Steuerberater erklärt: Sonderabschreibungen
Die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) sollte den meisten Unternehmern ein Begriff sein. Die steuerliche Wertminderung von Wirtschaftsgütern ist für viele Unternehmen ein wichtiger Aspekt um Steuern zu sparen. Bei Unternehmen einer bestimmten Größenordnung wird eine weitere Variante der Abschreibung relevant. Sogenannte Sonderabschreibungen gewähren eine spezielle Steuervergünstigung, welche, wenn möglich, genutzt werden sollte. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen möchten wir Unternehmer dabei unterstützen Steuervorteile zu nutzen, ohne dabei fehlerhafte Angaben zu machen. In diesem Beitrag werden wir uns daher mit den Grundlagen der Sonderabschreibungen beschäftigen.
Was sind Sonderabschreibungen?
Bei einer Sonderabschreibung handelt es sich um eine Manipulation der Bemessungsgrundlage, also dem Gewinn. Obwohl der Begriff Manipulation zunächst nach Steuerbetrug klingt wird diese Steuerbegünstigung gesetzlich gewährt und vorgegeben. Ausgestaltet wird die Sonderabschreibung in § 7g EStG. Sonderabschreibungen haben grundsätzlich einen Subventionscharakter. Sie stehen in keinem Zusammenhang zu Wertminderungen und werden neben der AfA gewährt. Die Absetzung für Abnutzung wird also nicht von einer Sonderabschreibung verdrängt. Sonderabschreibungen sind vielmehr als zusätzlicher Steuerbonus zu sehen.
Welche Unternehmen können eine Sonderabschreibung machen?
Leider können nicht alle Unternehmer von einer Sonderabschreibung profitieren. Im Einkommensteuergesetzt werden einige Angaben dazu gemacht, welche Unternehmen von Sonderabschreibungen Gebrauch machen dürfen. Dabei ist besonders die Größenordnung des jeweiligen Unternehmens ausschlaggebend. Lediglich Unternehmen, welche die Größenmerkmale aus § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EstG nicht überschreiten können von einer Sonderabschreibung profitieren. Um eine Sonderabschreibung machen zu können darf ein Unternehmen die folgenden Kennzahlen nicht übertreffen:
- Gewerbetreibende und Selbstständige: nicht mehr als 235.000 € Betriebsvermögen
- Gewinnermittlung mit Einnahmen-Überschussrechnung: nicht mehr als 100.000 € Gewinn
- Land- und Forstwirtschaft: nicht mehr als 125.000 € Einkünfte
Insofern die genannten Vermögenswerte nicht überschritten werden, sollte man sich als Unternehmer weiter mit einer möglichen Sonderabschreibung beschäftigen.
Wie wird eine Sonderabschreibung vorgenommen?
Sonderabschreibungen können bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren angesetzt werden. Neben der Absetzung für Abnutzung können in diesen ersten Jahren insgesamt Sonderabschreibungen von 20% durchgeführt werden. Als Unternehmer müssen Sie beachten, dass es sich bei Sonderabschreibungen um Jahresbeträge handelt. Die AfA wird hingegen zeitanteilig gewährt.
Im Einkommen-steuergesetz wird die Sonderabschreibung mit bis zu 20% angegeben. Die Verteilung dieses Höchstbetrags steht dem Steuerpflichtigen frei; er kann ihn bereits im Anschaffungs-/Herstellungsjahr in voller Höhe von Anspruch nehmen.
Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen
Als Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen werden entweder Anschaffungs- oder Herstellungskosten genutzt. Diese Kosten werden aus verschiedensten Bestandteilen zusammengesetzt. Anschaffungskosten bestehen aus:
- Anschaffungspreis (Kaufpreis, Rechnungsbetrag)
- Anschaffungsnebenkosten
- nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen (Preisnachlässe, Rabatte oder Skonti)
- Aufwendungen, die der Versetzung in den betriebsbereiten Zustand dienen
- nicht abziehbarer Vorsteuer
Die genannten Bestandteile der Anschaffungskosten sind aber nicht bei jeder Anschaffung vorhanden. So gibt es selbstverständlich nicht immer einen Preisnachlass. Dennoch sollte man diesen beachten, wenn er vorhanden ist. Nun betrachten wir noch die Zusammensetzung von Herstellungskosten:
- Materialkosten
- Fertigungskosten
- Sonderkosten der Fertigung
- Wertverzehr des Anlagevermögens (welches der Herstellung dient)
Auf Grundlage dieser Werte kann die Sonderabschreibung mit den oben genannten Prozentsätzen berechnet werden.
Fragen zur Sonderabschreibung an einen Steuerberater
Sonderabschreibungen sollten ebenso wie die meisten anderen steuerlichen Bereiche ordentlich und ohne Fehler geltend gemacht werden. Nachdem Sie als Unternehmer diesen Beitrag gelesen haben besitzen Sie ein wichtiges Grundwissen zur Sonderabschreibung. Allerdings finden sich im Gesetz diverse Ausnahmen und spezielle Regelungen für den Einzelfall. Diese können in unserem Blogbeitrag nicht vollständig dargestellt werden. Obendrein ist der zeitliche Aufwand für eine umfassende Einarbeitung in dieses Thema in den allermeisten Fällen derart hoch, dass Unternehmen direkt auf die Expertise eines Steuerberaters zurückgreifen möchten.
Damit Unternehmen von allen Vorteilen profitieren können und dabei keine steuerlichen Fehler begehen sollte ein spezialisierter Steuerberater helfen. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen helfen wir Unternehmen aus diversen Branchen mit einer steuerlichen Beratung. Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beantwortet Fragen und übernimmt steuerliche Aufgaben. Als Mandant bei Trimborn . Partner in Düsseldorf und Oberhausen können Sie von steuerlichen Vorteilen wie der Sonderabschreibung profitieren. Zudem vermeiden Sie Fehler und damit unnötige Strafen durch das Finanzamt.
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