Neue Grundsteuer – wackliger Start mit Fristverlängerung
Seit einigen Jahren ist klar: Die Grundsteuer wird neu berechnet werden müssen. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 ist die Berechnung der Grundsteuer bis dato völlig veraltet. Die Feststellung der Grundstückswerte basiere auf Daten aus 1964 (in den neuen Bundesländern) und ginge für die alten Bundesländer sogar zurück auf Erhebungen aus dem Jahr 1935! Das Urteil verdeutlichte, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 „zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen“ führe, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gäbe.
Aufruf zur Datenübermittlung an Eigentümer
Nun müssen zirka 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden – eine Mammutaufgabe! Um die Bewertung von Grundstückwerten nun auf eine solide und faire Basis zu stellen, war der Gesetzgeber laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen eine verfassungskonforme Regelung zu etablieren. In diesem Kontext waren alle Eigentümer aufgerufen, innerhalb von vier Monaten, bis zum 31. Oktober 2022, ihre Daten zu übermitteln. Dabei geht es vornehmlich um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahr und Bodenrichtwert.
Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung
Aufgrund der Kurzfristigkeit und der technischen Komplexität bei der Übermittlung der Daten kam es jedoch zu vielerlei Schwierigkeiten. Für den Transfer der Informationen sollten Eigentümer die Steuersoftware Elster oder ein Online-Portal des Finanzministeriums nutzen. Allerdings wurde im Vorhinein bereits vielfach gewarnt, dass die Fristeinhaltung schwierig sei, da das Übermittlungssystems sehr kompliziert sei und die „Beamtensprache“ von Elster für die meisten nur schwer durchdringbar. Außerdem kam es zu technischen Problemen. Das „Elster“-Programm brach schon im Juli zusammen, da zu viele Bürger gleichzeitig versuchten, die Seiten zur Grundsteuer aufzurufen. Die Folge war eine Abgabequote von nur 18 Prozent bis Mitte Oktober – eine katastrophale Zwischenbilanz!
Fristverlängerung für Eigentümer
Das Bundesministerium für Finanzen hat nun reagiert und die Frist zur Datenübermittlung auf den 31. Januar 2023 verschoben, um Eigentümer zusätzliche drei Monate Zeit zu geben, die Daten in das System der Finanzbehörden einzuspeisen. Dies ist ein positiver und der einzig richtige Schritt, um das Projekt nicht scheitern zu lassen. Immerhin fehlen bei zirka 82 Prozent der insgesamt rund 36 Millionen neu zu bewertenden Grundstücke noch Angaben. Nun bleibt zu hoffen, dass dieser Missstand mit der Fristverlängerung beseitigt werden kann, die technischen Schwierigkeiten behoben werden und Ende Januar alle benötigten Daten vorliegen, sodass die neue Grundsteuer wie geplant ab 2025 ihre Gültigkeit entfalten kann.