Skip to main content

Mehr Klarheit durch FAQ zu Energiepreisbremsen

8. März 2023

Seit Mitte Dezember ist für Verbraucher und Unternehmer etwas mehr Klarheit in den Fachsprache-Dschungel rund um die Energiepreisbremsen gekommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat verschiedene FAQs zu den Mitte Dezember beschlossenen Energiepreisbremsen allgemein verständlich im Internet veröffentlicht.

Hintergrund

Bedingt durch Inflation und steigende Preise im Energiesektor sind viele Unternehmen und Verbraucher finanziell in Bedrängnis geraten bzw. liefen Gefahr, ernste finanzielle Schwierigkeiten zu bekommen. Deshalb hatte der Gesetzgeber Hilfsprogramme wie Energiepreispauschalen und die Dezember-Soforthilfe auf den Weg gebracht. Nun wurden mit den Gesetzen zur Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse zwei weitere Maßnahmen für 2023 und 2024 beschlossen, die mit einer Verlängerungsoption bis Ende April versehen sind. Diese Regelungen, festgehalten im Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse, sowie die Änderung weiterer Vorschriften, sind kompliziert und für Laien mitunter extrem schwer zu verstehen.

Themenfelder

Mit den frisch publizierten FAQ bringt das BMWK Licht ins Dunkel und liefert verständliche Erklärungen auf Fragen folgenden Themen:

  • Gas- und Wärmepreisbremse: Die Gaspreisbremse erläutert das BMWK in insgesamt 26 Fragen und Antworten mit zentralen Anwendungsproblemen und Rechenbeispielen.
  • Strompreisbremse: Der Mechanismus wird in seiner genauen Funktionsweise, auch anhand von Berechnungsbeispielen anschaulich dargestellt.
  • Abschöpfung von Zufallsgewinnen: Die FAQ klären Funktionsweise bei der Abschöpfung von Zufallsgewinnen.

Insgesamt stellen die FAQ des BMWK eine gute Erläuterung dar, und es sei jedem Verbraucher zu empfehlen, sie als Orientierung in der Inanspruchnahme der Energiepreisbremsen zu nutzen und regelmäßig auf Updates zu prüfen.

Konkrete Hilfestellungen der Energiepreisbremse

Gas

Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen können 80% des prognostizierten Gasverbrauches (ähnlich dem Verbrauch aus dem Vorjahr) zu einem Bruttoarbeitspreis von 12 Cent/kWh beziehen. Für die Differenz zwischen diesem „Deckel“ und dem tatsächlichen Preis der Anbieter zahlt der Staat.

Strom

Analog zum Vorgehen beim Gas-Bezug funktioniert auch die sogenannte Strompreisbremse. Hier werden 80% des prognostizierten Jahresverbrauches auf einen Brutto-Arbeitspreis von 40 Cent/kWh gedeckelt.

Für Großabnehmer, beispielsweise große verarbeitende Betriebe, weichen die Subventionsgrundlagen ab. Hier empfiehlt sich ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder Energieversorger.

Steuerberater Düsseldorf & Oberhausen

Für alle Fragen rund um steuerliche Angelegenheiten steht Ihnen das erfahrene Team unserer Kanzlei an den Standorten in Düsseldorf und Oberhausen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.