Steuerguide für Handwerker: Was muss in der Rechnung enthalten sein?
Handwerker sind dazu verpflichtet eine Rechnung an den Kunden auszustellen. Zunächst ist es für Ihren Betrieb wichtig diese Rechnung in den Unterlangen zu haben. Für Ihre Kunden ist eine Rechnung besonders aus steuerlicher Sicht relevant. Einem unternehmerisch tätigen Kunden ermöglicht die ausgestellte Rechnung den Abzug der Umsatzsteuer. Handelt es sich um eine handwerkliche Leistung bei einem Privathaushalt, ist es teilweise möglich, dass dieser Kunde die Rechnung für eine ermäßigte Einkommensteuer geltend machen kann. Damit diese Aspekte fehlerfrei abgewickelt werden können muss die Rechnung sämtliche Pflichtangaben enthalten. Als Steuerberater aus Düsseldorf und Oberhausen betreuen wir vermehrt auch Handwerksbetriebe und sehen leider oft fehlerhafte Rechnungen. In diesem Beitrag haben wir daher die wichtigsten Aspekte für die Handwerker-Rechnung zusammengefasst.
Welche Pflichtangaben müssen in der Rechnung für Handwerker genannt werden?
Handwerksbetriebe sollten die folgenden zehn Pflichtangaben in der Rechnung niemals vergessen. Daher haben wir im Folgenden alle Punkte kurz erläutert und in einer übersichtlichen Beispiel-Rechnung dargestellt. Beachten Sie dabei bitte, dass es teilweise spezielle Regelungen gibt, die wir in diesem Rahmen nicht erläutern können. Im Zweifelsfall ist daher ein Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Steuerberater notwendig!
- Angaben zu Name oder Gesellschaft
Betreiben Sie ein Einzelunternehmen, müssen Sie als Handwerker und Rechnungsausteller Ihren vollständigen Namen auf der Rechnung angeben. Handelt es sich bei Ihrem Handwerksbetrieb jedoch um eine Personengesellschaft oder GmbH, muss der Name der Gesellschaft in der Rechnung erscheinen.
- Angabe der Anschrift
Neben dem Namen muss auch die vollständige Anschrift genannt werden. Hierbei muss es sich um die Geschäftsadresse handeln. Diese kann natürlich auch von Ihrer privaten Adresse abweichen.
- Anschrift und Name des Kunden
Die Rechnung wird an den Rechnungsempfänger – also Ihren Kunden – gerichtet. Demnach ist es wichtig, dass auch Anschrift und Name des Kunden genannt werden. Besonders aus steuerlicher Sicht ist diese Angabe essenziell für die spätere Abzugsfähigkeit.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Niemals vergessen werden sollte die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Es ist essenziell, dass diese in jeder Rechnung genannt wird!
- Rechnungsdatum
Rechnungs- bzw. Ausstellungsdatum sollten bei keiner Rechnung fehlen. Dabei handelt es sich um den Tag, an dem Sie die Rechnung erstellt haben.
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
Das Finanzamt möchte sicherstellen, dass jede Rechnung nur einmal ausgestellt wird. Daher muss jede Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer zugeordnet bekommen.
- Welche Leistung wurde erbracht?
Im Rahmen der Rechnung müssen Handwerker genau beschreiben, welche Leistungen erbracht wurden. Dabei würde die Angabe „Handwerksleistung“ nicht ausreichen! Es wird auf eine spezifische Bezeichnung geachtet. Werden Waren auf der Rechnung aufgeführt, müssen zudem Menge und Art der jeweiligen Ware genannt werden. Zudem muss die handelsübliche Bezeichnung der Waren genutzt werden.
Tipp: Es kann passieren, dass die Leistungen bei einer umfangreichen Handwerksarbeit zu viel für die jeweilige Rechnung wären. In einem solchen Fall ist es möglich stattdessen bspw. auf den Vertrag mit diesen Angaben zu verweisen.
- Zeitpunkt der Leistung
Die Rechnung muss den Zeitpunkt der Leistung enthalten. Bei Handwerksleistungen ist der Monat als Zeitangabe ausreichend. Der Zeitpunkt der Leistung ist bei Handwerkerleistungen der Tag der Vollendung. Es kann passieren, dass handwerkliche Leistungen auch über mehrere Monate oder Jahre durchgeführt werden. Hier ist der Zeitraum in Monat + Jahr ausreichend.
- Wie hoch ist das Entgelt?
In der Rechnung muss selbstverständlich auch das jeweilige Entgelt genannt werden. Dabei handelt es sich um den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Möchten Sie Ihren Kunden ein Skonto gewähren ist es ausreichend den Prozentsatz zu nennen. Alternative Bonus- oder Rabattvereinbarungen müssen ebenfalls nur schriftlich genannt werden. Es müssen keine genauen Zahlen genannt werden.
- Steuersatz und Steuerbetrag
Besonders wichtig ist es natürlich auch abschließend den Steuersatz von 19% zu nennen. Daraus errechnet sich der Steuerbetrag bzw. die Umsatzsteuer, welche erhoben wird. Beide Angaben werden nach dem Entgelt gemacht und sind essenziell für eine ordentliche Rechnung!
Im nachfolgenden Beispiel haben wir eine klassische Rechnung von einem Handwerksbetrieb dargestellt. Überprüfen Sie, ob Ihre Rechnung korrekt aufgebaut ist und die wichtigen Pflichtangaben enthält.
Steuerberater für Handwerker in Düsseldorf und Oberhausen
Als Handwerker möchte man sich auf die eigene Kernkompetenz und weniger auf steuerlichen Aspekte konzentrieren. Daher sind wir als Steuerberater in Düsseldorf und Steuerberater in Oberhausen der perfekte Ansprechpartner für Handwerker. Wir regeln Ihre steuerlichen Belange und beantworten Ihnen sämtliche Fragen. Mit unserer Branchenspezialisierung können Sie sich auf unser Team verlassen! Vereinbaren Sie doch einfach einen Beratungstermin. Jetzt kontaktieren.