Neues zur Gelangensbestätigung
24. Dezember 2016
IM OKTOBER TRETEN NEUE BESTIMMUNGEN ZUM NACHWEIS VON EG-LIEFERUNGEN IN KRAFT
Am 1. Oktober 2013 treten die neuen Bestimmungen in Kraft, allerdings in abgeschwächter Form. In Versendungsfällen ist nach wie vor die Spediteursbescheinigung ausreichend, sie muss jetzt aber klar die erfolgte Verbringung beinhalten. In Fällen der Beförderung durch den Lieferanten oder bei Abholung durch den Empfänger ist die Bescheinigung dagegen zwingend. Neu ist, dass sie auch elektronisch zulässig ist, wenn sie aus dem E-Mail-Account des Empfängers kommt.
Informationen zur Gelangenheitsbestätigung
Hintergrundinformationen zur Gelangenheitsbestätigung finden Sie auch in unserem Artikel „Gelangenheitsbestätigung erneut verschoben“ im News-Archiv.