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Steuern sparen bei Handy, Computer und Tablet

25. Dezember 2016

Bei der Steuererklärung ist die Anschaffung aus beruflichen Gründen absetzbar

Egal ob Computer, Tablet oder Handy: Nicht nur in unserer Freizeit nutzen wir diese Medien fast täglich, auch beruflich gehören die Geräte zum Alltag. Bei der Steuererklärung können Arbeitnehmer solche privaten Anschaffungen, die auch beruflich genutzt werden, von der Steuererklärung absetzen. Als Kanzlei für Steuerberatung erklärt Trimborn. Tackenberg. Partner, worauf Sie achten müssen.

Computer, Handy, Software steuerlich absetzen

Für das Finanzamt ist der Anteil der beruflichen Nutzung der maßgebliche Punkt, um die Anschaffung der Geräte steuerlich geltend zu machen. Für den Arbeitnehmer ist es deshalb empfehlenswert, einen schriftlichen Nachweis bei seinem Arbeitgeber anzufragen und diesen bei der Steuererklärung mit einzureichen. Alternativ dazu dient ein Protokoll über drei Monate, welche die Aktivitäten im beruflichen Zwecke dokumentiert. Ohne Nachweis gehen die Finanzämter von einer 50:50-Nutzung (beruflich / privat) aus. Demnach lassen sich Anschaffungskosten bis 487,90 Euro (410,00 Euro netto) einmalig steuerlich absetzen. Geräte über diesen Wert können vom Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt werden.

Steuererklärung: auch Internet- und Telefongebühren angeben

Ebenso lassen sich die Telefon- und Internetkosten (Grundgebühren und Verbindungsentgelte) geltend machen. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis pauschal 20 Prozent der Aufwendungen an – maximal 20 Euro pro Monat und somit 240 Euro im Jahr. Möchte der Arbeitnehmer höhere Beträge geltend machen, ist auch hier eine Protokollierung notwendig.