Sie benötigen unsere Beratung
    Wir rufen Sie gerne zurück!

    Standort: Düsseldorf

    Name*

    Unternehmen*

    Telefon*

    Wann möchten Sie zurückgerufen werden?






      Sie benötigen unsere Beratung
      Wir rufen Sie gerne zurück!

      Standort: Oberhausen

      Name*

      Unternehmen*

      Telefon*

      Wann möchten Sie zurückgerufen werden?







      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      Steuern sparen bei Handy, Computer und Tablet

      Bei der Steuererklärung ist die Anschaffung aus beruflichen Gründen absetzbar

      Egal ob Computer, Tablet oder Handy: Nicht nur in unserer Freizeit nutzen wir diese Medien fast täglich, auch beruflich gehören die Geräte zum Alltag. Bei der Steuererklärung können Arbeitnehmer solche privaten Anschaffungen, die auch beruflich genutzt werden, von der Steuererklärung absetzen. Als Kanzlei für Steuerberatung erklärt Trimborn. Tackenberg. Partner, worauf Sie achten müssen.

      Computer, Handy, Software steuerlich absetzen

      Für das Finanzamt ist der Anteil der beruflichen Nutzung der maßgebliche Punkt, um die Anschaffung der Geräte steuerlich geltend zu machen. Für den Arbeitnehmer ist es deshalb empfehlenswert, einen schriftlichen Nachweis bei seinem Arbeitgeber anzufragen und diesen bei der Steuererklärung mit einzureichen. Alternativ dazu dient ein Protokoll über drei Monate, welche die Aktivitäten im beruflichen Zwecke dokumentiert. Ohne Nachweis gehen die Finanzämter von einer 50:50-Nutzung (beruflich / privat) aus. Demnach lassen sich Anschaffungskosten bis 487,90 Euro (410,00 Euro netto) einmalig steuerlich absetzen. Geräte über diesen Wert können vom Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt werden.

      Steuererklärung: auch Internet- und Telefongebühren angeben

      Ebenso lassen sich die Telefon- und Internetkosten (Grundgebühren und Verbindungsentgelte) geltend machen. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis pauschal 20 Prozent der Aufwendungen an – maximal 20 Euro pro Monat und somit 240 Euro im Jahr. Möchte der Arbeitnehmer höhere Beträge geltend machen, ist auch hier eine Protokollierung notwendig.

      Newsletter

      Abonnieren Sie den Newsletter von Trimborn . Partner und seien Sie immer bestens über aktuelle Infos aus unseren Tätigkeitsschwerpunkten als Steuerberater in Oberhausen und Düsseldorf informiert.

      Trimborn . Partner Steuerberater in Partnerschaft mbB hat 5 von 5 bei 17 Bewertungen auf Google.com