Werbungskosten: Ausgaben rund um den Job
Als Arbeitnehmer haben Sie nicht nur Einnahmen, sondern auch diverse Aufwendungen, die aufgebracht werden müssen, um Ihren Beruf auszuüben. Das tägliche Pendeln zur Arbeit oder auch die Arbeitskleidung können schnell sehr teuer werden. Das weiß auch der Staat und reagiert mit einer Steuererleichterung auf diese Belastungen. Was es mit den sogenannten Werbungskosten auf sich hat erklären unsere Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen in diesem Beitrag.
Was sind Werbungskosten?
Alle Ausgaben rund um den Beruf heißen Werbungskosten. Diese Aufwendungen lassen sich in der Steuererklärung absetzen. Der Gesetzgeber definiert Werbungskosten als:
„Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“(§ 9 EstG)
Diese Aufwendungen dürfen als Werbungskosten von Ihren Einnahmen abgezogen werden. Sie zahlen demnach nur auf das übrige Geld Steuern..
Aber nicht jeder kann von dieser Regelung profitieren. Werbungskosten können Sie nur haben, wenn sie:
- Arbeitnehmer sind
- Rente bekommen
- Zinsen von Anlagen bei einer Bank erhalten
- Miete von einem Mietshaus einnehmen
- sonstige Einkünfte haben, die nicht durch eine Selbstständigkeit entstehen
Für Selbständige und Gewerbetreibende gelten die Vorteile der Werbungskosten demnach nicht. Besonders interessant sind die Werbungskosten für alle Arbeitnehmer. Daher haben unsere Steuerberater in diesem Beitrag den Fokus auf Werbungskosten für Arbeitnehmer gelegt. Werbungskosten werden bei Arbeitnehmern in Anlage N der Steuererklärung angegeben
Welche Ausgaben zählen als Werbungskosten?
1. Arbeitsweg
Der Arbeitsweg kann von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist es egal ob Sie den eigenen PKW oder Öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Sogar als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft können Steuern gespart werden. Um die Fahrt zur Arbeit abzusetzen gibt es zwei Möglichkeiten. Die Wegstecke kann mit einer Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer) angegeben werden. Jährlich können maximal 4.500 Euro als Entfernungspauschale abgesetzt werden. Alternativ können auch die Fahrtkosten in voller Höhe angegeben werden. Hierfür fordert das Finanzamt entsprechende Nachweise, bspw. Bahntickets.
2. Weiterbildungen und Umschulungen
In vielen Berufen sind Weiterbildungen wichtig für den langfristigen Erfolg. Zum Glück zählen sowohl Weiterbildungen wie auch Umschulungen als Werbungskosten. Sie können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
3. Dienstreisen
Je nach Branche gehören Dienstreisen zu Ihrem Alltag. Im Rahmen der Dienstreisepauschale können sowohl Hin- als auch Rückweg mit je 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden.
4. Umzüge
Wenn Sie für Ihren Beruf umziehen müssen sind die Kosten dafür abzugsfähig. Angeben können Sie Fahrtkosten und Aufwendungen für Umzugsunternehmen, Maklergebühren oder mögliche doppelte Mietzahlungen. Alternativ gewährt das Finanzamt ohne Nachweise auch Umzugskostenpauschalen.
5. Zweitwohnung
Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigen können viele der Kosten abgesetzt werden. Die doppelte Haushaltsführung darf aber nur geltend gemacht werden, wenn die Arbeitsstätte dadurch mindestens 30 Minuten schneller zu erreichen ist und der Erstwohnsitz weiterhin als Lebensmittelpunkt gilt. Absetzen können Sie bspw.:
- Miet- und Nebenkosten
- Einrichtungsgegenstände
- Zweitwohnsteuer
- Rundfunkbeitrag
- Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz
- Arbeitsmittel
Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Übersteigt ein einzelnes, selbständig nutzbares, bewegliches und abnutzbares Arbeitsmittel nicht die Summe von 952,00 Euro kann dies vollständig abgesetzt werden. Klassische Arbeitsmittel sind:
- Berufskleidung
- Aktentaschen
- PC, Notebook oder Smartphone
- Software
- Fachliteratur
- Werkzeuge
- Berufliche Versicherungen
Viele Arbeitnehmer haben eine Versicherung, um berufliche Risiken abzudecken. Berufshaftpflicht, berufliche Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht) können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Hinweis: Sofern vom Arbeitgeber bestimmte Kosten bereits erstattet wurden, müssen Sie dies immer zusätzlich in der Steuererklärung angeben.
Die Werbungskostenpauschale
Natürlich haben nicht alle Angestellten hohe Aufwendungen aufgrund des ausgeübten Berufs. Doch selbst wenn in Ihrem Fall keine klassischen Kosten entstehen, dürfen Sie sich über Steuersparpotential freuen. Der Staat bietet eine Werbungskostenpausschale von 1.000 Euro im Jahr. Diese Pauschale ist unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben und steht jedem Arbeitnehmer gleichermaßen zu.
Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale automatisch. Es sind keine Nachweise oder Angaben in der Steuererklärung nötig. Viele Arbeitnehmer haben jedoch mehr berufliche Ausgaben und sollten diese daher in der Steuererklärung angeben.
Werbungskosten: Das volle Steuersparpotential nutzen
Für Arbeitnehmer können die Werbungskosten hohe Steuerersparnisse bedeuten. Einige der häufigsten Werbungskosten haben wir in diesem Beitrag vorgestellt. Dennoch gibt es viele weitere Aufwendungen, welche in speziellen Berufen anfallen und ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Daher ist ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater immer eine gute Idee, um die für Sie maximalen Steuerersparnisse herauszuholen. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen kennen wir uns mit diversen Branchen aus und können Ihnen die höchstmögliche Beratungsqualität bieten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir mögliche Steuerersparnisse. Haben Sie also noch Fragen zum Thema Werbungskosten? Wir freuen uns Ihre Fragen zu hören! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und besuchen Sie uns in Düsseldorf oder Oberhausen. Unsere Steuerberater freuen sich auf Sie.