Skip to main content

Einkommensteuererklärung: Fakten und Checkliste für Steuerpflichtige

17. Juni 2020

Die Einkommensteuererklärung ist ein viel debattiertes Thema. Die einen freuen sich über eine Rückzahlung des Finanzamtes. Bei anderen ist die Steuererklärung lediglich mit viel Aufwand, Kosten und Stress verbunden. Man darf festhalten, dass es für die meisten Privatpersonen und Unternehmen keine allzu beliebte Freizeitbeschäftigung ist der Finanz-Bürokratie Folge zu leisten. Dennoch müssen viele Menschen „zwangsweise“ eine Einkommensteuererklärung machen. Genau für diejenigen und solche, die eine Erklärung freiwillig abgeben, versuchen wir in diesem Beitrag ein wenig Hilfestellung zu leisten. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen kennen wir die wohl häufigsten Fragen zum Thema Steuererklärung. In unserer Übersicht werden Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Einkommensteuererklärung gegeben.

Hilfe anzunehmen ist keine Schande!

Viele Menschen und besonders Unternehmer tun sich manchmal schwer damit professionelle steuerliche Hilfe anzunehmen. Aussagen, wie: „Das kann ich doch alleine“ oder „Die Kosten kann ich mir auch sparen“, hört man als Steuerberater nur zu oft. Wir möchten daher nochmal betonen, dass es keine Schande (und eigentlich sogar üblich) ist Hilfe anzunehmen. Denn neben den leidigen Kosten gehen mit einer professionellen Beratung auch weniger Stress und erhebliche Zeitersparnisse einher. Es ist durchaus sinnvoll sich für die Steuererklärung professionelle Hilfe von einem Steuerberater zu suchen. Unternehmen mit vielen Geschäftsvorfällen können ohne einen guten Steuerberater oftmals nicht den notwendigen Überblick behalten. Alternativ kann, besonders für Arbeitnehmer, auch ein Lohnsteuerhilfeverein attraktiv sein. Die Kosten sind dort in aller Regel etwas geringer. Bevor es also richtig mit dem Thema losgeht, ist unser erster Tipp die steuerlichen Aspekte auch immer mit einem Experten abzuklären. Dennoch ist es wichtig, dass Sie selbst die Grundlangen verstanden haben. Lesen Sie also weiter…

Welche Abgabefristen sind bei der Einkommensteuererklärung zu beachten?

Die Einkommensteuererklärung unterliegt selbstverständlich einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen. Steuererklärungen können beim Finanzamt ausschließlich innerhalb von gewissen Zeiträumen eingereicht werden. Zudem gibt es Abgabefristen, welche nicht überschritten werden sollten. Zu unterscheiden ist dabei ob man dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung zu machen oder diese freiwillig abgibt.

Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Erklärung abzugeben, müssen das im Folgejahr tun. Im Detail gilt hier der 31. Juli als spätester Abgabetermin. Heißt für das Steuerjahr 2020, dass die Einkommensteuererklärung bis zum 31.07.2021 eingereicht werden muss. Die genannte Frist gilt für Steuerpflichtige, die eine Erklärung selbstständig erstellen. Im Einzelfall kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden. Dies sollte möglichst frühzeitig passieren. Steuererklärungen, die durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein erstellten werden, unterliegen automatisch einer verlängerten Abgabefrist. Hier muss die Steuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres beim Finanzamt eingegangen sein. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten kommt es zu Mahnungen und Säumniszuschlägen.

Nicht jeder ist dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Steuerzahler, die sich freiwillig für eine Einkommensteuererklärung entscheiden haben, erhalten deutlich mehr Zeit. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2019 ist für den 31.12.2023 festgesetzt. Falls Sie sich dazu entscheiden eine Erklärung abzugeben, ist es dennoch sinnvoll die Frist nicht zu stark auszureizen. Bei der Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung sind natürlich keine Mahnungen oder ähnliches zu befürchten. Lediglich der potenzielle Steuervorteil wird versäumt.

Checkliste: Was gehört in die Einkommensteuererklärung?

Nachdem klar ist, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder möchten stellt sich die Frage, was überhaupt alles dazu gehört. Wer die Steuererklärung selbst machen möchte, sollte bei dieser Frage besonders gut aufpassen. Aber auch für Unternehmen und Privatpersonen, die sich auf professionelle Hilfe verlassen ist es wichtig, dass die Grundlagen des Fiskus bekannt sind. Nur mit dem notwendigen Grundwissen können relevante Informationen und Unterlagen herausgesucht und zusammengestellt werden. Dies erspart Ihnen und Ihrem Steuerberater viel Zeit.

Im Folgenden haben wir eine Checkliste erstellt. Die Übersicht soll Ihnen dabei helfen die Unterlagen für eine anstehende Einkommensteuererklärung zusammenzustellen. Die Aufzählungen und jeweiligen Punkte sind lediglich exemplarisch. Es gibt regelmäßig Änderungen im Steuerrecht. Demnach ist es wichtig, dass Sie sich niemals allein auf eine Quelle stützen und zusätzlich fachlich geprüfte Hilfe in Anspruch nehmen. Als grober Überblick ist die untenstehende Checkliste jedoch absolut ausreichend!

CHECKLISTE FÜR DIE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG

A. ALLGEMEINE ANGABEN / ANGABEN ZU PERSONEN:

  1. Steuernummer/Identifikationsnummer/ Finanzamt/Steuerbescheid des Vorjahres/ letzter Vorauszahlungsbescheid
  2. Steuerpflichtiger / Ehemann
  3. Ehefrau
  4. Kinder

B. VERSICHERUNGEN, SPENDEN, KRANKHEITSKOSTEN USW.:

  1. Versicherungen
  2. Spenden, Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, Steuerberatungskosten usw.

C. HAUSHALTSNAHE BESCHÄFTIGUNG/DIENSTLEISTUNGEN:

  1. Haushaltsnahe Beschäftigung
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen

D. GEWERBLICHE ODER FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT:

  1. Allgemeines
  2. Einnahmen
  3. Ausgaben
  4. Beteiligungen
  5. Anteile an Kapitalgesellschaften

E. NICHTSELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT:

  1. Einnahmen
  2. Werbungskosten

F. KAPITALEINKÜNFTE:

  1. Steuerbescheinigungen

G. RENTEN, PRIVATE VERÄUßERUNGSGESCHÄFTE UND SONSTIGE EINKÜNFTE:

  1. Private Veräußerungsgeschäfte
  2. Renteneinkünfte
  3. Sonstige Einkünfte

H. VERMIETUNG UND VERPACHTUNG:

  1. Allgemeines
  2. Einnahmen
  3. Werbungskosten
  4. Mitteilungen über Einkünfte aus Immobiliengesellschaften / Investmentfonds

I. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN:

Es ist darauf zu achten, dass nicht jeder Steuerpflichtige die aufgezählten Positionen in seiner Erklärung einzubringen hat. Als Angestellter kann der Punkt für selbständige Unternehmer natürlich ignoriert werden. Zudem ist zu beachten, dass nicht alle hier genannten Aspekte zu einer Steuerminderung führen müssen. Der konkrete Einzelfall ist stets zu beachten.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt?

Nachdem die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, erhoffen sich einige Steuerzahler eine Rückzahlung vom Finanzamt. Vielleicht soll mithilfe der Rückzahlung eine Anschaffung oder der Urlaub mitfinanziert werden. Daher stellt sich vielen die Frage, wie lange es dauert bis die Rückmeldung bzw. Zahlung vom Fiskus ankommt. Grundsätzlich haben die Finanzbeamten 6 Monate Zeit für die Bearbeitung. Gab es Unregelmäßigkeiten oder Rückfragen, verlängert sich die Frist sogar noch. Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit aber „nur“ etwa acht Wochen. In Zeiträumen, in denen besonders viele Erklärungen eingehen, kann die Bearbeitung dabei aber auch deutlich länger dauern. Falls man eine möglichst schnelle Rückmeldung erhalten möchte lohnt es sich die Steuererklärung frühzeitig einzureichen. Der Monat März bietet sich dazu an. Achtung: Vorher werden in den Finanzämtern oftmals keine Erklärungen bearbeitet.

Fragen an einen Steuerberater – Kanzlei in Düsseldorf und Oberhausen

Das Steuerrecht ist umfangreich und komplex. Die Einkommensteuererklärung ist wohl eine der aufwendigsten Tätigkeiten im Rahmen der Steuerabwicklung. Sobald Einkünfte und Aufwendungen über eine normale nicht selbstständige Tätigkeit hinaus gehen wird es schnell kompliziert. Daher ist es klar, dass man als Steuerpflichtiger regelmäßig Fragen zum Thema hat. Obwohl die Internetrecherche bei vielen Themen zu einem schnellen Ergebnis führt, gebieten Anliegen rund um die eigenen Finanzen ein wenig mehr Ausdauer. Viele Informationen im Netz sind unvollständig oder gar falsch bzw. inhaltlich überholt.

Mit diesem Beitrag konnten wir Ihnen hoffentlich bereits einige Ihrer dringenden Fragen beantworten. Für weitere Fragen und Beratung ist es sinnvoll einen Termin bei einem qualifizierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu vereinbaren.

In unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen beraten wir Sie gerne. Das Team aus qualifizierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kann mit viel Erfahrung und Freude am Beruf überzeugen. Wir freuen uns, wenn unsere Mandanten mit einem guten Gefühl aus dem Beratungsgespräch gehen können. Natürlich übernehmen wir auf Wunsch auch die Einkommensteuererklärung. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer Terminvereinbarung.