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Mindestlohnerhöhung ab 2026: Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen

29. August 2025

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einstimmig eine Empfehlung zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde steigen. Auch wenn es sich bislang lediglich um einen Beschlussvorschlag handelt, ist mit einer formellen Umsetzung durch die Bundesregierung zu rechnen.

Für Arbeitgeber – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bedeutet das: Die Lohnkosten werden in den kommenden zwei Jahren spürbar steigen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig über die geplanten Änderungen informiert zu sein und die betrieblichen Auswirkungen realistisch einzuschätzen.

Rechtsgrundlage und bisherige Entwicklung

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Grundlage für die Anpassung ist das Mindestlohngesetz (MiLoG), das in § 9 vorsieht, dass die Mindestlohnkommission regelmäßig über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet. Die Bundesregierung kann die Empfehlung per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.

Maßgeblich für die Anpassung sind mehrere Faktoren:

  • Die Tarifentwicklung der letzten Jahre
  • Der Bruttomedianlohn von Vollzeitbeschäftigten
  • Die Kriterien der EU-Mindestlohnrichtlinie, insbesondere das Ziel eines angemessenen Mindestschutzes
  • Die wirtschaftliche Lage und Prognosen zur Beschäftigung und Konjunktur

Die geplante Erhöhung wurde als ausgewogene Reaktion auf diese Faktoren bewertet.

Stufenweise Erhöhung: Zwei Schritte bis 2027

Die Empfehlung der Mindestlohnkommission sieht eine zweistufige Anhebung vor:

  • Zum 1. Januar 2026: Erhöhung auf 13,90 Euro brutto pro Stunde
  • Zum 1. Januar 2027: weitere Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde

Diese Staffelung soll sicherstellen, dass der Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert wird, ohne die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen übermäßig zu belasten.

Begründung der Kommission: Schutzfunktion und wirtschaftliche Balance

Die Kommission verweist in ihrer Begründung auf eine Gesamtabwägung, bei der sowohl der gesetzliche Auftrag zur Sicherung eines angemessenen Mindestlohns als auch die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt berücksichtigt wurden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere auf KMU, seien sorgfältig abgewogen worden.

Der Entscheidung vorausgegangen war eine umfangreiche Evaluation, die im Fünften Bericht der Kommission an die Bundesregierung dokumentiert ist. Ergänzt wurde dieser Bericht durch eine öffentliche Anhörung nach § 10 Absatz 3 MiLoG, deren Stellungnahmen in einem separaten Band veröffentlicht wurden.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Auch wenn die finale Umsetzung der Empfehlung durch die Bundesregierung noch aussteht, sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden:

  1. Kostenkalkulation aktualisieren: Personal- und Lohnkosten realistisch bewerten und in die Budgetplanung 2026/2027 einbeziehen
  2. Vertragsprüfung: Minijobs, Teilzeitverträge und Stundenlöhne auf Mindestlohnkonformität prüfen
  3. Controlling anpassen: Auswirkungen auf Margen und Produktpreise prüfen
  4. Personalstrategie überdenken: Effizienzreserven identifizieren, Arbeitsprozesse optimieren, Weiterbildungsangebote prüfen

Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Anteil geringfügig Beschäftigter, etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Dienstleistungsbetrieben.

Fazit: Die Mindestlohnerhöhung kommt – frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend

Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns stellt viele mittelständische Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen. Wer jedoch rechtzeitig reagiert und die Erhöhungen strategisch in seine Unternehmensplanung einbindet, kann die wirtschaftlichen Auswirkungen abfedern und sogar nutzen – etwa durch stärkere Mitarbeiterbindung oder Prozessoptimierung.

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