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      • Bundesregierung beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes 

      Bundesregierung beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes 

      Die Bundesregierung hat am 30. August 2023 den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ verabschiedet. Dieses Gesetz bringt eine Reihe von Maßnahmen mit sich, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken, das Steuerrecht zu modernisieren und zu vereinfachen sowie die Steuerfairness zu verbessern. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen zeigen wir Ihnen auf, was der Gesetzesentwurf im Detail enthält:

      Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

      Unter diesem Abschnitt des Gesetzes sind mehrere wichtige Schritte geplant:

      • Investitionsprämie für Klimaschutz: Deutschland geht einen Schritt weiter im Kampf gegen den Klimawandel, indem es eine Investitionsprämie einführt, die Unternehmen ermutigt, in umweltfreundliche Technologien und Projekte zu investieren.
      • Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter: Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird wieder eingeführt, um Investitionen zu fördern.
      • Degressive AfA für Wohngebäude: Eine zeitlich begrenzte degressive Abschreibung für Wohngebäude soll Anreize für den Wohnungsbau schaffen.
      • Steuerliche Forschungsförderung: Die steuerliche Forschungsförderung wird gestärkt und erweitert, um Innovationen in Deutschland zu unterstützen.
      • Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs: Unternehmen können in Zukunft einfacher Verluste steuerlich geltend machen.
      • Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter: Es gibt Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter.
      • Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Diese Regelung wird ebenfalls verbessert, um Investitionen zu fördern.
      • Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung: Das Gesetz bringt Änderungen in der Thesaurierungsbegünstigung und ermöglicht Unternehmen die Wahl zwischen Einkommen- und Körperschaftssteuer.

      Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts

      Die Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts stehen im Fokus dieser Maßnahmen:

      • Anhebung der Grenzen für Buchführungspflicht und Aufbewahrungspflicht: Bestimmte Steuerpflichtige werden von Buchführungspflichten entlastet, und die Aufbewahrungspflicht für Überschusseinkünfte wird angepasst.
      • Befreiung von Kleinunternehmern von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten: Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sollen von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten befreit werden.
      • Elektronische Datenübermittlung im Riester-Verfahren: Das Gesetz ermöglicht die elektronische Datenübermittlung im Riester-Verfahren, um die bürokratischen Hürden zu reduzieren.
      • Digitalisierung des Spendenverfahrens: Das Zuwendungsempfängerregister wird angepasst, um die Digitalisierung des Spendenverfahrens zu ermöglichen.
      • Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt: Die Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt wird erhöht.
      • Anpassung der Besteuerung von Renten und Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze: Die Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung wird angepasst, und die Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrende bei der Erbschaftsteuer erhöht.

      Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness

      Die Bundesregierung setzt auch auf Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness:

      • Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen: Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet.
      • Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds: Das Gesetz zielt darauf ab, Steuergestaltungen bei Investmentfonds zu verhindern.
      • Einführung der elektronischen Rechnungspflicht: Eine gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen wird eingeführt.
      • Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke: Die Zinsschranke wird angepasst, und eine Zinshöhenschranke wird eingeführt, um Steuergestaltungen zu verhindern.

      Das „Wachstumschancengesetz“ verspricht somit eine umfassende Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und eine verbesserte Steuerfairness.

      Wenn Sie wissen möchten, welche steuerlichen Auswirkungen das neue Gesetz auf Ihr Unternehmen hat und wie Sie von den neuen Regelungen profitieren können, vereinbaren Sie einen Termin bei uns. Unser Team hilft Ihnen gerne bei allen steuerlichen Themen. Mit unseren Kanzleien bieten wir Ihnen in Düsseldorf und Oberhausen direkte Anlaufstellen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

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