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      • Privat
      • Ebay in der Freizeit: Unternehmertum oder privates Hobby?

      Ebay in der Freizeit: Unternehmertum oder privates Hobby?

      Viele derjenigen, die auf der Internet-Auktions-Plattform „ebay“ Waren verkaufen, tun dies in der Annahme als Privatperson zu agieren. Dies ist steuerrechtlich gesehen jedoch nicht immer der Fall. Verkaufstätigkeiten auf ebay können gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtig sein. Hier erklären wir, was zu beachten ist.

      Merkmal Nachhaltigkeit

      Um festzustellen, ob ebay-Verkäufe der Umsatzsteuer unterliegen, untersuchen die Finanzautoritäten, ob die Handlungen des Verkäufers das Merkmal der Nachhaltigkeit aufweisen. Diese ist dann gegeben, wenn eine Betriebsorganisation vorliegt. Das bezeichnet zum Beispiel den Einkauf von Verpackungsmaterial, das Verpacken der Waren, den Kauf von Porto und das Fertigen digitaler Bilder der verkauften Gegenstände. Für die Beurteilung, ob der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes ist, kommt es teilweise allein auf das Vorliegen von Nachhaltigkeit an. Wenn die Verkaufstätigkeit auf eine Regelmäßigkeit gerichtet ist, kann diese bereits ab dem ersten Verkauf vorliegen. Wenn die Verkaufstätigkeit des Verkäufers auf einen Geschäftsbetrieb gewisser Dauer ausgelegt ist, kann es für diesen schwierig werden, sich der Zahlung einer Umsatzsteuer zu entziehen. Wenn er regelmäßig und planmäßig auf der Internetplattform verkauft, liegt eine Marktbeteiligung vor, die das Finanzamt zum Festsetzen von Umsatzsteuer berechtigt.

      Intention der Verkäufer nicht entscheidend für Vorliegen von Unternehmertum

      Dabei ist nebensächlich, mit welcher Intention die betreffenden ebay-Händler Waren veräußern, ob sie sich als Nichtunternehmer betrachten und angeben, der Verkaufstätigkeit als „Hobby“ in ihrer Freizeit nachzugehen. Solange jedoch die Grenze des Kleinunternehmertums nicht überschritten wird, ändert sich für den jeweiligen ebay-Verkäufer steuerlich zunächst wenig. Wenn die Umsatzgrenze von 22.000 Euro jährlich eingehalten wird, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Jenseits dieser Grenze müssen ebay-Verkäufer zur Regelbesteuerung wechseln. Es ist ratsam für alle, die regelmäßig auf ebay tätig werden, sich genauestens zu erkundigen, denn die Steuerfahndung überprüft die Plattform regelmäßig auf umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten.  

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