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      • Arbeitnehmer
      • Steuern sparen mit Werbungskosten – Wie Sie die Werbungskostenpauschale einfach überschreiten

      Steuern sparen mit Werbungskosten – Wie Sie die Werbungskostenpauschale einfach überschreiten

      Die meisten Steuerzahler in einem Angestelltenverhältnis sollten wissen, dass mithilfe von sogenannten Werbungskosten Ausgaben von der Steuer abgezogen werden können, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Personen, die von dieser Möglichkeit wissen, nutzen diese häufig auch im Rahmen einer Steuererklärung. Doch sehr häufig werden diese Angaben nicht vollständig gemacht. Mal wird etwas schlichtweg übersehen, in anderen Fällen wusste der/die Betroffene nicht um die Möglichkeiten. Schlussendlich hätte man sich die dezidierte Recherche nach „Ausgaben“ dann auch sparen können. Warum fragen Sie? Wird die sogenannte Werbungskostenpauschale nicht überschritten, ergibt sich aus den angegebenen Ausgaben kein steuerlicher Vorteil. In diesem Beitrag möchten wir daher klarstellen, wann sich eine Angabe der Werbungskosten lohnt bzw. wann dem nicht so ist. Wir wären allerdings kein guter Steuerberater, wenn wir Ihnen nicht auch zeigen würden, wie Sie die Werbungskosten möglichst gut für sich nutzen. Daher erläutern wir in diesem Beitrag ausführlich, wie Sie es schaffen die Werbungskostenpauschale einfach zu überschreiten.

      Die Werbungskostenpauschale als Fluch und Segen

      Grundsätzlich muss man natürlich sagen, dass die Werbungskostenpauschale gut und steuerlich vorteilhaft ist. Im Rahmen der Werbungskostenpauschale werden 1.000 Euro automatisch bei jedem Arbeitnehmer berücksichtigt und steuerlich angerechnet. Besonders für Arbeitnehmer, die wenig bis keine Werbungskosten haben, wird die Pauschale somit zu einem klaren steuerlichen Vorteil. Steuerzahler, die Ausgaben im beruflichen Umfeld haben, können diese in der Steuererklärung als Werbungskosten eintragen. Allgemein ist es ratsam, alle möglichen Posten in der Steuererklärung zu nennen. Bei Werbungskosten ist allerdings zu beachten, dass die eingetragenen Ausgaben sich erst dann steuermindernd auswirken, wenn der Pauschbetrag von 1.000 Euro überschritten wurde. Hat man also höhere Werbungskosten eingetragen, wirkt sich jeder Euro, der die Pauschale übersteigt, steuermindernd aus. Wird die Grenze allerdings nicht überschritten, erhalten Sie neben dem Pauschbetrag keine zusätzlichen Steuerersparnisse. Da die Pauschale ohnehin angerechnet wird, lohnt sich das Eintragen der unterschiedlichen Ausgaben aber nicht immer. Um von Werbungskosten tatsächlich zu profitieren, sollten Sie berechnen, ob der Pauschbetrag überschritten wird. Oft erleben wir, dass Steuerzahler nur wenige offensichtliche Werbungskosten eintragen und damit die Grenze nicht überschreiten, obwohl es weitere Werbungskosten gibt, die schnell zu einem Steuerersparnis führen können. In den nachfolgenden Absätzen werden wir daher drei Bereiche der Werbungskosten nennen, die schnell über die Pauschale hinausgehen.

      Kilometerpauschale für den Arbeitsweg

      Sofern Sie nicht an der Arbeitsstelle schlafen möchten, müssen Sie einen gewissen Arbeitsweg zurücklegen. Für genau diesen täglichen Arbeitsweg können Werbungskosten angegeben werden. Hierzu wird die sogenannte Kilometerpauschale angewendet. Für jeden Kilometer des schnellsten Arbeitswegs können 30 Cent angerechnet werden. So ist es jedem Arbeitnehmer möglich, einen großen Schritt in Richtung Werbungskostenpauschale zu machen. Ab einem Arbeitsweg von 15 Kilometer und 230 Arbeitstagen im Jahr wird die Werbungskostenpauschale sogar allein aufgrund der Kilometerpauschale überschritten. Dies berechnet sich wie folgt: Entfernungspauschale = Zahl der Arbeitstage × 0,30 EUR × Arbeitsweg in km Unser Beispiel:

      Berufliche Weiterbildung + Steuerliche Vorteile

      Fort- und Weiterbildung im beruflichen Umfeld sind wichtig und werden von immer mehr Arbeitnehmern regelmäßig genutzt. Dabei zahlt der Arbeitgeber nicht immer für alle Aufwendungen. Wird eine Fort- oder Weiterbildung aus der eigenen Tasche finanziert, können diverse Ausgaben in diesem Zusammenhang steuerlich abgesetzt werden. Als Werbungskosten können die folgenden Kosten eingetragen werden:
      • Gebühren für die Fort- oder Weiterbildung
      • Gebühren für Prüfungen
      • Reisekosten
      • Reisenebenkosten
      • Kosten Übernachtungen und Verpflegung (falls notwendig)
      • Fachliteratur und Lernmaterialien
      Da viele Fortbildungen nicht günstig angeboten werden, können Sie schnell die Werbungskostenpauschale übersteigen. Überlegung: Haben Sie beispielsweise im Rahmen der Kilometerpauschale bereits die Grenze überschritten und es kommt nun die Fortbildung hinzu, werden Ihnen die Kosten der Fortbildung zusätzlich steuerlich angerechnet. Im Endeffekt erhalten Sie die Ausgaben daher über die Steuererklärung teilweise zurück. Man könnte also sagen: Fortbildung, mitfinanziert vom Finanzamt.

      Zweitwohnung als Werbungskosten

      Teilweise kann es sich für Arbeitnehmer mit einem langen Arbeitsweg lohnen, eine Zweitwohnung anzumieten. Im Steuerrecht spricht man dabei von der doppelten Haushaltsführung. Wie genau die doppelte Haushaltsführung funktioniert, haben wir in diesem Beitrag erläutert: „Doppelte Haushaltsführung: Was Sie sich merken sollten“. An dieser Stelle können wir sagen, dass Steuerzahler mit einer doppelten Haushaltsführung sehr einfach und schnell über die Werbungskostenpauschale gelangen. Bereits die Unterkunftskosten überschreiten meistens die Grenze. Welche Ausgaben Sie im Detail angeben können, erfahren Sie im zuvor genannten Blogbeitrag. In diesem Zusammenhang möchten wir aber erneut auf den Punkt der Fahrtkosten eingehen: Die Kosten für eine regelmäßige Familienheimfahrt gelten ebenfalls als Werbungskosten. Im nachfolgenden Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie regelmäßig (einmal pro Woche) zu Ihrer Familie fahren. So ergibt sich folgende Rechnung:

      Zusammenfassung: Werbungskosten können sich lohnen!

      Die in diesem Beitrag genannten Werbungskosten sind lediglich ein Anteil der möglichen Werbungskosten. Hinzu können diverse weitere Kosten kommen, die ebenfalls angesetzt werden dürfen. Haben Sie die Möglichkeit, eine der aufgezählten Werbungskosten anzusetzen, wird die wichtige pauschale Grenze schnell überstiegen. Steuerzahler, die mehrere der genannten Posten eintragen können, erreichen somit sehr hohe steuerliche Begünstigungen.

      Steuerberatung bietet wichtige Hilfestellung

      Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und Sie zukünftig besser mit Ihren Werbungskosten umgehen können. Abschließend möchten wir allerdings noch darauf hinweisen, dass viele Steuerzahler nicht das ausreichende Fachwissen besitzen, um eine bestmögliche Steuererklärung zu erstellen. Sofern Sie sich nicht umfangreich mit der Thematik beschäftigen möchten oder schlichtweg die notwendige Zeit fehlt, hilft ein Steuerberater. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen können wir Ihnen die aufwendige und komplexe Arbeit der Steuererklärung abnehmen. Hinzu kommt, dass Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren und somit alle steuerlichen Vorteile ausnutzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Düsseldorf oder Oberhausen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

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