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Testament richtig schreiben

30. Dezember 2016

DAS ERBRECHT SCHREIBT KONKRETE ANFORDERUNGEN VOR

Worauf Erblasser achten müssen, wenn sie ihr Vermögen anders als vom Gesetz vorgesehen vererben möchten.

DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT

Das eigenhändige Testament muss, wie der Name sagt, vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Dabei sollte man mit Vor- und Zunamen unterschreiben, um Irrtümer auszuschließen, wer testiert hat. Es ist auch zu empfehlen, Ort und Zeit festzuhalten. Das ist wichtig, weil durch ein neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann.

DAS NOTARIELLE TESTAMENT

Ein notarielles oder öffentliches Testament wird von einem Notar beurkundet, sodass man nur noch unterschreiben muss. Diese Form des Testaments ist deshalb sinnvoll, wenn man aus Alters- oder Krankheitsgründen mit dem Schreiben Probleme hat.

DAS GEMEINSCHAFTLICHE TESTAMENT

Ehepaare oder Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Es wird von einem der Partner eigenhändig geschrieben und dann von beiden Partnern mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben. Ein Spezialfall des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte Berliner Testament. Hier setzen sich die Partner gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass der länger lebende Partner von einem oder mehreren Kindern beerbt werden soll.