Steuerberater warnen vor Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist allgegenwärtig. Immer wieder sind die Nachrichten voll mit prominenten Fällen. Es geht um Millionen von Euro und nicht selten hört man von drastischen Strafen. Dabei ist längst nicht jeder Fall auf bewusstes Handeln zurückzuführen, sondern resultiert immer wieder auch aus schlichter Unwissenheit. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen ersparen wir unseren Mandanten solche Fehltritte. Unsere Wirtschaftsprüfer in Düsseldorf unterstützen zudem mit einer umfassenden Abschlussprüfung, um Fehler zu vermeiden. In diesem Artikel möchten wir die Grundlagen der Steuerhinterziehung beleuchten und Sie für die Thematik sensibilisieren, damit Sie nicht zur nächsten Schlagzeile werden.
Steuerhinterziehung: Was ist das eigentlich genau?
Steuerhinterziehung begeht, wer den Finanzbehörden vorsätzlich steuerliche Tatsachen verschweigt oder unrichtige Angaben macht. Steuerhinterziehung setzt einen Vorsatz voraus. Steuerhinterziehung entsteht durch falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung. Auch schon der Versuch ist bei diesem Thema strafbar! Einem Strafverfahren können Sie nur dann entgehen, wenn Sie sich selbst anzeigen bevor eine Ermittlung der Behörden begonnen hat. Steuerhinterziehung ist nicht zu verwechseln mit „Steuerverkürzung“ oder „Steuervermeidung“. Als Steuerberater in Düsseldorf kennen wir die Thematik und zeigen Ihnen im nächsten Abschnitt die Folgen der Steuerhinterziehung.
Strafen für Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Möglich ist daher eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe auch bis zu 10 Jahre betragen. Hinzu kommt die Nachzahlung der unterschlagenen Steuer. Die Höhe der Strafe ist abhängig davon, um wie viel Geld der Staat betrogen wurde. Die Steuerhinterziehung wird immer wieder als Kavaliersdelikt gesehen. Es handelt sich aber um Betrug, der mit hohen Strafen geahndet wird. Im Normalfall urteilen Richter so:
- Bis 50.000 Euro Schaden -> Geldstrafe + Nachzahlung + 6% Hinterziehungszinsen
- Ab 50.00 Euro Schaden -> Freiheitsstrafe möglich
- Ab 100.000 Euro Schaden -> Freiheitsstrafe mit Bewährung
- Ab 1.000.000 Euro Schaden -> Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Letzter Ausweg: Selbstanzeige
Das Thema Steuern kann besonders für unerfahrene Unternehmer schnell unübersichtlich werden. Da kann es schnell passieren, dass ohne professionelle Hilfe Fehler gemacht werden. Daher lassen Sie sich frühzeitig von Ihrem Steuerberater in Düsseldorf beraten. Zunächst ist noch zu erwähnen, dass ein Irrtum bzw. „Anfängerfehler“ nicht immer gleich als Steuerhinterziehung bestraft wird. Fehlt der Vorsatz des Steuerstraftäters kann dies als leichtfertige Steuerverkürzung angesehen werden. Dort werden dann „nur“ Bußgelder bis 50.000 Euro fällig.