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Steuererklärungen 2024: Das sollten Unternehmen und Steuerpflichtige jetzt beachten

9. Mai 2025

Mit dem Beginn der Steuererklärungssaison für das Jahr 2024 stehen erneut zahlreiche Änderungen und Herausforderungen an. Wir von Trimborn . Partner stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in unserem heutigen Beitrag vor.

Einkommensteuererklärung 2024: Rückkehr zur regulären Frist

Seit Mitte März bearbeitet die Finanzverwaltung bundesweit die Einkommensteuererklärungen für 2024. Der Beginn verzögerte sich, da Arbeitgeber, Versicherungen und weitere Institutionen bis zum 28. Februar 2025 Zeit hatten, relevante Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen zu übermitteln. Diese Frist wirkt sich jedoch nicht auf die gesetzliche Abgabefrist aus: Für nicht beratene Steuerpflichtige gilt wieder die reguläre Frist von sieben Monaten – die Abgabe muss daher bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgen. Beratene Steuerpflichtige profitieren von einer Fristverlängerung bis zum 30. April 2026. Eine Zusammenfassung der relevanten inhaltlichen Änderungen auf Basis neuer Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung liefert Sowinski.

Körperschaftsteuererklärung 2024: Wichtige gesetzliche Neuerungen

Auch bei der Körperschaftssteuer stehen für das Berichtsjahr 2024 Veränderungen an. Im Fokus stehen unter anderem der überarbeitete Umwandlungssteuererlass, neue Verwaltungsgrundsätze zu Verrechnungspreisen sowie aktuelle BMF-Schreiben zur Zinsschranke gemäß § 4h EStG und § 8a KStG. Auch die Regelungen zu § 4k EStG und die Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes wurden angepasst und sollten bei der Erstellung der Erklärung beachtet werden.

Gewerbesteuererklärung 2024: Aktuelle Rechtsprechung im Blick

Hinschauen müssen Unternehmen auch bei den zentralen Entwicklungen im Gewerbesteuerrecht. Besonders hervorzuheben ist die Rechtsprechung zur Gewerblichkeitsfiktion nach § 2 Abs. 2 GewStG im Zusammenhang mit dem Verlustübergang bei einem Geschäftsübergang auf eine Kapitalgesellschaft. Zudem hat der BFH entschieden, dass eine ausländische Quellensteuer innerhalb einer Organschaft nicht auf den Gewerbeertrag angerechnet werden kann. Ihr Steuerberater sollten mit den Neuerungen vertraut sein und kann Sie dazu bei Bedarf beraten.

Umsatzsteuererklärung 2024: Fokus auf elektronische Rechnungen

Im Bereich der Umsatzsteuer war 2024 stark von der Vorbereitung auf die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung geprägt. Für die Umsatzsteuererklärung 2024 ergeben sich wesentliche Neuerungen vor allem aus der aktuellen Rechtsprechung. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass einige Entscheidungen überraschende Ergebnisse liefern und zahlreiche Verfahren vor dem BFH und EuGH noch anhängig sind. Diese Entwicklungen sollten von steuerlichen Beratern und Unternehmen genau verfolgt werden, um eine rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.

Fazit

Die Steuererklärungen für das Jahr 2024 bringen zahlreiche gesetzliche und verwaltungsseitige Änderungen mit sich. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den relevanten Themenbereichen und eine sorgfältige Planung sind entscheidend, um Fristen einzuhalten und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Sprechen Sie uns bei Unklarheiten in Ihrem Unternehmen gerne an und lassen Sie sich von unseren Steuerberatern in Düsseldorf und Oberhausen beraten.