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Steuerfestsetzung: Weshalb werden Steuerbescheide vorläufig oder unter Vorbehalt ausgestellt?

8. November 2021

Mithilfe der Steuerfestsetzung wird vom Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen ein Steueranspruch erhoben. Mit einem Steuerbescheid wird dem Steuerzahler also eine wichtige Mitteilung übermittelt. Teilweise werden Steuererbescheide aber auch als „vorläufig“ oder „unter Vorbehalt“ ausgestellt. Oftmals fragen sich Steuerzahler, was es mit diesen Bezeichnungen auf sich hat. Um an dieser Stelle Klarheit zu schaffen, werden wir nachfolgend die wichtigsten Aspekte der Steuerfestsetzung erläutern und erklären, warum Steuerbescheide vorläufig oder unter Vorbehalt ausgestellt werden.

Was versteht man unter einer Steuerfestsetzung?

Wie bereits kurz erläutert, handelt es sich bei der Steuerfestsetzung um einen klassischen Verwaltungsakt. Nachdem beispielsweise eine Steuererklärung eingegangen ist und bearbeitet wurde, wird dem Steuerpflichtigen der jeweilige Steueranspruch mitgeteilt. Diese Mitteilung wird über einen sogenannten Steuerbescheid vorgenommen. Im Steuerbescheid ist erläutert, wie die jeweilige steuerliche Situation aussieht. Es kann somit beispielsweise eine Steuerzahlung gefordert werden. Aus dem Steuerbescheid geht eine Leistungspflicht hervor. Als Steuerpflichtiger müssen Sie dem Steuerbescheid also beikommen. In bestimmten Fällen kann jedoch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingereicht werden. Das Grundkonzept der Steuerfestsetzung sowie der Steuerbescheid sind somit nicht sonderlich komplex. Teilweise kann es jedoch passieren, dass auf Ihrem Steuerbescheid der Begriff „vorläufig“ oder „unter Vorbehalt“ vermerkt wird. Was genau diese Formulierungen bedeuten, werden wir in den nächsten Absätzen klären.

Steuerbescheid unter Vorbehalt

Bei einem Steuerbescheid unter Vorbehalt hält sich das Finanzamt die Möglichkeit der Nachprüfung offen. Der vorliegende Steuerbescheid ist somit nur unter Vorbehalt gültig und kann potenziell noch geändert werden. Ein genauer Grund für die Ausstellung unter Vorbehalt muss nicht genannt werden. Oftmals können Sie als Steuerzahler die Gründe aber einfach herleiten. Häufig wird der Steuerbescheid unter Vorbehalt ausgestellt, wenn ein Sachverhalt noch nicht abschließend geklärt wurde. Es kann zudem sein, dass relevante Belege und Nachweise fehlen. Ebenfalls möglich ist, dass das Finanzamt tatsächlich eine persönliche Prüfung vornehmen möchte. Was bedeutet es nun, wenn ein Bescheid unter Vorbehalt ausgestellt wird? Für Sie als Steuerzahler bedeutet dies einfach, dass der Bescheid noch nicht rechtssicher ist bzw. bestandskräftig wird und möglicherweise noch geändert oder aufgehoben werden kann.

Der vorläufige Steuerbescheid

Auf den ersten Blick ähnelt der vorläufige Steuerbescheid dem Steuerbescheid unter Vorbehalt. Auch bei dem vorläufigen Steuerbescheid können zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen vorgenommen werden. Die hintergründige Situation ist allerdings eine andere. Im Steuerrecht kommt es immer wieder dazu, dass ein gewisser Sachverhalt nicht geklärt ist und den Finanzbehörden potenziell noch nicht genau klar ist, wie mit einem solchen Sachverhalt umgegangen werden muss. So passiert es häufiger, dass noch laufende Verfahren vom Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht einen Einfluss auf eine Steuerfestsetzung haben könnten. Solange diese Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist davon auszugehen, dass das Urteil einen Einfluss haben kann. Eine abschließende Festsetzung der Steuer ist auf dieser Basis aber natürlich nicht sinnvoll. Daher wird der Steuerbescheid nur vorläufig ausgestellt. Im Steuerbescheid werden die Gründe für die Vorläufigkeit aufgeführt. Sobald die Situation geklärt wurde und beispielsweise ein Urteil vorliegt, wird die Vorläufigkeit aufgehoben und die Steuer endgültig festgesetzt.

Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag helfen konnten und sie zukünftig etwas besser Bescheid wissen, was eine Steuerfestsetzung bedeutet. Im Einzelfall ist es normal, dass Fragen aufkommen und diese geklärt werden müssen. Wir raten daher stets dazu, mit speziellen Anliegen und Fragen zu einem qualifizierten Steuerberater zu gehen. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der ideale Ansprechpartner für alle Fragen und steuerlichen Anliegen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.