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Steuerberater empfehlen: Dienstfahrrad als Steuervorteil

5. Dezember 2018

Kennen auch Sie das Gefühl? Sie stehen frühmorgens auf dem Weg zur Arbeit mal wieder im Stau. Seit über zehn Minuten stehen Sie jetzt an derselben Ampel. In dieser Zeit wurden Sie schon zum fünften Mal von einem Fahrradfahrer überholt. Natürlich fangen auch Sie an zu überlegen, ob für Sie ein „Dienstfahrrad“ nicht viel sinnvoller wäre als stetig im Stau zu stehen. Als Steuerberater in Düsseldorf kennen wir dieses Gefühl. Bei dem Gedanken an die Anschaffungskosten werden die meisten dann aber doch am nächsten Morgen wieder zu den Autoschlüsseln greifen. Allerdings gibt es noch weitere Vorteile eines Dienstfahrrads, unabhängig von den gesundheitlichen Vorzügen und der besseren Flexibilität in der Stadt. Denn mit einem Dienstfahrrad können sie Steuern sparen und sogar Ihr Fahrrad deutlich günstiger erstehen. Interesse geweckt? Wir als Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen informieren unsere Mandaten genau über alle steuerlichen Aspekte, auch die des Dienstfahrrades.

Unterschied von Dienstwagen vs. Dienstfahrrad

Einige von Ihnen genießen vielleicht schon die steuerlichen Vorteile eines Dienstwagens. Diese wollen Sie vermutlich auch nicht wieder verlieren, wenn Sie das Auto gegen ein Fahrrad tauschen. Es wäre ja ungerecht, wenn Sie etwaige Vorteile verlieren, nur weil sich das Fortbewegungsmittel Ihrer Wahl sich ändert. Dies hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 auch erkannt und somit das Steuermodell des Dienstwagens auf das Dienstfahrrad übertragen.

Was gilt als Dienstfahrrad?

Als Dienstfahrrad lassen sich grundsätzlich zwei Varianten unterscheiden: Ein Dienstfahrrad kann vom Arbeitgeber entweder gekauft oder geleast werden. Das Leasing Modell wird vornehmlich genutzt und bietet die meisten Vorteile, weshalb wir uns im Folgenden darauf fokussieren. Beim Leasing eines Fahrrades überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Fortbewegungsmittel für die private Nutzung. Angestellte müssen dafür dann lediglich 1% des Brutto-Listenpreises versteuern, um dieses Fahrrad zu nutzen. Dabei ist zu erwähnen, dass unter dem Begriff „Dienstfahrrad“ nicht zu verstehen ist, dass Sie Ihr neues Fahrrad während der Arbeit nutzen sollen, wie es z.B. der Briefträger tut. Die Nutzung dieses Dienstfahrrads ist für private Touren und den Weg zur Arbeit gedacht. In unserem Beispiel könnten unsere Steuerberater in Düsseldorf oder Oberhausen sich also nicht nur das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Weg ins Büro sparen, sondern auch privat auf die Vorteile des Rades zurückkommen.

Dienstfahrrad Steuermodell

Wie sehen nun die konkreten Steuervorteile aus? Zunächst müssen die Nutzer den sogenannten „geldwerten Vorteil“ versteuern. Bei Ihrem Dienstfahrrad sind dies wie bereits erwähnt ein Prozent des Brutto-Listenpreises.
Der nächste Aspekt liegt darin, dass Ihr Bruttoeinkommen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung um die jeweilige Leasingrate und die zusätzlichen Versicherungskosten für Ihr Fahrrad gesenkt wird. Somit muss weniger Einkommen versteuert werden.
Und noch einen weiteren Vorteil bietet das Dienstfahrrad gegenüber dem klassischen Dienstwagen. Der Arbeitsweg wird beim Kraftfahrzeug zusätzlich versteuert. Dienstfahrräder sind davon grundsätzlich ausgenommen. Obendrein lässt sich der Arbeitsweg als Werbungskosten absetzen. Geltend machen können Sie 30 Cent für jeden Kilometer des Arbeitsweges. Das funktioniert bei einem Dienstwagen zwar auch, aber ohne die Kosten von Benzin und Werkstatt gerade bei einem Fahrrad schnell ein anschaulicher Betrag zustande. Ein konkretes Rechenbeispiel erstellen wir gerne für Sie. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Steuerberater in Düsseldorf oder Oberhausen.

Erfolgskonzept Dienstfahrrad

Auf den deutschen Straßen sind über 250.000 Dienstfahrräder unterwegs. Das Konzept boomt und die Tendenz ist dementsprechend steigend. Dieser positive Trend wird auch zukünftig anhalten, weil sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Vorteile erkennen. Bereits heute stellen sich immer mehr Unternehmer auf die neue Welle an Dienstfahrrädern ein. So werden einige von Ihnen schon spezielle Stellplätze und E-Bike-Ladestationen am Arbeitsplatz bemerkt-, oder für die eigenen Mitarbeiter installiert haben.

Fazit

Das Konzept des Dienstfahrrads ist ein wachsendes und gleichermaßen gesundes Themenfeld für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Interesse am Thema und konkrete Fragen haben, ob und wie sich ein Dienstfahrrad für sie steuerlich auszahlen würde, kontaktieren sie uns doch gerne. Als Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen helfen wir Ihnen gerne und geben professionelle Tipps für die Umsetzung Ihres Vorhabens.

UPDATE: Gesetzesänderung 2019

Mit dem 01.01.2019 tritt eine Gesetzesänderung zum Thema Dienstfahrrad in Kraft. Mit dieser Änderung wird das Dienstfahrrad noch attraktiver. Durch die neue Regelung entfällt die 1% Regelung für den geldwerten Vorteil. Es ist also noch günstiger sich ein Dienstfahrrad vom Arbeitgeber stellen zu lassen. Geregelt wird die neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 37 EstG.