Steuerliche Neuregelungen ab 2026: Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Zum Jahreswechsel 2026 treten zahlreiche steuerliche Reformen in Kraft, die Unternehmen in Deutschland unmittelbar betreffen. Viele dieser Neuerungen gehen auf den Koalitionsvertrag 2025 und die wirtschaftspolitische Neuausrichtung der Bundesregierung zurück. Schon heute ist erkennbar, dass das kommende Jahr zu einem der reformintensivsten Zeitpunkte der jüngeren Steuerpolitik gehören wird. Für Unternehmen bedeutet dies: Wer seine steuerlichen Prozesse, Investitionen oder Finanzierungsstrategien vorausschauend ausrichtet, kann erhebliche Vorteile realisieren – wer zögert, riskiert hingegen, wichtige Fristen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verpassen.
Investitionssofortprogramm: Entlastung für Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Bereits im Sommer 2025 wurde das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland gelten weiterhin als angespannt, viele Betriebe suchen nach Wegen, wettbewerbsfähig zu bleiben oder geplante Auslandsverlagerungen zu vermeiden. Das Investitionssofortprogramm setzt genau hier an:
Unternehmen profitieren von einer schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes, einer Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes und einer spürbaren Ausweitung der Forschungszulage. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Investitionen in Zukunftstechnologien zu erleichtern und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Die Reform verschafft insbesondere solchen Unternehmen Handlungsspielraum, die innovative Geschäftsmodelle verfolgen oder in digitale Infrastrukturen investieren möchten.
Steueränderungsgesetz 2025: Entlastungen, Digitalisierung und Verfahrensoptimierungen
Ebenfalls relevant sind die im Herbst 2025 vorgelegten Änderungen im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025, das noch im parlamentarischen Verfahren steckt, aber voraussichtlich in wesentlichen Teilen zum Jahreswechsel wirksam wird.
Unternehmen aus der Gastronomie werden durch die Entfristung des reduzierten Umsatzsteuersatzes für Speisen entlastet. Die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer bringt insbesondere Pendlern Vorteile und erleichtert Arbeitgebern die Planung ihrer Mobilitätskonzepte. Darüber hinaus wird die Mobilitätsprämie ohne zeitliche Begrenzung fortgeführt.
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe enthält das Gesetz zusätzliche steuerliche Entlastungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Agrardiesel. Zudem werden Verfahren im Bereich der Vorsteuervergütung weiter digitalisiert – künftig können bestimmte Mitteilungen elektronisch ergehen. Teilweise stößt das Gesetz jedoch auf Kritik, insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Steuermindereinnahmen, weshalb sich im parlamentarischen Prozess noch Änderungen ergeben können.
Standortfördergesetz: Anreize für Investitionen und Wachstum
Mit dem Standortfördergesetz (StoFöG) möchte die Bundesregierung insbesondere kleine Unternehmen und Start-ups in ihrer Wachstumsphase unterstützen. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten: Investitionen von Fonds in Infrastrukturprojekte und erneuerbare Energien sollen erleichtert werden, während zugleich bürokratische Hürden im Finanzmarktbereich abgebaut werden.
Besonders hervorzuheben ist die geplante Anhebung des Höchstbetrags für die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG von bislang 500.000 Euro auf künftig zwei Millionen Euro. Dieser sogenannte Roll-Over erleichtert gerade jungen, innovationsorientierten Unternehmen den wirtschaftlichen Einstieg, indem Veräußerungsgewinne steuerschonend reinvestiert werden können.
Mindeststeueranpassungsgesetz: Neue Pflichten für international tätige Unternehmen
Im Zuge der weltweiten Einführung einer globalen Mindestbesteuerung nimmt auch in Deutschland das Mindeststeueranpassungsgesetz Gestalt an. Die geplanten Regelungen orientieren sich eng an den OECD-Vorgaben und betreffen vor allem international aufgestellte Konzernstrukturen.
Wesentliche Neuerung ist die Berücksichtigung latenter Steuern in der Mindeststeuerberechnung. Außerdem werden Unternehmensgruppen künftig verpflichtet sein, einen sogenannten Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return) abzugeben. Diese Meldepflicht stellt für viele Unternehmen einen erheblichen administrativen Mehraufwand dar – umso wichtiger ist es, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz: Stärkere Arbeitgeberanreize
Die Bundesregierung plant außerdem, die betriebliche Altersversorgung weiter auszubauen. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde bereits verabschiedet und sieht vor, den Förderbetrag ab 2027 deutlich anzuheben. Für Arbeitgeber eröffnet dies neue Möglichkeiten, im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte attraktive Zusatzleistungen zu bieten. Auch wenn viele Maßnahmen erst 2027 greifen, sollten Unternehmen bereits jetzt strategische Entscheidungen vorbereiten.
Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und neue Vorgaben bei Kassensystemen
Mit einem weiteren Reformpaket möchte der Gesetzgeber die Finanzkontrolle Schwarzarbeit effizienter machen. Geplant sind automatisierte Datenabgleiche, ein stärker risikoorientierter Prüfungsansatz und eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen auf zehn Jahre. Parallel dazu stehen neue Regelungen der Kassensicherungsverordnung an, die technische Anforderungen präzisieren sollen und insbesondere Taxiunternehmen sowie Betriebe mit digitalen Kassensystemen betreffen.
Künstlersozialabgabe sinkt leicht
Für viele Unternehmen relevant: Die Künstlersozialabgabe wird 2026 geringfügig auf 4,9 Prozent gesenkt. Wer regelmäßig freie Künstler oder Kreative beauftragt, kann dies bereits bei der Budgetplanung berücksichtigen.
Fazit: 2026 wird ein Jahr tiefgreifender steuerlicher Veränderungen
Die Vielfalt der Reformen macht deutlich, dass Unternehmen im Jahr 2026 vor einem umfassenden Wandel stehen. Neue Meldepflichten, zusätzliche Möglichkeiten zur Investitionsförderung und Änderungen in nahezu allen Steuerbereichen erfordern eine sorgfältige, vorausschauende Steuerplanung.
Für viele Betriebe lohnt es sich, bestehende Strukturen zu überprüfen und rechtzeitig die Weichen für das kommende Jahr zu stellen. Als erfahrene Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen unterstützen wir Sie dabei, steuerliche Chancen optimal zu nutzen, Risiken zu erkennen und die neuen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen.