Steuerentlastungen 2025 – Was sich für Steuerzahler ändert
Seit dem Jahreswechsel 2025 gibt es Neuigkeiten im Steuerrecht: Der Bundestag und Bundesrat haben kurz vor Jahresende das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz soll den Einkommensteuertarif anpassen und Steuerzahler entlasten. Ursprünglich war ein umfangreicheres Paket geplant, doch viele Punkte wurden gestrichen.
Was wurde beschlossen?
Die wichtigste Neuerung betrifft den Einkommensteuertarif sowie den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2025 und 2026 jährlich um etwa 13,7 Milliarden Euro entlastet werden. Konkret bedeutet das:
- Steuerzahler mit hohem Einkommen (Grenzsteuersatz 42 %) können sich im besten Fall über eine Steuerentlastung von bis zu 465 Euro pro Jahr freuen.
- Familien profitieren von angepassten Kinderfreibeträgen und Kindergeld.
Was wurde gestrichen?
Viele ursprünglich geplante Änderungen haben es nicht ins endgültige Gesetz geschafft. So wurden unter anderem folgende Punkte gestrichen:
- Die Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V.
- Anpassungen im Bereich der Gemeinnützigkeit.
- Erhöhung der Grenze für Pool-Abschreibungen auf 5.000 Euro.
- Fortführung der degressiven Abschreibung für Investitionen von 2025 bis 2028.
Diese Kürzungen werfen die Frage auf, ob das Gesetz tatsächlich eine Weiterentwicklung des Steuerrechts darstellt – oder lediglich eine einfache Tarifänderung.
Nettoeffekt: Entlastung oder Mehrbelastung?
Auf den ersten Blick klingt eine Steuerentlastung von bis zu 465 Euro pro Jahr vielversprechend. Doch ein genauer Blick zeigt, dass gestiegene Sozialversicherungsbeiträge einen Großteil der Entlastungen wieder aufzehren. Viele Steuerpflichtige werden 2025 trotz Steuererleichterungen weniger Netto-Einkommen zur Verfügung haben.
Warum ist die Entlastung kaum spürbar?
Ein weiterer Haken: Die neuen Steuerregeln treten zwar ab Januar 2025 in Kraft, doch in den ersten Monaten werden sie noch nicht auf den Lohnzetteln sichtbar sein. Der Grund:
- Arbeitgeber benötigen Zeit, um ihre Lohnabrechnungssoftware zu aktualisieren.
- Die neuen Steuerberechnungspläne gelten erst ab März 2025 verbindlich.
Daher kann es im Januar und Februar 2025 sogar zu einem Minus auf dem Lohnzettel kommen, da die gestiegenen Sozialabgaben bereits voll wirksam sind, die Steuerentlastungen jedoch noch nicht berücksichtigt werden.
Fazit
Die Steuerentlastungen 2025 sind ein Schritt in die richtige Richtung, fallen aber für viele Steuerzahler weniger spürbar aus als erhofft. Insbesondere die steigenden Sozialversicherungsbeiträge trüben den Effekt.
Falls Sie Fragen zu den Änderungen oder zu Ihrer Steuererklärung haben, berät Sie das Team der Steuerberatungskanzlei Trimborn . Partner gerne. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen stehen wir unseren Mandanten jederzeit gerne in steuerlichen Angelegenheiten und Gestaltungsfragen zur Verfügung.