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Neue Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften

7. Januar 2017

Ab 01.01.2016 wurden die Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften neu geregelt. Das hat Folgen für die Pflichten oder Erleichterungen, die eine Gesellschaft bei Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses hat. Für die Einstufung ist entscheidend, ob die Gesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der Schwellenwerte übersteigt.

klein mittelgroß groß
Bilanzsumme ab (€) 350.000 6.000.000 20.000.000
Umsatz ab (€) 700.000 12.000.000 10.000.000
Mitarbeiter ab 10 50 250