Zum Hauptinhalt springen

Kindergeld künftig ohne Antrag? Bundesregierung plant automatische Auszahlung

30. April 2026

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Vereinfachung beim Kindergeld. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Familien zu reduzieren und staatliche Leistungen schneller zur Verfügung zu stellen. Dazu hat die Bundesregierung am 19. Februar 2026 die Ressortabstimmung für einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums eingeleitet. Dieser sieht vor, dass das Kindergeld künftig weitgehend automatisch ausgezahlt werden soll – ohne gesonderten Antrag der Eltern.

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch bevor. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte sich das Verfahren zur Auszahlung des Kindergeldes künftig deutlich vereinfachen.

Zwei Stufen für die automatische Kindergeld-Auszahlung

Der Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Einführung der antragslosen Auszahlung vor.

In der ersten Stufe soll die automatische Zahlung für Familien gelten, die bereits mindestens ein Kind haben und Kindergeld beziehen. Wird ein weiteres Kind geboren, soll das Kindergeld automatisch an die Person ausgezahlt werden, die bereits für das ältere Kind Kindergeld erhält. Ein neuer Antrag wäre dann nicht mehr erforderlich.

In der zweiten Stufe soll das Verfahren auch auf das erste Kind ausgeweitet werden. Damit dies möglich ist, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Mindestens ein Elternteil lebt gemeinsam mit dem Kind in Deutschland
  • Für diesen Elternteil liegt eine IBAN vor
  • Mindestens ein Elternteil ist im Inland erwerbstätig

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Auszahlung künftig automatisch erfolgen.

So funktioniert das geplante Verfahren

Die Grundlage für die automatische Auszahlung bildet die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese wird jedem Kind nach der Geburt zugeteilt.

Der Ablauf ist im Gesetzentwurf wie folgt vorgesehen:

Nach der Geburt meldet das Standesamt das Ereignis über die Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort wird für das Kind eine Steuer-ID vergeben. Das BZSt informiert anschließend die zuständige Familienkasse, die dann die Auszahlung des Kindergeldes vorbereitet.

Damit die Zahlung automatisch erfolgen kann, muss lediglich eine Kontoverbindung (IBAN) vorliegen. Ist diese bekannt, kann das Kindergeld direkt an einen Elternteil überwiesen werden.

Eltern haben bereits heute die Möglichkeit, ihre IBAN beim BZSt zu hinterlegen. Dies kann über das ELSTER-Portal oder über die App IBAN+ erfolgen.

Wenn Daten fehlen: weiterhin Antrag möglich

Auch künftig wird es Situationen geben, in denen die automatische Auszahlung nicht möglich ist. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen der Familienkasse wichtige Informationen fehlen. Beispielsweise kann dies bei selbständigen Eltern der Fall sein, wenn Angaben zur Erwerbstätigkeit nicht automatisch vorliegen.

In solchen Fällen erhalten Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem vorausgefüllten Antrag. Fehlende Angaben können dann ergänzt und eingereicht werden.

Unabhängig vom automatisierten Verfahren prüft die Familienkasse weiterhin, ob tatsächlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch beim antragslosen Kindergeld sollen die bestehenden Kontrollmechanismen greifen, um ungerechtfertigte Zahlungen zu verhindern.

Fazit: Weniger Bürokratie für Familien geplant

Mit der geplanten Reform möchte die Bundesregierung den Zugang zu staatlichen Familienleistungen deutlich vereinfachen. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, könnten viele Eltern künftig automatisch Kindergeld erhalten, ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen. Besonders für junge Familien würde dies eine spürbare Entlastung im Alltag bedeuten.

Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen begleiten wir Mandanten seit 1979 in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Unsere Kanzlei gilt als erfahrener Ansprechpartner für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen, wenn es um aktuelle steuerliche Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen geht. Durch unsere langjährige Erfahrung und kontinuierliche fachliche Weiterbildung stellen wir sicher, dass unsere Mandanten jederzeit auf fundiertes steuerliches Know-how zurückgreifen können.