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Mieter hat Vorkaufsrecht

13. Januar 2017

Weist ein Vermieter vor dem Verkauf eines Mehrfamilienhauses, das in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, den Mieter pflichtwidrig nicht auf dessen gesetzliches Vorkaufsrecht hin, so kann der Mieter Schadensersatz verlangen.

Mit einem solchen Fall befasste sich kürzlich der Bundesgerichtshof. Eine der Mietparteien wurde zunächst vom Verkauf nicht unterrichtet. Sie erfuhr davon erst, als die neue Eigentümerin ihr die Wohnung später zu einem deutlich höheren Verkaufspreis anbot.

 

Gesetzliche Anforderungen an Vermieter

Das Gesetz verlangt vom Vermieter eines Mehrfamilienhauses, der das Miet¬objekt später in Eigentumswohnungen umwandelt, dass er den Mieter im Falle eines Verkaufs sowohl über den Inhalt eines abgeschlossenen Verkaufs der Wohnung, als auch über das Bestehen eines Vorkaufsrechts unterrichtet. Die obersten Richter hielten das Verhalten der beklagten Vermieterin für pflichtwidrig. Da sie es unterlassen hat, die Mieterin zu informieren, schuldet sie der Klägerin Schadenersatz. Unerheblich ist laut der Urteilsbegründung, ob der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntnisnahme tatsächlich ausübt.

Höhe des Schadenersatzes

Die Richter sprechen der Mieterin einen Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen dem auf die Wohnung anteilig entfallenden Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Wohnung zu.