Die Bedeutung der erweiterten Grundstückskürzung für Unternehmen
Die erweiterte Grundstückskürzung ist für Unternehmen, insbesondere für Grundstücksunternehmen, von großer Bedeutung, da sie eine bedeutende Auswirkung auf die Gewerbesteuer hat.
Was ist die erweiterte Grundstückskürzung?
Die erweiterte Grundstückskürzung ermöglicht eine weitestgehende Befreiung von der Gewerbesteuer für Grundstücksunternehmen. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen in vielen Fällen von der Gewerbesteuer befreit sind, solange kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Die erweiterte Grundstückskürzung ermöglicht Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz halten und verwalten, eine Reduzierung der Gewerbesteuer. Jedoch ist diese Regelung nicht anwendbar, wenn ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Unterscheidung zwischen Vermietung und Handel mit Immobilien
Eine wichtige Unterscheidung liegt zwischen der reinen Vermietung von Immobilien und dem Handel mit Immobilien. Das Finanzgericht Münster hat klargestellt, dass die bloße Vermietung von Immobilien keine Nähe zum Handel damit darstellt. Daher entfällt bei Vermietungsgesellschaften die Annahme einer Verkaufsabsicht.
Auswirkungen auf Unternehmen im Immobiliensektor
Für Unternehmen im Immobiliensektor bedeutet dies, dass sie bei Veräußerungen von Grundbesitz genau prüfen müssen, ob diese als gewerblicher Grundstückshandel gewertet werden könnten. Besonders relevant ist die Drei-Objekt-Grenze, die als Indiz für gewerblichen Grundstückshandel dient.
Sie bezieht sich auf eine Richtlinie im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilienaktivitäten hinsichtlich des gewerblichen Grundstückshandels. Sie besagt, dass der Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb von 5 Jahren ein Indiz für einen gewerblichen Grundstückshandel sein kann. Diese Grenze dient als Anhaltspunkt für die Steuerbehörden, um festzustellen, ob ein Unternehmen im Immobiliensektor tatsächlich Handel mit Grundstücken betreibt. Allerdings ist zu beachten, dass die Gesamtumstände jedes Falles berücksichtigt werden müssen.
Folgen für die Praxis
Die erweiterte Grundstückskürzung führt dazu, dass Unternehmen im Immobiliensektor oft unsicher sind, ob ihre Veräußerungen als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft werden. Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Verkaufsaktivitäten sorgfältig prüfen und gegebenenfalls nachweisen können, dass kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Verkäufe außerhalb der Fünfjahresfrist auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind.
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