Neue Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
Arbeitsrechtliche Bestimmungen sind ständigen Veränderungen unterworfen und es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben, um als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Kürzlich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, das neue Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung einführt. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) weist aktuell auf diese Änderungen hin.
Gemäß dem Referentenentwurf sollen alle Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet werden, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer elektronisch aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen für eine bestimmte Dauer aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen zu gewährleisten. Die elektronische Aufzeichnung kann entweder durch den Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten wie einen Vorgesetzten erfolgen.
Ausnahmen von der elektronischen Aufzeichnungspflicht
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Eine Vertrauensarbeitszeit kann vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Zeit verzichtet. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeits- und Ruhezeit zu erkennen. Des Weiteren können Arbeitgeber mit bis zu zehn Arbeitnehmern die Arbeitszeit in nicht-elektronischer Form aufzeichnen.
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Gemäß dem Referentenentwurf hat der Arbeitgeber die Pflicht, auf Verlangen des Arbeitnehmers über die aufgezeichnete Arbeitszeit Auskunft zu geben. Zudem sind Verstöße gegen die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Informationspflichten als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten eingestuft.
Es bleibt abzuwarten, wann das Gesetz zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes verabschiedet und in Kraft treten wird. Sicher ist jedoch, dass die neuen Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eine wichtige Entwicklung im Arbeitsrecht darstellen, denn sie dienen dem Schutz der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber sollten sich auf diese bevorstehenden Änderungen vorbereiten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitnehmer können von den neuen Regelungen profitieren, da sie sicherstellen, dass ihre Arbeitszeiten korrekt erfasst werden und dass ihre Rechte auf angemessene Ruhezeiten und Pausen gewahrt bleiben.
Es ist ratsam, die Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses aufmerksam zu verfolgen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die neuen Bestimmungen ordnungsgemäß umzusetzen. Gerne beraten Sie unsere Steuerberater Düsseldorf & Oberhausen in unseren Kanzleien.