Neue Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften
7. Januar 2017
Ab 01.01.2016 wurden die Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften neu geregelt. Das hat Folgen für die Pflichten oder Erleichterungen, die eine Gesellschaft bei Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses hat. Für die Einstufung ist entscheidend, ob die Gesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der Schwellenwerte übersteigt.
klein | mittelgroß | groß | |
Bilanzsumme ab (€) | 350.000 | 6.000.000 | 20.000.000 |
Umsatz ab (€) | 700.000 | 12.000.000 | 10.000.000 |
Mitarbeiter ab | 10 | 50 | 250 |