Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent: Was das für Unternehmen bedeutet
Viele Unternehmen in Deutschland zahlen eine Abgabe, von der sie überraschend wenig wissen – die Künstlersozialabgabe. Ab dem Jahr 2027 steigt der Abgabesatz von derzeit 4,9 Prozent auf 5,0 Prozent. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 angekündigt. Die Verordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat bestätigt werden. Für betroffene Unternehmen lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Pflichten.
Was die Künstlersozialversicherung ist – und warum Unternehmen zahlen
Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert. Ähnlich wie Angestellte tragen sie nur etwa die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Die Abgabe funktioniert als Umlage: Der Prozentsatz wird jährlich neu festgelegt und auf alle Honorare angewendet, die ein Unternehmen im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Kreative und Publizisten gezahlt hat. Mit der geplanten Erhöhung auf 5,0 Prozent kehrt der Satz auf das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 zurück, nachdem er 2026 leicht auf 4,9 Prozent abgesenkt worden war.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Abgabepflicht trifft weit mehr Unternehmen, als viele annehmen. Abgabepflichtig sind zunächst die sogenannten typischen Verwerter – also Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf der Nutzung kreativer Leistungen aufbaut. Dazu zählen etwa Verlage, Werbeagenturen, Theater, Galerien, Museen, Rundfunk- und Fernsehsender oder Veranstaltungsagenturen.
Darüber hinaus sind aber auch alle anderen Unternehmen betroffen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Kreative vergeben – sei es für die eigene Werbung, die Gestaltung einer Website, das Design von Flyern oder die Erstellung von Texten und Fotos. Wer im Kalenderjahr Honorare von mehr als 1.000 Euro an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlt, ist grundsätzlich abgabepflichtig. Diese Bagatellgrenze gilt seit dem 1. Januar 2026.
In der Praxis bedeutet das: Nahezu jedes Unternehmen, das einen freiberuflichen Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Texter oder auch einen Influencer für Produktwerbung beauftragt, kann der Abgabepflicht unterliegen.
Was sich mit dem neuen Abgabesatz konkret ändert
Die Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte klingt gering und wirkt sich erst bei höheren Honorarsummen merklich aus. Beispiel: Ein Unternehmen, das jährlich 50.000 Euro an selbstständige Kreative zahlt, führt ab 2027 statt 2.450 Euro dann 2.500 Euro an die Künstlersozialkasse ab – eine Mehrbelastung von 50 Euro. Die Abgabe darf dem beauftragten Künstler oder Publizisten nicht in Rechnung gestellt oder vom Honorar abgezogen werden.
Bemessungsgrundlage ist das Nettohonorar ohne Umsatzsteuer. Auch gesondert ausgewiesene Reisekosten sind nicht abgabepflichtig. Materialkosten und sonstige Nebenkosten, die nicht gesondert ausgewiesen werden, zählen dagegen zum abgabepflichtigen Entgelt.
Was Unternehmen beachten sollten
Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse zu melden, jährlich die Summe der gezahlten Entgelte zu melden und monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Die Einhaltung wird im Rahmen der regulären Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Melde- und Zahlungspflichten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Gerade für Unternehmen, die bisher nicht auf dem Radar der Künstlersozialkasse waren, empfiehlt es sich, die eigene Situation proaktiv zu klären. Typische Prüfungsfelder sind fehlende oder verspätete Meldungen, nicht berücksichtigte Honorare sowie die fehlerhafte Einordnung von Auftragnehmern.
Über Trimborn . Partner
Trimborn . Partner ist eine ausgezeichnete Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Standorten in Düsseldorf und Oberhausen. Als erfahrene Steuerberater für den Mittelstand beraten wir Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige in allen Fragen rund um Lohnabrechnung, Sozialversicherungspflichten und steuerliche Behandlung von Honorarzahlungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen der Künstlersozialabgabe unterliegt oder wie Sie Ihre Meldepflichten korrekt erfüllen, sprechen Sie unsere Experten für Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen gerne an.

