Steuerberater erklärt: Wie funktioniert die KFZ-Steuer?
Sofern Sie ein Fahrzeug besitzen und dieses auch im Straßenverkehr verwenden möchten, müssen Sie Steuern zahlen. So weit, so bekannt. Grundsätzlich gibt es gegenüber anderen Steuern auch nicht viel zu beachten bzw. erscheint es einem zumindest so. Mit der Anmeldung von einem KFZ wird dieses auch automatisch bei der Steuer angemeldet. Es muss damit nicht sonderlich viel beachtet werden. Dennoch macht es Sinn zu verstehen, wie die KFZ-Steuer funktioniert und welche steuerlichen Besonderheiten es gibt. Potenziell können Sie auch etwas Geld sparen, wenn Sie sich mit der KFZ-Steuer und den Rahmenbedingungen beschäftigen. Wir haben daher in diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Wie wird die KFZ-Steuer berechnet?
Die Tatsache, dass man für ein Kraftfahrzeug (KFZ) Steuern zahlen muss, ist bekannt. Nachdem die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt ist, bekommt man nach kurzer Zeit eine Mitteilung über die zukünftig fällige Steuer. Aber wie wird die KFZ-Steuer berechnet?
Um die KFZ-Steuer zu berechnen, gibt es gewisse Unterschiede, wenn es um das Zulassungsjahr geht. Allgemein kann gesagt werden, dass aktuell zugelassene Fahrzeuge deutlich mehr Steuern kosten. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist dabei primär davon abhängig wie groß der Hubraum des Fahrzeuges ist und wie die CO2-Emissionen ausfallen. In Bezug auf den Hubraum werden für jede angefangene 100 Kubikzentimeter 2 Euro bei Benzinern fällig. Für den Diesel sind es 9,50 Euro je Kubikzentimeter. Es wird also deutlich, dass der Diesel bei der Steuer erheblich mehr kostet. In Bezug auf die CO2-Emissionen werden circa 2 Euro pro Gramm Kohlenstoffdioxid fällig. Es gibt hier gewisse Freibeträge, die je nach Zulassungsjahr unterschiedlich hoch ausfallen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass ein umweltschonendes Auto deutlich weniger Steuern kostet als ein KFZ mit einem hohen CO2-Ausstoß. Seit dem Abgasskandal des Volkswagen-Konzerns wird übrigens ein neues Testverfahren für die CO2-Emissionnen genutzt, was dazu geführt hat, dass tendenziell höhere und realistische Werte gemessen werden, in der Konsequenz aber auch eine höhere Steuerlast bedeutet.
Die KFZ-Steuer für spezielle Fahrzeugtypen
Sofern Sie einen „normalen“ PKW fahren, werden ziemlich sicher die oben genannten Berechnungen für die Steuer ausschlaggebend sein. Im Rahmen der KFZ-Steuer werden spezielle Fahrzeugtypen jedoch anders behandelt. Die wichtigsten Besonderheiten werden wir nachfolgend erläutern.
- Oldtimer – Sofern Ihr Fahrzeug als Oldtimer klassifiziert werden kann und somit ein H-Kennzeichen erhält, gibt es eine pauschale KFZ-Steuer. Für Motorräder beläuft sich die Steuer auf 46,02 Euro. Für alle anderen Oldtimer sind es 191,73 Euro. Aufgrund der hohen CO2-Werte von alten Fahrzeugen können sich Besitzer von Oldtimern durchaus über diese pauschalen Kosten freuen.
- Elektrofahrzeuge – Sofern ein E-Fahrzeug nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurde oder heute zugelassen wird gibt es eine vollständige KFZ-Steuer Befreiung für 10 Jahre. Diese Regelung gibt bis zum 31. Dezember 2030. Das E-Auto ist somit wohl die günstigste steuerliche Fahrzeugklasse. Zudem gibt es viele weitere finanzielle Vorteile, wenn Sie sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden. Beim Neukauf ist dies aus steuerlicher Sicht also durchaus ein Anreiz gegenüber den klassischen PKW.
- Autogas- und Erdgasfahrzeuge – Für Fahrzeuge dieser Art gibt es keine Ermäßigung der KFZ-Steuer. Es soll an dieser Stelle dennoch erwähnt werden, dass möglicherweise eine Ersparnis beim Tanken erzielt werden kann.
- Motorräder – Bei Motorrädern gibt es eine Besonderheit im Rahmen der Berechnung von Steuern. Die Fahrzeuge werden allein auf Basis des Hubraums besteuert. Ein Vorteil ist zudem, dass Leichtkrafträder bis maximal 11 Kilowatt und 125 Kubikzentimeter steuerfrei sind. Ansonsten werden 1,84 Euro pro angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum fällig.
- Wohnmobile – Unter gewissen Umständen erhalten Fahrzeuge eine Zulassung in der Kategorie „Wohnmobil“. Dies können klassische Wohnmobile aber auch umgebaute Kastenwagen sein. Die Besonderheit besteht darin, dass die KFZ-Steuern anhand von Fahrzeuggewicht und Schadstoffklasse berechnet wird.
- Anhänger – Bei Anhängern wird allein das Gewicht für die KFZ-Steuer herangezogen.
- Lastkraftwagen – LKW werden ebenfalls nach dem Gewicht besteuert. Ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen werden zudem noch die Schadstoff- und Geräuschklassen in die Steuerbemessung einbezogen.
Wie kann man bei der KFZ-Steuer sparen?
Die wohl wichtigste Frage, wenn es um Steuern geht, ist natürlich, wie man diese einsparen kann. In Bezug auf die KFZ-Steuer können Sie zwar keine Kosten in einer Steuererklärung absetzen und somit Steuern einsparen, aber mit etwas Planung die Steuerlast dennoch langfristig optimieren.
Die wohl wichtigste Maßnahme, um KFZ-Steuer zu sparen, ist es bereits beim Kauf des neuen Fahrzeuges auf die Steuer zu achten. Das Sparpotenzial im Rahmen der KFZ-Steuer zeigt sich besonders bei umweltschonenden Fahrzeugen. Es macht daher Sinn, sich genau zu überlegen, was für ein Fahrzeug tatsächlich benötigt wird. Generell sind kleine und kompakte Wagen mit einem geringeren Hubraum günstiger. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die CO2-Werte möglichst gering ausfallen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig weitere Maßnahmen beschlossen werden, die Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Abdruck deutlich stärker besteuern. Im Idealfall sollten Sie sich überlegen, ob ein Elektrofahrzeug infrage kommt. Die Anschaffung ist aus finanzieller Sicht oftmals sehr attraktiv.
Sofern Sie bereits ein KFZ besitzen und dieses auch zukünftig fahren möchten, gibt es auch Möglichkeiten, um die Steuerlast zu verringern. Es gibt je nach KFZ unterschiedliche Varianten, um das Fahrzeug nachzurüsten und somit umweltfreundlicher zu machen. Ob sich die Umrüstung lohnt, muss individuell berechnet werden. Oftmals kann es sich bei älteren Fahrzeugen auch nicht mehr lohnen, weil die Ersparnisse über die Nutzungsdauer nicht umfangreich genug sind. Dennoch lohnt es sich einmal die Rechnung vorzunehmen.
Ein Tipp, welcher von jedem KFZ-Besitzer beachtet werden kann, ist die jährliche Zahlungsweise. Ähnlich, wie bei der KFZ-Versicherung, können Sie die Steuern jährlich oder in kürzeren Abständen zahlen. Die Zahlung in kürzeren Raten wird mit einem Aufschlag von 3 bis 6 Prozent „bestraft“. Daher ist es sehr sinnvoll, die jährliche Zahlung zu nutzen und somit etwas Geld zu sparen.
Eine Besonderheit und Möglichkeit für Ersparnisse gibt es für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Je nach Behinderung kann eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung von der KFZ-Steuer beantragt werden. Eine weitere Sonderregel gibt es für Fahrzeuge, die ausschließlich landwirtschaftlich verwendet werden. Dies ist aber natürlich nur ein geringer Anteil und daher für den normalen KFZ-Besitzer nicht relevant.
Steuerberater Düsseldorf und Oberhausen
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