Steuerberater erklärt: So können Sie im Herbst und Winter noch Steuern sparen
Die letzten Sommertage sind gezählt und der Herbst/Winter hält Einzug. Mit der kalten Jahreszeit ist auch das Jahresende nicht mehr weit entfernt. Bevor das Steuerjahr 2021 endet, sollten Sie als Steuerzahler das vierte Quartal nochmal nutzen, um Steuern zu sparen. Die letzten Meter des Steuerjahres sind stets ein guter Zeitpunkt, um einen Blick auf steuerliche Sparpotenziale zu werfen. Damit Sie in diesem Jahr noch die bestmöglichen Ersparnisse erzielen können, haben wir einige Tipps für Sie zusammengefasst, die Sie in diesem Herbst und Winter nutzen sollten.
Rückblick in das Steuerjahr 2021
Jeder Steuerzahler weiß, dass der Fiskus einem bei der Steuerlast selten von sich aus entgegenkommt. Mit Hinweisen zum Steuern sparen müssen Sie vom Finanzamt nicht rechnen. Es liegt stets an Ihnen, alle Angaben in der Steuererklärung zu machen und somit die Steuerlast zu mindern. Die kalte Jahreszeit sollten Sie daher nutzen, um einen Rückblick auf das Steuerjahr 2021 zu wagen. Grundsätzlich sollten dabei alle steuerlich relevanten Einnahmen und Ausgaben genau betrachtet werden. Es sollte praktisch die Frage gestellt werden: Welche Einnahmen hatte ich und welche Ausgaben kann ich diesbezüglich in der Steuererklärung eintragen? Für Steuerzahler, die sich mit dem Thema der Steuer gut auskennen, ist das meist ohne größere Probleme möglich. Alle anderen können die Hilfe eines erfahrenen Steuerberaters in Anspruch nehmen. Im deutschen Steuerrecht gibt es viele undurchsichtige Regelungen, die der „normale“ Steuerzahler leicht übersehen kann. Dies führt zu Fehlern und oftmals zu verschenkten Steuerersparnissen. Nutzen Sie daher den Herbst und Winter, um mit einem Steuerberater zu sprechen und alle Fragen für das Jahr 2021 zu klären. In den nachfolgenden Absätzen möchten wir jedoch noch einen Blick darauf werfen, wie Sie im Herbst und Winter aktiv Steuern sparen können.
Wurde die zumutbare Eigenbelastung überschritten?
Vielleicht haben Sie schon einmal von außergewöhnlichen Belastungen gehört. Unter dem Oberbegriff der außergewöhnlichen Belastungen werden unterschiedliche Ausgaben zusammengefasst, die steuerlich absetzbar sind. Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich um „außergewöhnliche“ Ausgaben. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise Krankheitskosten, Kurkosten und Pflegekosten. Im Herbst und Winter sollten Sie einen genauen Blick darauf werfen, ob Sie bisher außergewöhnliche Belastungen hatten oder etwaige Ausgaben anstehen. Warum? Das „Problem“ mit außergewöhnlichen Belastungen besteht darin, dass es eine zumutbare Eigenbelastung gibt. Es handelt sich dabei um einen individuellen Betrag, welcher von Faktoren, wie dem Einkommen, abhängig ist. Die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten werden, damit das Finanzamt die als außergewöhnliche Belastung eingetragenen Kosten steuermindernd einbezieht. Wird der Grenzbetrag also nicht überschritten, wirken sich die außergewöhnlichen Ausgaben also nicht auf Ihre Steuerlast aus.
Nun sind außergewöhnliche Belastungen nicht planbar, was bedeutet, dass Sie oftmals keinen Einfluss darauf haben, wann und in welcher Höhe die Kosten entstehen. Teilweise können Kosten für eine Kur oder Ähnliches aber durchaus in gewisser Weise „geplant“ werden. Bevor das Steuerjahr also endet, sollten Sie sich anschauen, ob es sich lohnt, gewisse Kostenpositionen noch in diesem Jahr aufzubauen oder diese doch im nächsten Jahr steuerlich attraktiver sein könnten. In diesem Rahmen muss immer die Eigenbelastung betrachtet werden. Ist diese beispielsweise noch nicht überschritten, macht es Sinn weitere Ausgaben in dieses Jahr zu legen und somit einen steuerlichen Abzug der gesamten Kosten zu ermöglichen.
Teilweise können außergewöhnliche Belastungen und die zumutbare Eigenbelastung beim Steuerzahler zu Verwirrung führen. Somit ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, sofern Sie nicht ausführlich informiert sind. Somit vermeiden Sie Fehler, die am Ende teuer werden können.
Wie steht es um Werbungskosten?
Auch bei den Werbungskosten sollten berufstätige Steuerzahler genauer hinschauen. Die Angabe lohnt sich steuerlich erst dann, wenn die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschritten wurde. Schauen Sie sich zunächst an, welche Werbungskosten in diesem Jahr angefallen sind. Überschreiten diese Ausgaben den Pauschalwert? Sofern Sie die Werbungskostenpauschale bereits überschritten haben oder knapp darunter liegen, gibt es die Möglichkeit, Steuern einzusparen. Ähnlich zum vorherigen Absatz ist hier die Überlegung, ob möglicherweise noch Kosten in nächster Zeit anstehen, die in diesem Steuerjahr noch steuermindernd angerechnet werden können. Benötigen Sie beispielsweise noch einen neuen beruflichen Laptop für das Homeoffice? Eine gute Möglichkeit, um die Kosten als Werbungskosten noch in diesem Steuerjahr abzusetzen. Sinnvoll ist das natürlich nur, wenn Sie mit den etwaigen Ausgaben auch die Pauschale überschreiten.
Sofern Sie noch unsicher sind, welche Ausgaben Sie als Werbungskosten absetzen dürfen, kann ein Steuerberater helfen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch können die relevanten Kosten identifiziert werden. Auch die Sparpotenziale für dieses Jahr können in diesem Rahmen mit einem Experten fundiert geplant werden.
Steuern mit der Herbstgartenpflege einsparen
Mit dem Herbst treibt es uns vermehrt in warme Innenräume. Der Garten wird immer weniger genutzt. Dennoch muss der Garten auch im Herbst gepflegt werden. Sofern Sie als Steuerzahler einen Garten besitzen, diesen aber nicht selbstständig pflegen möchten, gibt es ein steuerliches Sparpotenzial im Herbst. Die Herbstgartenpflege durch einen Dienstleister kann in der Steuererklärung abgesetzt werden. Diese Regelung gilt im gesamten Jahr für Leistungen durch einen Gärtner. Für Steuerzahler, die im nassen Herbst aber keine Lust haben, den Garten zu pflegen, bietet sich hier eine gute Möglichkeit, um noch Steuern im Herbst einzusparen. Zu beachten ist lediglich, dass Sie eine Rechnung für die Leistungen erhalten und die Kosten per Überweisung zahlen. Eine Barzahlung kann steuerlich nicht abgesetzt werden.
Winterdienst von der Steuer absetzen
Obwohl wir in Deutschland in vielen Regionen immer weniger Schnee sehen, kann es dennoch jeden Winter passieren. Viel Schneefall bedeutet auch, dass Sie Schneeräumen müssen. Steuerzahler, die hier keine Lust oder Zeit haben, können den Winterdienst als Dienstleistung wahrnehmen. Der Vorteil: Schneeräumen zählt als haushaltsnahe Dienstleistung und ist somit steuerlich absetzbar. Mit dem professionellen Winterdienst erhalten Sie somit nicht nur Komfort, sondern auch ein steuerliches Sparpotenzial im Winter.
Steuerberatung sorgt für Steuerersparnisse
Was ist der größte steuerliche Fehler, den Sie diesen Herbst/Winter machen können? Der Verzicht auf einen qualifizierten Steuerberater. Wir erleben es immer wieder, dass Steuerzahler glauben, dass sich die Steuererklärung nicht lohnt oder das gewisse Kosten gar nicht absetzbar sind. Wird die Steuererklärung eigenständig gemacht oder überhaupt nicht eingereicht, gehen oftmals große Sparpotenziale verloren. Viele Mandanten, die neu zu uns kommen, haben in den vorherigen Jahren viele Sparpotenziale verschwendet und sind überrascht, wie viele Positionen ein Experte noch steuermindernd in der entsprechenden Erklärung unterbringt. Das wohl größte Sparpotenzial liegt häufig in einem qualifizierten Steuerberater.
Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen unterstützen wir unsere Mandanten bei allen steuerlichen Angelegenheiten und sind der erste Ansprechpartner bei Fragen. Natürlich kümmern wir uns auch um Ihre Steuererklärung. Dabei können Sie auf das Fachwissen und die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter vertrauen. Kontaktieren Sie uns, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.