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Erbrechtlicher Beratungsbedarf bei Trennung und Scheidung

19. Dezember 2023

Die meisten verheirateten Paare betrachten die Ehe als eine feste Institution, in der wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Diese Entscheidungen umfassen auch erbrechtliche Aspekte, Vorsorgebevollmächtigte, Patientenverfügungen und vieles mehr. Doch wenn eine Trennung oder Scheidung bevorsteht, müssen diese Entscheidungen revidiert und korrigiert werden.

Maßnahmen im Stadium der Trennung

Schon in der Phase der Trennung sollten erbrechtliche Überlegungen angestellt werden. Dazu gehören:

  • Widerruf von letztwilligen Verfügungen: Es bietet sich an, bestehende Testament oder Erbverträge zugunsten des Ex-Partners zu widerrufen oder anzupassen.
  • Erbschaftsverzicht oder Pflichtteilsverzicht: Alternativ kann auch ein wechselseitiger Verzicht auf das Erbe oder den Pflichtteil in Betracht gezogen werden.
  • Negativtestament: Ein sogenanntes Negativtestament kann festlegen, dass der Ex-Partner nicht erben soll.
  • Prüfung von Versicherungen und Vollmachten: Lebensversicherungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen müssen überprüft und möglicherweise ebenfalls angepasst oder widerrufen werden. Die Trennungsvereinbarung kann hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Folgen einer Scheidung

Bei einer rechtskräftigen Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ex-Partners. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Scheidung bereits beantragt oder genehmigt wurde. Bestehen letztwillige Verfügungen, entfällt die Bindung an Begünstigungen des Ex-Partners. Ähnliche Regelungen gelten für gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge, doch hierbei sind die Details entscheidend.

Professionelle Beratung

Ein juristischer Berater hat während einer Trennung oder Scheidung die Aufgabe, todesfallbezogene Regelungen, die während der Ehe getroffen wurden, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Obwohl das Gesetz einige Regelungen zur automatischen Anpassung vorsieht, ist es nicht ratsam, sich allein auf diese zu verlassen. Der Berater muss prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die erbrechtlichen Angelegenheiten nach der Scheidung zu klären.

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