Die Herausforderung der Steuerfahndung für Steuerberater und Mandanten
Im Jahr 2021 wurden bundesweit insgesamt 49.765 Strafverfahren von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter abgeschlossen. Dies zeigt, dass Steuerkanzleien zunehmend mit Steuerfahndungen in Berührung kommen. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen der Steuerfahndung und gibt wichtige Hinweise für den Umgang mit dieser Ausnahmesituation.
Durchsuchungsanordnung als Grundlage für die Steuerfahndung
Die Steuerfahndung kann auf der Grundlage einer Durchsuchungsanordnung erfolgen, die entweder nach § 102 StPO (gegen den Beschuldigten) oder nach § 103 StPO (gegen andere Personen, wie den Steuerberater des Beschuldigten) erlassen wird. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei „Gefahr im Verzug,“ kann sogar ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden.
Rechte der Steuerfahnder und Zugriffsrechte
Steuerfahnder haben wichtige Rechte, darunter das Recht auf den ersten Zugriff, vorläufige Festnahme, Vernehmung des Beschuldigten, Anhörung von Zeugen sowie die Durchführung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Telekommunikationsüberwachungen. Grundsätzlich ist die Wohnung „unverletzlich“ (gemäß Art. 13 Abs. 1 GG), aber der Zugang zu den Räumlichkeiten kann erzwungen werden, wenn dies im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht. Der Beschuldigte darf bei der Durchsuchung anwesend sein.
Erforderliche Anhaltspunkte für einen Tatverdacht
Der Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten darf nicht älter als sechs Monate sein und muss auf ausreichende Anhaltspunkte für einen Tatverdacht gestützt sein. Die Gegenstände, nach denen gesucht werden darf, müssen klar definiert sein und dürfen keinem Beschlagnahmeverbot unterliegen.
Verhalten im Fall einer Steuerfahndung
Wenn Steuerfahnder vor der Tür stehen, dient meist ein Durchsuchungsbeschluss als Grundlage für ihren Besuch. In dieser emotionalen Ausnahmesituation ist es wichtig, dass der Mandant ruhig bleibt und keine gravierenden Fehler macht. Der Durchsuchungsbeschluss sollte sorgfältig geprüft werden, bevor irgendwelche Unterlagen freiwillig herausgegeben werden.
In der Regel werden gleichzeitig mit einem Beschluss gegen den Beschuldigten auch Beschlüsse gegen den Steuerberater und andere Beteiligte erlassen. Die Mitarbeiter unserer Kanzleien sind auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet. Unser Team aus Steuerberatern in Düsseldorf und Oberhausen steht Ihnen auch bei Angelegenheiten der Steuerfahndung unterstützend zur Seite.