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Steuerberater erklärt: Was Sie über die Feststellungserklärung wissen müssen

18. November 2021

Haben Sie schon einmal von einer Feststellungserklärung gehört? Es kann passieren, dass das Finanzamt um eine solche Erklärung bittet. Davon betroffen sind in der Regel Unternehmer, aber auch Privatpersonen, die in einer Gemeinschaft ein Grundstück besitzen oder eine Erbengemeinschaft bilden. Die Feststellungserklärung ist tendenziell nur wenigen Steuerzahlern bekannt, kann dennoch irgendwann relevant werden. Daher haben wir nachfolgend in diesem Beitrag übersichtlich die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst.

Was versteht sich unter einer Feststellungserklärung?

Mithilfe von einer Feststellungserklärung werden Einkünfte für die steuerliche Berechnung bestimmt. Die Erklärung hat somit eine einfache, aber dennoch in bestimmten Situationen notwendige Aufgabe. Die Feststellungserklärung steht in einem engen Verhältnis mit der jährlichen Einkommensteuer. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, kommt jedoch nicht jeder Steuerzahler in Kontakt mit dieser Erklärung. Lediglich für Einzelunternehmer und gewisse Gemeinschaften von Privatpersonen oder juristische Personen ist die Erklärung potenziell wichtig.

Wann wird eine Feststellungserklärung relevant?

Um besser zu verstehen, was sich hinter der Feststellungserklärung verbirgt, müssen wir uns die Situationen anschauen, in der eine solche Erklärung vom Finanzamt gefordert wird. Wer die Erklärung abgeben muss, ist gesetzlich in der Abgabenordnung geregelt. In diesem Rahmen gibt es zwei mögliche Varianten:

  1. Einerseits müssen Feststellungserklärungen von Einzelunternehmen eingereicht werden, bei denen der Wohnsitz und der Betrieb örtlich auseinanderliegen. In diesem Fall regelmäßig sind zwei unterschiedliche Finanzämter für Sie zuständig. Das Finanzamt am Wohnsitz kümmert sich um die klassische Steuererklärung. Das Finanzamt am Arbeitsort wird eine Feststellungserklärung fordern, um die Daten schlussendlich an das Wohnsitz-Finanzamt zu melden.
  2. Der zweite Fall kommt durchaus häufig vor, wenn private Personen eine Personengesellschaft gründen, um beispielsweise ein Erbe zu verwalten. Mithilfe der Feststellungserklärung wird der jeweilige Anteil am Gewinn oder Verlust der Personengesellschaft geklärt. Zur Verdeutlichung hier ein klassisches Beispiel: Hierzu schauen wir uns eine Erbengemeinschaft in Bezug auf eine Immobilie an. Mehrere Erben einer vermieteten Immobilie bilden eine Personengesellschaft, um die Einkünfte etc. zu verwalten. Nun stellt sich die Frage, welche Einkünfte bzw. Verluste auf die einzelnen Personen dieser Gemeinschaft bezogen werden können und somit steuerlich relevant sind. Um den anteiligen Gewinn oder Verlust der Personen zu ermitteln, wird die Feststellungserklärung verwendet.

Zu beachten ist, dass das Finanzamt im individuellen Fall auch auf die Forderung einer Feststellungserklärung verzichten kann. Dies passiert oft, wenn die Sachverhalte sehr überschaubar sind und es unter einer Gemeinschaft auch keine Konflikte bezüglich der Aufteilung gibt. Ist es also sehr deutlich, wie sich Gewinne und Verluste verteilen, muss keine Erklärung eingereicht werden, sofern die Forderung ausbleibt.

Die gesonderte und einheitliche Feststellung

Bei den Fällen bezüglich Einzelunternehmer wird eine gesonderte Feststellung vorgenommen. Dies bedeutet, dass für die eine Person, also den Einzelunternehmer, die Einkünfte gesondert festgestellt werden. Für Gemeinschaften gilt eine gesonderte und einheitliche Feststellung. Hierbei wird zunächst gesondert festgestellt, wie die Gewinne und Verluste zu verteilen sind. Anschließend erfolgt eine einheitliche Aufteilung des Ergebnisses auf die unterschiedlichen Personen.

Wie funktioniert der Prozess der Feststellungserklärung?

Nachdem das Finanzamt die Feststellungserklärung gefordert hat, müssen Sie als Steuerzahler zunächst das passende Steuerformular ausfüllen. Das Formular wird an das zuständige Finanzamt bzw. das Finanzamt, welches die Forderung gestellt hat, verschickt. Mittlerweile wird dieser Prozess online erledigt und nicht in Form von physischen Formularen. Die Feststellungserklärung ist somit von Ihrer Seite eingereicht. Das Finanzamt wird nun einen Feststellungsbescheid erstellen und Ihnen diesen zukommen lassen. Im Idealfall haben Sie diesen Bescheid beim Erstellen der darauf aufbauenden bzw. folgenden Steuererklärung vorliegen, um die festgestellten Einkünfte eintragen zu können. Falls der Bescheid zum Zeitpunkt dieser Steuererklärung noch nicht vorliegt, können Sie auch Ihre eigene Berechnung eintragen. Sofern es Abweichungen zum Bescheid gibt, wird dies nachfolgend vom Finanzamt korrigiert.

Was können Sie bei einem fehlerhaften Bescheid tun?

Auch das Finanzamt kann Fehler machen. So kann es passieren, dass der Feststellungsbescheid einen Fehler enthält. Sofern Ihnen ein vermeintlicher Fehler auffällt, können Sie innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen.

Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen

Die Feststellungserklärung ist in der Theorie und Praxis nicht sonderlich komplex. Dennoch kann es sein, dass Steuerzahler von solchen speziellen Forderungen vom Finanzamt überrascht sind und daher diverse Fragen aufkommen. Auch ein Einspruch kann gelegentlich Schwierigkeiten bereiten. Daher sollten Sie im Zweifelsfall immer früh genug einen Steuerberater konsultieren. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Anliegen. Sie können auf die Erfahrung und Expertise unseres Teams vertrauen und sind somit steuerlich immer auf dem richtigen Weg. Fehler zu vermeiden ist stets einfacher als diese später zu korrigieren. Dies gilt besonders hinsichtlich Ihrer Steuern. Kontaktieren Sie uns daher noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.