Steuererklärung rückwirkend abgeben – Was Sie beachten sollten
In Deutschland muss nicht jeder eine Steuererklärung abgeben. Dies dennoch freiwillig zu tun, kann sich im Einzelfall lohnen. Sofern man nicht zu einer Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist, kann man sich deutlich mehr Zeit lassen. Als Steuerberatuer in Düsseldorf und Oberhausen erleben wir oft, dass Mandanten sehr verwundert sind, wenn wir erwähnen, dass eine freiwillige Steuererklärung für einen langen Zeitraum rückwirkend möglich ist. Um einige der häufigsten Fragen zu diesem Thema zu klären, haben wir alles Wichtige zusammengefasst. Wie funktioniert es also, eine Steuererklärung rückwirkend einzureichen? Und was sollte man dabei beachten?
Wann darf man eine Steuererklärung rückwirkend einreichen?
Die Steuererklärung kann nur rückwirkend eingereicht werden, wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. Bei Steuerzahlern mit einer etwaigen Verpflichtung, die Erklärung fristgemäß einzureichen, gibt es selbstverständlich nicht die Möglichkeit, dies rückwirkend zu tun. Wird der Abgabetermin verpasst, kommt es sogar zur Festsetzung von zusätzlichen Verspätungszuschlägen. Anders sieht es aus, wenn man keine Steuererklärung einreichen muss. Besonders als Arbeitnehmer besteht oft keine Pflicht zur Steuererklärung. Die Abgabe ist also freiwillig. Wer die Einkommenssteuererklärung freiwillig einreichen möchte, darf dies auch rückwirkend tun. Rückwirkend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mehr Zeit eingeräumt wird. Um eine Steuererklärung rückwirkend abzugeben, darf noch keine Erklärung für das jeweilige Jahr eingereicht worden sein. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, hat der Steuerzahler viel Zeit für die Steuererklärung und kann diese auch rückwirkend geltend machen.
Wie lange kann man eine Steuererklärung rückwirkend einreichen?
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss die Steuererklärung im darauffolgenden Jahr abgeben. Eine freiwillige Steuererklärung kann hingegen vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Zum Ende des Jahres 2020 könnten Sie demnach noch die Einkommensteuererklärung für 2016 einreichen. Steuerzahler, die keiner Pflicht nachkommen müssen, haben damit deutlich länger Zeit für die Steuererklärung. Ob man diese Zeit tatsächlich benötigt oder nicht, ist dabei erstmal zweitrangig. Die meisten Menschen werden daher auch die freiwillige Steuererklärung frühzeitig einreichen.
Warten mit der Steuererklärung – Finanzamt zahlt Zinsen
Obwohl es unnötig scheint vier Jahre mit der Steuererklärung zu warten, gibt es einen guten Grund, dies dennoch zu tun. Wird im Rahmen der Steuererklärung eine Steuererstattung aufgedeckt, muss das Finanzamt möglicherweise Zinsen zahlen. Mit monatlichen Zinsen von 0,5 Prozent kann es sich durchaus lohnen. Zinsen werden allerdings erst fällig, wenn ein Zeitraum von 15 Monaten überschritten wird. Für jeden weiteren Monat werden vom Fiskus Zinsen gezahlt. Wird eine Steuererklärung erst nach vier Jahren eingereicht, kann man in dieser Zeit Zinsen sammeln und somit etwas extra Geld vom Finanzamt erhalten. Wie genau dies funktioniert und welche Nachteile und Gefahren bei diesem Vorhaben lauern, haben wir in diesem Beitrag erläutert:
Zinsen vom Finanzamt – Wenn die Steuererstattung zur Geldanlage wird
Fristen im Überblick
Um die bisher genannten Informationen zu verdeutlichen und Ihnen einen einfachen Überblick zu geben, haben wir die Verjährungsfristen der vergangenen Jahre in der nachfolgenden Abbildung zusammengefasst.
Diese Tabelle veranschaulicht gut, wie lange die Steuererklärung tatsächlich noch rückwirkend gemacht werden darf. Seit 2016 ist eine vergleichsweise lange Zeit vergangen und dennoch wäre eine Steuererklärung bis zum Ende dieses Jahrs noch möglich.
Steuererklärung vom Experten in Düsseldorf und Oberhausen
Auch als Steuerberater hilft uns die rückwirkende Steuererklärung bei vielen Mandanten. Besonders bei neuen Mandanten, die uns Ihre finanziellen Rahmenbedingungen präsentieren, kommt es häufig dazu, dass steuerlich relevante Posten auffallen, die bereits in den vorangegangenen Jahren existiert haben, aber nicht in Form einer Steuererklärung gemeldet wurden. Werden solche Posten in einem ersten Beratungsgespräch aufgedeckt, können wir schnell tätig werden und die Steuererklärung rückwirkend für Sie erstellen und möglicherweise eine Erstattung + Zinsen vom Finanzamt erwirken.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Unterstützung bei einem steuerlichen Sachverhalt? Unser Team hilft Ihnen gerne bei allen steuerlichen Themen. Mit unseren Kanzleien bieten wir Ihnen in Düsseldorf und Oberhausen direkte Anlaufstellen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.