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      • Recht
      • Whistleblower-Gesetz – jetzt muss der Vermittlungsausschuss intervenieren

      Whistleblower-Gesetz – jetzt muss der Vermittlungsausschuss intervenieren

      Das geplante Gesetz zum Schutz von Whistleblowern hat schon viele hitzige Diskussionen ausgelöst. Anfang April beschloss das Bundeskabinett, dass nun der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden soll.

      Hintergrund
      Das anvisierte Whistleblower-Gesetz, offiziell „HinweisgeberschutzG“, soll das Risiko für Menschen senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde aufmerksam machen. Wesentlicher Grund für den Gesetzesentwurf ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Dabei ist Deutschland bereits erheblich in Verzug: bis zum Jahresende 2021 hätte die EU-Richtlinie bereits umgesetzt werden sollen. Nun, über ein Jahr später, drohen Deutschland finanzielle Sanktionen. Der Bundestag hatte einen Gesetzentwurf bereits beschlossen, dieser scheiterte aber im Februar 2023 im Bundesrat. Der zweite Anlauf, mit dem man mit Hilfe einer Aufspaltung des Hinweisgeberschutzes in zwei Gesetze die Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat umgehen wollte, wurde am 30.03.2023 von der Tagesordnung des Bundestages kurzfristig abgesetzt.

      Anrufung des Vermittlungsausschusses
      Am 5.4.2023 hat das Bundeskabinett beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dessen Rolle ist es, Bundestag und Bundesrat Einigungsvorschläge machen. Änderungen am Gesetz darf er nicht beschließen. Die Vorschläge des Vermittlungsausschusses müssen vom Bundestag bzw. Bundesrat durch Beschluss akzeptiert werden.

      Wie geht es weiter?
      Sobald der Ausschuss eine Empfehlung abgegeben hat, sind Bundestag und Bundesrat verpflichtet, sich erneut mit dem Gesetzesentwurf zu befassen und abzustimmen. Wie lange dieser Prozess dauern wird, ist schwer zu sagen, da es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Wenn die Empfehlung im Vermittlungsausschuss des Bundestages keine Mehrheit findet, ist das Gesetz auch im zweiten Anlauf endgültig gescheitert. In diesem Fall müsste es in einem dritten Anlauf neu in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Was klar ist: Je länger sich der Einigungsprozess hinzieht umso wahrscheinlicher werden EU-Sanktionen.

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