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      • News
      • Kosten für Betriebseröffnung

      Kosten für Betriebseröffnung

      29AUSGABEN ZUR AN- UND ABMELDUNG BEI DER STEUERERKLÄRUNG ANGEBEN

      Ausgaben entstehen unabhängig von der An- und Abmeldung einer Firma oft schon vorher. Sie können steuerlich trotzdem angesetzt werden.

      Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs ist der Beginn der Tätigkeit. Dieses Datum muss ein Gründer in der Gewerbeanmeldung bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung eintragen lassen. Wird eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt angemeldet, ist hier das Datum anzugeben. Kosten entstehen dagegen oft schon vorher. Sie sind immer dann absetzbar, wenn sie die zukünftige Arbeit betreffen, also insbesondere: Reise-, Zug- und Pkw-Kosten zu Behördengängen, Förderstellen, IHK, Notar, Besichtigungen von Büros und anderen Objekten sowie bei Bankbesuchen, Beratungshonorare, Provisionen, Gebühren, Einrichtungsgegenstände, vorher schon entrichtete Geschäftsraummieten, Bankgebühren, Porto, Büromaterial und Telefonspesen. Voraussetzung ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die Kosten sind auch absetzbar, wenn sie im Jahr vor der Betriebseröffnung angefallen sind.

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