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Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027: Was sich für Sparer und Selbstständige ändert

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge galt lange als kompliziert, renditeschwach und wenig attraktiv. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird das System ab 2027 grundlegend umgebaut. Die Änderungen betreffen die Produktgestaltung, die Fördersystematik und den Kreis der Berechtigten. Für alle, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen oder über den Einstieg in die geförderte Altersvorsorge nachdenken, lohnt sich ein genauer Blick auf die Neuerungen.

Mehr Rendite durch neue Garantieoptionen

Bisher mussten Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren. Diese Vollgarantie führte dazu, dass Anbieter überwiegend auf konservative, renditeschwache Anlageformen setzten. Ab 2027 haben Sparer die Wahl zwischen drei Garantiestufen: keine Garantie, 80 Prozent Garantie oder die bisherige volle Beitragsgarantie. Wer auf die Garantie ganz oder teilweise verzichtet, kann stärker in renditestärkere Anlagen wie Aktienfonds oder ETFs investieren – mit entsprechend höheren Ertragschancen über lange Anlagezeiträume.

Das neue Standarddepot: Einfach, günstig, digital

Als neues Basisprodukt wird ein sogenanntes Standarddepot eingeführt. Es richtet sich an Personen, die eine unkomplizierte Lösung ohne individuelle Beratung suchen. Das Standarddepot zeichnet sich durch eine voreingestellte Anlagestrategie aus, kann vollständig online abgeschlossen werden und unterliegt einer gesetzlichen Kostenobergrenze von einem Prozent der Effektivkosten pro Jahr. Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge sind künftig verpflichtet, mindestens ein solches Standarddepot in ihrem Angebot zu führen.

Einfachere Zulagen mit höherer Förderung bei kleinen Beiträgen

Die bisherige Zulagensystematik war an das Einkommen gekoppelt – ein Umstand, der das Verfahren unnötig kompliziert machte. Ab 2027 gilt ein neues, beitragsproportionales Modell. Für jeden Euro Eigenbeitrag bis zu 360 Euro im Jahr gewährt der Staat 50 Cent Grundzulage. Für weitere Eigenbeiträge bis zu insgesamt 1.800 Euro kommen noch einmal 25 Cent pro Euro hinzu. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro jährlich.

Für Familien gibt es zusätzlich eine Kinderzulage: Pro Kind wird für jeden Euro Eigenbeitrag ein weiterer Euro als Kinderzulage gewährt, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Der Mindesteigenbeitrag, um überhaupt Zulagen zu erhalten, liegt künftig bei 120 Euro pro Jahr.

Für Berufseinsteiger bleibt der einmalige Bonus von 200 Euro erhalten. Er wird unabhängig von der Höhe der Eigenbeiträge gewährt, sobald der Mindestbeitrag gezahlt wurde.

Sonderausgabenabzug bleibt, wird aber transparenter

Das Zusammenspiel von Zulagenförderung und steuerlichem Sonderausgabenabzug bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings wird die Berechnung verständlicher: Der Zulageanspruch wird künftig zum maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro hinzugerechnet, sodass der tatsächliche Abzugshöchstbetrag leichter nachvollziehbar ist.

Erstmals auch Selbstständige förderberechtigt

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den Kreis der Förderberechtigten. Bislang konnten vor allem Arbeitnehmer, Beamte und bestimmte weitere Personengruppen die Riester-Förderung nutzen. Selbstständige waren in der Regel ausgeschlossen. Ab 2027 werden auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen – also etwa selbstständige Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten – in den Förderkreis aufgenommen. Ab 2028 kommen zusätzlich Grenzgänger hinzu, die im Ausland arbeiten, aber in Deutschland steuerpflichtig sind.

Weniger Zusatzoptionen, mehr Flexibilität beim Wechsel

Bei neuen Verträgen ab 2027 sind Zusatzabsicherungen gegen Erwerbsminderung oder zugunsten von Hinterbliebenen nicht mehr vorgesehen. Wer Hinterbliebene absichern möchte, kann bei einer Leibrente allerdings eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Gleichzeitig werden Wechsel- und Abschlusskosten stärker reguliert, um den Anbieterwechsel zu erleichtern. Auch die bisher vorgeschriebene Restkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr bei Auszahlungsplänen entfällt.

Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann beruhigt sein: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können im bisherigen System weitergeführt werden. Auf Wunsch ist jedoch ein Wechsel in das neue Förderregime möglich. Wichtig dabei: Eine Kombination aus altem und neuem System ist nicht zulässig – die Entscheidung gilt einheitlich für die Zukunft.

Was bedeutet das für Sie?

Die Reform bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum als das bisherige System. Wer einen langen Anlagehorizont hat und Kursschwankungen in Kauf nehmen kann, profitiert von den neuen Möglichkeiten ohne Beitragsgarantie. Für Selbstständige eröffnet sich erstmals der Zugang zur staatlichen Förderung. Gleichzeitig steigt mit den neuen Wahlmöglichkeiten auch der Beratungsbedarf – insbesondere bei der Frage, welche Garantiestufe und welches Produkt zur persönlichen Lebenssituation passt.

Über Trimborn . Partner

Trimborn . Partner ist eine etablierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Standorten in Düsseldorf und Oberhausen. Als erfahrene Steuerberater beraten wir Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler bei der steuerlichen Optimierung ihrer Altersvorsorge – von der Riester-Förderung über den Sonderausgabenabzug bis zur betrieblichen Altersversorgung. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Reform auf Ihre persönliche Vorsorge auswirkt, stehen Ihnen unsere Experten für Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen gerne zur Verfügung.


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