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Bye bye Bankgeheimnis

13. Januar 2017

Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, die Cayman Inseln, Österreich, Deutschland und weitere 55 Staaten haben im Dezember 2015 eine Vereinbarung zum automatischen Austausch von Finanzkonten beschlossen.

Bereits ab 2016 wird der Zugriff der Steuerbehörden auf sensible Finanzdaten von Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht und sogar automatisiert. Bisher waren Anfragen bei ausländischen Steuerbehörden umständlich und langwierig. Oft verliefen sie auch im Sande, weil sich viele Länder auf das Bankgeheimnis beriefen und keine Auskünfte erteilten. Ab sofort sind die Vertragspartner dazu verpflichtet, Informationen über Finanzkonten von Personen, die im Ausland ansässig sind, an die jeweiligen Ansässigkeitstaaten weiterzugeben. Im Einzelnen sind das:

• Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum sowie Geburtsort

• Kontonummer

• Kontosaldo zum Jahresende oder zum Auflösungstermin

• Gutgeschriebene Kapitalerträge, ¬Dividenden und Veräußerungserlöse

Die Informationen für das Jahr 2016 sollen ab 2017 einmal jährlich automatisch an die Finanzämter des Wohnsitzlandes gemeldet werden. Mit der internationalen Vereinbarung soll der grenzüberschreitende Steuerbetrug bzw. Steuerhinterziehung bekämpft werden. Denn durch die zunehmende Möglichkeit, Kapital auch international zu investieren und der bisherigen fehlenden steuerrechtlichen Transparenz zwischen den Staaten erhöhte sich die Gefahr einer nicht korrekten Besteuerung. Dem soll mit einem zeitnahen Austausch von steuerrelevanten Informationen begegnet werden.

Achtung

Die Daten werden bereits jetzt erhoben. Wer meint, für eine Steuerehrlichkeit hat er noch bis 2017 Zeit, irrt. Zwar erfolgt der Datenaustausch erst im Laufe des Jahres 2017, aber Gegenstand der Meldungen sind bereits die Steuerdaten des Jahres 2016. Bei Unsicherheiten sei aber vor Panik oder überstürzten Selbstanzeigen gewarnt. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie dazu gerne.