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Das Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen und Entscheidungen

17. Februar 2025

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Dieses wurde zuvor am 18. Oktober 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Während des Gesetzgebungsprozesses gab es einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf, besonders im Bereich der Umsatzsteuer (UStG). Hier sind die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

Was wurde geändert?

Steuerbefreiung für Bildungsleistungen

Die geplante umfassende Überarbeitung des § 4 Nr. 21 UStG wurde nicht umgesetzt, da sie im Bildungsbereich für Unsicherheiten gesorgt hätte. Stattdessen wurde die bestehende Regelung nur moderat angepasst, um EU-Vorgaben gerecht zu werden:

  • Leistungen öffentlicher Bildungseinrichtungen, die direkt der Schul- und Bildungszwecken dienen, sind nun steuerfrei.
  • Eine ursprünglich geplante Einschränkung, dass Fortbildungsleistungen nur steuerfrei sind, wenn kein Gewinn angestrebt wird, wurde gestrichen.
  • Das bestehende Bescheinigungsverfahren bleibt erhalten, und die steuerfreie Leistungserbringung wurde auf „Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie Umschulung“ erweitert.
  • Neu ist, dass auch der Schul- und Hochschulunterricht durch Privatlehrer steuerfrei gestellt wird.

Vorsteuerabzug bei Ist-Versteuerern

Eine wichtige Neuerung betrifft den Vorsteuerabzug: Dieser ist künftig nur noch möglich, wenn eine Rechnung vorliegt und die Leistung bezahlt wurde. Die Einführung dieser Regelung wurde jedoch auf 2026 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben.

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe

Die Berechnung der Umsatzsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 Abs. 5 UStG) wurde reformiert. Künftig kann das Bundesfinanzministerium (BMF) Änderungen des Pauschalsatzes per Rechtsverordnung festlegen – eine vorherige Berichterstattung an den Bundestag entfällt.

Welche Vorschläge wurden gestrichen?

Einige Ideen aus dem Regierungsentwurf fanden im endgültigen Gesetz keine Berücksichtigung:

  • Kreditverwaltung: Eine Erweiterung der Steuerbefreiung auf die Verwaltung von Krediten durch Kreditgeber wurde nicht umgesetzt, da die finanziellen Auswirkungen angesichts der angespannten Haushaltslage zu hoch wären.
  • Sportleistungen: Die geplante Steuerbefreiung für bestimmte Leistungen im Sportbereich wurde aufgrund mangelnder Umsetzungsreife verworfen.

Fazit

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Änderungen, vor allem im Bereich der Umsatzsteuer. Einige ursprünglich geplante Neuerungen wurden jedoch gestrichen oder aufgeschoben. Die Anpassungen sollen für mehr Klarheit sorgen, insbesondere im Bildungsbereich.

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