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      • Recht
      • Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Welche Veränderungen gibt es im Steuerrecht?

      Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Welche Veränderungen gibt es im Steuerrecht?

      Im Kampf gegen den Klimawandel hat unsere Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm aufgestellt. Mit diesem umfangreichen Klimapaket sollen verschiedenste klimaschädliche Bereiche durch politische Lenkung verändert werden. Auf Verbote wird größtenteils verzichtet, stattdessen will die Regierung Anreize für umweltfreundliche Entscheidungen schaffen. Ein wichtiger Kernaspekt ist dabei die Vergünstigung von klimafreundlichen Handlungen. Parallel dazu werden klimaschädliche Tätigkeiten teurer. Etwaige Vergünstigungen und Aufschläge werden durch steuerliche Anpassung realisiert. Steuerzahler müssen sich für dieses Jahr also auf Veränderungen einstellen. Die Änderungen werden im „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ erläutert. In diesem Beitrag werden wir, als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen, die wesentlichen Veränderungen erklären.

      Die Förderung energetischer Gebäudesanierung

      Energetische Sanierungsmaßnahmen sind klimaschonend. Die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sind Maßnahmen, welche die Klimabilanz von Gebäuden stark verbessern können. Die Bundesregierung möchte, dass sich möglichst viele Eigentümer für eine energetische Gebäudesanierung entscheiden. Daher werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 steuerlich gefördert. Die neue Regelung ermöglicht, bei den oben genannten Sanierungen, einen Abzug von 20% der Aufwendungen. Der Steuervorteil wird auf drei Jahre verteilt: Im ersten und zweiten Jahr dürfen 7% angegeben werden. Im dritten Jahr werden 6% angesetzt. Mit einem Förderhöchstbetrag von maximal 40.000€ je Objekt sind Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 200.000€ förderungsfähig. Gefördert werden folgende Sanierungsmaßnahmen:
      • Wärmedämmung von Wänden und Dächern
      • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
      • Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage
      • Optimierung bestehender Heizungsanlagen
      Für Eigentümer von Gebäuden kann die neue Regelung durchaus attraktiv sein. Um herauszufinden, wieviel Geld Sie im Einzelfall sparen können ist ein Beratungsgespräch beim qualifizierten Steuerberater sinnvoll. Unser Team in Düsseldorf und Oberhausen ist selbstverständlich über die neusten Regelungen informiert und hilft Ihnen gerne bei der Planung und Umsetzung der Förderung.

      CO2-Steuer macht Benzin und Diesel teurer

      Die CO2-Emissionen sollen weniger werden. Damit Unternehmen und Verbraucher mehr auf die CO2-Bilanz von täglichen Entscheidungen achten, wird es eine Abgabe für Emissionen geben. Ab 2021 wird der Preis für CO2 mit 25€ pro Tonne zu Gewicht fallen. Bis 2025 wird der Preis auf 55€ ansteigen. Für Verbraucher wird die neue Steuer besonders beim Kraftstoff relevant. Diesel und Benzin werden ab 2021 knapp 7 bis 8 Cent teurer. Bis 2025 müssen wir mit einer Spritpreiserhöhung zwischen 15 und 20 Cent rechnen.

      Anhebung der Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie

      Mit Einführung der CO2-Steuer werden speziell die Pendler stark belastet. Um hier einen Ausgleich zu schaffen werden die Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie erhöht. Zur Entlastung der Pendler soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent angehoben werden. Bei geringverdienenden Pendlern, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, ist es möglich eine Mobilitätsprämie von 14% der erhöhten Pauschale zu wählen. Die Anhebung ist zunächst auf den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2026 befristet.

      Steuer auf Flugverkehr steigt

      Eine Steuer auf Luftverkehr gibt es bereits. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ wird die Steuer auf innereuropäische Flüge steigen. Die Regelung wird ab dem 01.02.2020 gültig. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Flugpassagiere darauf einstellen, dass die Flugsteuer von 5,53€ auf 13,03€ angehoben wird. Für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometer werden 33,01€ fällig. Bei Fernflügen sind künftig sogar 59,43€ vorgesehen.

      Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr

      Flüge sollen mit der erhöhten Steuer unattraktiver werden. Die Menschen sollen stattdessen mit dem Zug fahren. Damit der Umstieg noch attraktiver wird werden Bahntickets im Fernverkehr günstiger. Dies wird durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer realisiert. Ab 2020 sind Bahntickets nur noch mit 7% anstelle von 19% besteuert. Die Regelung gilt dauerhaft und unbefristet.

      Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Windparks

      Zukünftig können Gemeinden bei der Grundsteuer einen gesonderten Hebesatz auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen. Dadurch werden Windparks und erneuerbare Energie gefördert. Die Gemeinden werden zum Ausgleich für den verbundenen Aufwand an den Erträgen beteiligt. Auch diese Regelung ist dauerhaft.

      Kaufprämie für Elektroautos erhöht und verlängert

      Kraftstoff für klassische Autos wird teurer. Parallel dazu sollen die umweltfreundlichen Elektroautos gefördert werden. Den sogenannten Umweltbonus für E-Autos gibt es bereits seit einiger Zeit. Nun wurde die Kaufprämie bis zum Jahr 2025 verlängert und der Förderbetrag erhöht.
      • Die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge wird von 4.000 € auf 6.000 € und für Plug-In-Hybride von 3.000 € auf 4.500 € bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 € erhöht.
      • Bei Fahrzeugen über einem Nettolistenpreis von 40.000 € bis maximal 65.000 € wird die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 € und für Plug-In-Hybride 3.750 € betragen.
      Die Prämie wird gemeinsam durch Bundesregierung und Industrie finanziert. Die Vergünstigung ist für Unternehmen aber auch für Privatpersonen interessant.

      Steuerberatung bei aktuellen Steuerveränderungen

      Steuerveränderungen und neue Gesetze werden regelmäßig, auch unabhängig vom Klimapaket, festgelegt. Als Unternehmer oder Arbeitnehmer verliert man da schnell den Überblick. Daher ist es sinnvoll einen Steuerberater zu haben, der sich mit den neusten Entwicklungen auskennt. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen betreuen wir verschiedenste Unternehmen aus allen Branchen. Unser Team aus qualifizierten und engagierten Steuerberatern hilft Ihnen gerne bei allen steuerlichen Fragen. Für einen Beratungstermin können Sie uns einfach kontaktieren.

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