Steuerberater erklärt: Der CFD-Handel
Heute ist er weitverbreitet und auch bei Privatanlegern beliebt: Der Handel mit Aktien und strukturierten Wertpapieren. Differenzkontrakte (Contracts for Differences: CFD) erlauben ein erhöhtes Chance-Risiko-Verhältnis für erfahrene Trader. All das, ohne dabei den jeweiligen Basiswert zu erwerben oder zu veräußern. Dabei überlegen viele Trader ihre Handelsaktivitäten über eine eigens eingerichtete GmbH abzuwickeln, denn die steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten von Termingeschäftsverlusten wurden verschärft. Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen erklärt den CFD-Handel aus steuerlicher Sicht.
Wie funktionieren Differenzkontrakte?
CFDs sind Finanzprodukte. Die Derivate sind hochspektulativ und eignen sich deswegen nur für sehr gut informierte Trader. Es ist nämlich nicht von der Hand zu weisen, dass die erhöhten Chancen auch mit erhöhten Risiken zusammenhängen. Trotz des hohen Risikos sind die Anlagen beliebt, denn mit wenig Kapitaleinsatz können hier große Handelspositionen am Markt eröffnet werden. Die Anleger haben die Möglichkeit in Kursentwicklungen von Basiswerten zu investieren. Dabei muss nicht das notwendige Kapital des Basiswerts aufgewendet werden. Hinterlegt werden dabei ausschließlich Sicherheitsleistungen, um die Risiken aus solchen Finanzprodukten zu decken. Der Erwerber bei CFDs ist nicht an dem Unternehmen beteiligt, sondern Inhaber einer Forderung.
Die Basiswerte, die für CFD genutzt werden, sind häufig Aktien, ETF, Indizes, Rohstoffe und (Krypto-) Währungen. Broker, die Differenzkontrakte anbieten, stellen in der Regel auch das restliche Fremdkapital zur Verfügung. Ein „margin call“ wird dann durchgeführt, wenn die Sicherheitsleistung nicht mehr ausreicht. CFD werden außerbörslich gehandelt. Ihre Laufzeit ist unbeschränkt. Beide Parteien können sie beenden oder schließen.
Der Nutzen von CFD ist vielseitig. Sie dienen zu Absicherung von Werpapierkurs-, Wechselkurs- und Zinsrisiken. Das ist bei Privat- und Betriebsvermögen möglich. Die Einschätzung des Gesetzgebers ist geteilt. Während er sie im Privatvermögen als spekulativ einschätzt, da sie einen großen Hebeleffekt haben, ist das im Betriebsvermögen anders. Hier sind sie als Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs anerkannt.
Wie sind CFD steuerlich einzuordnen?
Steuerlich sind CFD als Termingeschäfte einzuordnen. Das wurde im Juni 2021 klargestellt, obwohl sich der Begriff aus dem Zivilrecht in Abgrenzung zum Kassageschäft ableitet. Fraglich bleibt, ob ein CFD für steuerliche Zwecke als einheitliches Rechtsverhältnis behandelt werden muss. Das wäre im Falle des Termingeschäfts die Regel. Im anderen Fall müsste das CFD in verschiedene einzelne CFD Verträge aufgeteilt werden oder in seine einzelnen Produktbestandteile aufgespalten werden. Letztendlich sollte ein CFD als einheitliches Finanzprodukt bzw. Rechtsverhältnis gelten, denn es ist in seiner Gesamtheit ein relevantes Gepräge. Auch im Betriebsvermögen kommt nur eine einheitliche Bilanzierung solch strukturierter Finanzprodukte in Betracht.
Wie werden CFD steuerliche behandelt und Gewinne ermittelt?
Rechtsfragen entstehen dann, wenn ein mehrjähriger CFD-Handel besteht. Bei einer einheitlichen Betrachtung des CFD entstehen so Implikationen bezüglich des Besteuerungszeitpunktes der realisierten Gewinne innerhalb des CFD. Darüber hinaus ist die Anwendung der Sondervorschriften für die Verluste aus Termingeschäften im Privatvermögen ab 2021 betroffen. Wird das CFD als einheitliches Finanzprodukt behandelt, ist nur die Besteuerung zum Laufzeitende zulässig. Aus verschieden Gründen wird diese Art Besteuerung allerdings häufig abgelehnt. Eine Art Cashflow- Besteuerung auf Ebene des CFD bietet sich an. Jährlich steuerlich gefasst werden dann die realisierten Gewinne im Privatvermögen.
Es erweist sich als äußerst komplex den Gewinn von Differenzkontrakten zu ermitteln und damit ist auch die steuerliche Behandlung erschwert. In vielen Fällen kommen konkrete Anwendungsfragen auf. Häufig kommt es bei den Fragestellungen zu jeweilig unterschiedlichen fallspezifischen Antworten bezüglich des Steuerbelastungsvergleiches eines CFD-Handels. Das ist bei Privat- und Betriebsvermögen der Fall. Es hat sich außerdem gezeigt, dass die Anwendung der neuen Vorschriften für Verluste aus Termingeschäften im Privatvermögen zu einer massiven Steuermehrbelastung führen kann. Daraus resultiert eine Bewegung: Viele Trader überlegen ihren CFD-Handel künftig im Betriebsvermögen einer GmbH abzubilden, um die Steuermehrbelastung zu umgehen.
Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen
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