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Steuerhinterziehung – Eine frühzeitige Selbstanzeige kann die Situation entschärfen

17. Januar 2022

Steuerhinterziehung ist ein heikles Thema. Immer wieder werden in den Medien prominente Fälle von Steuerhinterziehung diskutiert. Nicht selten endet es bei einer umfangreichen Steuerhinterziehung für den Steuer-Täter im Gefängnis. Eine hohe Geldstrafe ist aber mindestens zu erwarten. Die bewusste, aber auch die unabsichtliche Steuerhinterziehung ist somit kein Bagatelldelikt. Für Personen, die Steuerhinterziehung betrieben haben, gibt es jedoch einen Ausweg aus der Strafverfolgung. Sofern die Tat frühzeitig selbst angezeigt wird, kann die Situation deutlich entschärft werden. In diesem Beitrag möchten wir uns daher einmal anschauen, wie eine Selbstanzeige funktioniert.

Für welche Personen ist eine Selbstanzeige sinnvoll? In welchen Situationen kann die Selbstanzeige helfen?

Zunächst müssen wir einen Blick darauf werfen, von welchen Personen und in welcher Situation eine Selbstanzeige sinnvoll ist. Grundsätzlich kann jeder Steuerzahler in der Theorie eine Selbstanzeige durchführen. Die Selbstanzeige ist für alle Personen attraktiv, die bewusst oder unbewusst falsche Angaben gemacht haben. Der Klassiker ist diesbezüglich, dass ein Steuerzahler absichtlich gewisse Einnahmen in der Steuererklärung verschweigt oder anderweitig falsche Angaben macht. Es handelt sich dann um Steuerhinterziehung. Der Begriff Steuerhinterziehung gilt jedoch nicht nur für Personen, die bewusst Steuern vermeiden möchten. Es kann durchaus passieren, dass versehentlich falsche Angaben gemacht werden oder in der Steuererklärung ein Einkommen vergessen wird. Auch wenn das nicht aus bösem Willen geschieht, gilt es als Steuerhinterziehung. Es kann schlussendlich nicht nachgewiesen werden, dass es ein Versehen war. Die Selbstanzeige ist in beiden Fällen der korrekte Weg, um eine Strafverfolgung zu vermeiden.

Wichtig für die Selbstanzeige ist, dass die Steuerhinterziehung von den Behörden noch nicht entdeckt wurde (und möglicherweise bereits Ermittlungen angestellt werden). Sofern bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die jeweilige Person läuft, ist es für die Selbstanzeige leider zu spät. Daraus ergeben sich auch die passenden Situationen für eine Selbstanzeige. In Bezug auf die unbewusste Steuerhinterziehung ist eine Selbstanzeige immer dann sinnvoll, wenn ein Fehler bemerkt wird. Schlussendlich waren die falschen Angaben nicht beabsichtigt und sollten von Ihnen schnellstmöglich korrigiert werden, um eine Strafe zu vermeiden. In Bezug auf die bewusste Steuerhinterziehung sieht es dagegen anders aus. Als Steuerberater raten wir mit Vehemenz davon ab, absichtlich falsche Angaben zu machen. Dennoch ist hierbei davon auszugehen, dass die Person das Ziel verfolgt, nicht erwischt zu werden. Eine Selbstanzeige macht daher immer nur Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass die Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Ein Faktor, der oft zu einer Selbstanzeige führt, ist eine geplante Betriebsprüfung. In diesem Rahmen ist Betroffenen in der Regel klar, dass die Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Zu beachten gilt es zudem, dass eine Selbstanzeige nur sinnvoll ist, sofern das jeweilige Vergehen noch nicht verjährt ist.

Wie wird eine Selbstanzeige durchgeführt?

Eine Selbstanzeige muss stets an das zuständige Finanzamt gerichtet werden. Im Kern geht es bei der Selbstanzeige darum, dass die „Fehler“ behoben werden und die Einnahmen/Angaben in vollem Umfang korrigiert werden. Im Rahmen dieses Vorgangs sollte man die gemachten Falschangaben direkt benennen und korrigieren. In Bezug auf den jeweiligen Zeitraum ist zudem zu beachten, dass die Selbstanzeige durchaus diffizil sein kann. Gehen wir einmal davon aus, dass es nicht nur ein Steuervergehen gegeben hat, müssen Sie in jedem Fall auch alle Vergehen der letzten 10 Jahre korrigieren und melden, die nicht bereits verjährt sind. Diese Vollständigkeit ist sehr wichtig, um tatsächlich einer hohen Strafe zu entgehen. Sofern Angaben unvollständig sind oder ein erneuter Fehler gemacht wird, kommt es nach der Selbstanzeige zu einem normalen Strafverfahren. Zu beachten ist außerdem, dass die Anzeige immer nur an das Finanzamt gerichtet werden sollte und nicht an die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch die bloße Ankündigung einer Selbstanzeige sollte vermieden werden. In diesem Fall könnte das Finanzamt ein Verfahren einleiten, ohne das es bereits eine gültige Selbstanzeige gibt.

In Bezug auf die genaue Form einer Selbstanzeige gibt es keine Vorgaben. Wichtig ist schlussendlich nur, dass alles korrekt und vollständig angegeben wird. In jedem Fall ist die schriftliche Form vorzuziehen. Als Steuerberater möchten wir jedem raten, einen Experten zu konsultieren. Mit der Unterstützung von einem Anwalt für Steuerrecht können Sie sicherstellen, dass die Selbstanzeige korrekt eingereicht wird und somit auch das gewünschte Ziel erreicht.

Was passiert nach der Selbstanzeige?

Nachdem die Selbstanzeige beim Finanzamt eingeht, wird zunächst ein Strafverfahren über die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) eingeleitet. In diesem Rahmen wird die Selbstanzeige geprüft. Sofern sich herausstellt, dass die Selbstanzeige korrekt und vollständig gemacht wurde, wird das Verfahren ohne eine Bestrafung eingestellt. Sofern die Selbstanzeige Fehler enthalten hat, wird das Verfahren fortgesetzt. Gehen wir aber davon aus, dass die Selbstanzeige korrekt gemacht wird, gibt es keine juristische Verfolgung. Die strafrechtliche Verfolgung ist damit abgewehrt. Durch Belege und eine genauere Prüfung wird dann die Höhe der Nachzahlung festgelegt. Diesbezüglich wird die betroffene Person angesprochen und möglicherweise zu weiteren Nachweisen aufgefordert. Schlussendlich müssen Steuern + Zinsen und eventuelle Zuschläge nachgezahlt werden. Dem Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe sind Sie jedoch auf diesem Weg entkommen.

Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen

Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen können wir Ihnen einen umfänglichen steuerlichen Service bieten. Kontaktieren Sie uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Auch im Bereich Steuerrecht können wir Sie umfänglich unterstützen. Um unbewusste Steuerhinterziehung zu vermeiden, sollten Sie aber gleich auf die Expertise unserer Steuerberater vertrauen.