen Branchenspezialisierung sind wir der ideale Ansprechpartner für Unternehmen. Einfach kontaktieren und Termin vereinbaren.