Steuerberater hilft: Entgeltumwandlung einfach erklärt
Wenn man über die Altersvorsorge von Arbeitnehmern spricht ist die Entgeltumwandlung ein wichtiges Thema. Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sollten umfangreich über die Rahmenbedingungen einer Entgeltumwandlungsvereinbarung informiert sein. Die Thematik der Entgeltumwandlung ist sehr umfangreich und teilweise unübersichtlich. In diesem Beitrag werden wir als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen möglichst einfach und verständlich erläutern, was die Entgeltumwandlung ist und wie diese realisiert werden kann. Für eine Umsetzung der Entgeltumwandlung ist es dennoch ratsam einen qualifizierten Steuerberater zu engagieren. Ein Fehler bei der Altersvorsorge könnte erst zu einem späteren Zeitraum auffallen und dementsprechend zu unangenehmen Überraschungen führen. Im Folgenden erhalten Sie dennoch einen guten Überblick zur Entgeltumwandlung.Was versteht man unter einer Entgeltumwandlung?
Von einer Entgeltumwandlung spricht man, wenn der Arbeitnehmer künftige Entgeltansprüche für eine Altersvorsorge verwendet. Die Grundlage hierfür ist eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge wird in Deutschland staatlich gefördert. Der wesentliche Vorteil für Arbeitnehmer liegt in der Ersparnis von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen in der aktiven Phase. Die Tatsache, dass künftig die Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden ist ein zusätzlicher Anreiz. Im Rahmen der Entgeltumwandlung finden sich diverse Gesetze und Regelungen, welche die Vereinbarung für Laien sehr komplex wirken lässt. Eine wichtige rechtliche Grundlage ist, dass jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber hat. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer das Recht hat einen vereinbarten Anteil des Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden.Wie kann eine Entgeltumwandlung durchgeführt werden?
Es gibt verschiedenste Durchführungswege für eine Entgeltumwandlung. Hierzu unterscheidet man primär zwischen der „klassischen“ betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und dem Sozialpartnermodell bzw. der „neuen“ betrieblichen Altersvorsorge. Im Folgenden werden wir beide Durchführungswege kurz erläutern:1. Klassische bAV
a) Einseitiges Vorgaberecht des Arbeitgebers für versicherungsförmige Durchführungswege
Möchte der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder über einen Pensionsfonds durchführen hat er ein Vorgaberecht und kann den Versorgungsträger für den Arbeitnehmer einseitig festlegen. Der Arbeitgeber darf auch Versicherungstarif, Leistungsstruktur des Versorgungsversprechens und die Art der Versorgungsleistung festlegen. Bei diesem Durchführungsweg hat der Arbeitnehmer keine Möglichkeit eine andere Variante der Durchführung zu verlangen.b) Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Direktversicherung
Wird vom Arbeitgeber keine einheitliche Entgeltumwandlung über einen versicherungsförmigen Durchführungsweg vorgegeben kann der Arbeitnehmer selbst aktiv werden. Der Arbeitnehmer kann um eine von ihm ausgewählte Direktversicherung bitten. Bei dieser Variante muss auch die Leistungsstruktur vom Arbeitnehmer vorgegeben werden. Daher müssen sich Mitarbeiter mit vielen verschiedenen Anbietern und Versicherungsvarianten beschäftigen. Demnach muss der Arbeitnehmer viel Zeit investieren und eventuell professionelle Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch nehmen.c) Einvernehmliche Regelung über Direktzusage und Unterstützungskasse
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen, kann die Entgeltumwandlung auch über eine Direktzusage und Unterstützungskasse durchgeführt werden. Als Folge dessen muss der Arbeitnehmer jedoch sowohl in der Finanzierungsphase wie auch in der Bezugsphase eigenständig die Verwaltung und Entgeltumwandlung übernehmen. Meistens wird von Unterstützungskassen und Lebensversicherungen auch ein Verwaltungsservice angeboten, welcher die Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer erleichtert. Dieser Service ist im Normalfall kostenpflichtig.2. Sozialpartnermodell – neue bAV
Das neue Sozialpartnermodell ähnelt sich bei der Entgeltumwandlung. Wie auch bei der klassischen bAV hat auch hier jeder Arbeitgeber ein einseitiges Vorgaberecht, wenn er sich für eine einheitliche Durchführung im Unternehmen entscheidet. Wird keine einheitliche Entgeltumwandlung vorgegeben kann auch hier der Arbeitnehmer eine Durchführung mit ausgewählter Direktversicherung verlangen.Was ist bei der Entgeltumwandlungsvereinbarung zu beachten?
Für eine wirksame Entgeltumwandlung muss eine schriftliche Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttoentgelts. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu diese Anteile des Entgelts in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Des Weiteren werden die wesentlichen Bestandteile der Entgeltumwandlung vereinbart. Dazu gehören:- gewählter Durchführungsweg
- gewählte Leistungsstruktur
- Festlegung des Leistungszieles (Alter, Invalidität und Hinterbliebenenversorgung)
- gewählter Tarif oder Pensionsplan des Versorgungsträgers