Wirtschaftsprüfung: Was kann ein Wirtschaftsprüfer für Ihr Unternehmen tun?
Bei Trimborn . Partner arbeiten wir im Bereich der Wirtschaftsprüfungen seit etlichen Jahren eng mit der eigenständigen Rhein-Ruhr Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen. In diesem Beitrag möchten wir erklären, was im Rahmen der Wirtschaftsprüfung möglich ist und wie Ihr Unternehmen von unseren Wirtschaftsprüfern profitieren kann. Dabei ist den meisten Unternehmern klar, was mit dem Begriff Wirtschaftsprüfung grundsätzlich gemeint ist. Wenn es allerdings um die speziellen Teilbereiche der Wirtschaftsprüfung geht, gibt es häufig Wissenslücken. Daher haben wir für Sie nachfolgend eine Übersicht zum Thema Wirtschaftsprüfung erstellt.
Was versteht man unter Wirtschaftsprüfung?
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung geht es grundsätzlich um die Kontrolle der Finanzberichterstattung von Unternehmen. Dabei werden stets die geltenden Rechnungslegungsvorschriften beachtet und in die Kontrolle einbezogen. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt dabei diverse Aufgaben. Die Hauptaufgabe eines Wirtschaftsprüfers ist es, Finanzberichte bzw. die Bilanzierung unter Einbezug der Rechnungslegungsvorschriften mit der tatsächlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vergleichen und Abweichungen zu identifizieren. Wichtig ist, dass ein Wirtschaftsprüfer stets unbefangen sein muss. Die Wirtschaftsprüfung kann als gesetzliche oder freiwillige Prüfung durchgeführt werden. An dieser Stelle zählen Abschlussprüfungen, Sonderprüfungen und freiwillige Prüfungen zu den primären Aufgaben. Darüber hinaus können Wirtschaftsprüfer allerdings auch weitere prüfungsnahe Dienstleistungen durchführen. Hier sind Bewertungen, Transaktionsberatung und treuhänderische Tätigkeiten zu nennen. Nachfolgend werden wir auf die einzelnen Aufgaben und Möglichkeiten der Wirtschaftsprüfung eingehen.
Die Abschlussprüfung – Pflichtprüfungen und freiwillige Prüfungen
Wird von einer Abschlussprüfung gesprochen, geht es darum, dass ein Wirtschaftsprüfer zum Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss prüft. Eine Abschlussprüfung kann freiwillig beauftragt werden. Dies ist immer dann möglich, wenn der Gesetzgeber keine Pflicht vorsieht. Keine Prüfungspflicht besteht bei kleinen Kapitalgesellschaften, bestimmten Personengesellschaften sowie Gesellschaften anderer Rechtsformen. Es gibt allerdings auch Unternehmen, die nach §§ 316 ff. HGB prüfungspflichtig sind. Grundsätzlich kann man sagen, dass es bei der Abschlussprüfung um eine umfassende Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung geht. Besonders bei Pflichtprüfungen müssen dabei die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Die Abschlussprüfung zählt wohl zu den Hauptaufgaben von Wirtschaftsprüfern. Bei Trimborn . Partner arbeiten wir im Bereich der Abschlussprüfungen seit vielen Jahren eng mit der eigenständigen Rhein-Ruhr Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen.
Sonderprüfungen bei bestimmten Anlässen
Die Wirtschaftsprüfung ist nicht nur zum Jahresabschluss relevant. Im Gesetz sind zahlreiche weitere Prüfungen festgelegt, um den Vertrauens- und Gläubigerschutz sicherzustellen. Je nach Anlass benötigen Unternehmer daher einen Wirtschaftsprüfer, um eine Sonderprüfung durchführen zu lassen. Es ist stets zu prüfen, welche Sonderprüfungen für Ihr Unternehmen relevant bzw. verpflichtend sind. Für einen umfänglichen Überblick sollten Sie eine Beratung beim Wirtschaftsprüfer nutzen. Einen beispielhaften Überblick von Sonderprüfungen haben wir nachfolgend zusammengetragen:
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnungen (MaBV) und nach Finanzanlagenvermittlung (FinVerV)
- Gründungs- und Sacheinlageprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Gründungsprüfungen (§ 33 AktG, § 57e GmbHG)
- Energiewirtschaftliche Prüfungen (EEG, KWKG etc.)
- Prüfungen nach Umwandlungsgesetz (Formwechsel, Ausgliederung, Spaltung)
- Prüfungen nach VerpackG / betriebswirtschaftliche Prüfungen der Vollständigkeitserklärung gem. § 11 VerpackG
Unternehmensbewertung vom Experten
Es gibt diverse Situationen, wo der Wert eines Unternehmens möglichst realistisch bewertet werden muss. Häufig werden Unternehmensbewertungen beim Erwerb oder der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder auch bei Fusionen von Unternehmen durchgeführt. Eine zuverlässige und standardisierte Unternehmensbewertung kann bei einem Wirtschaftsprüfer beauftragt werden.
Unterstützung bei Transaktionsprozessen
Ein Unternehmenstransaktionsprozess ist ein aufwendiger und vielseitiger Prozess. Um einen Transaktionsprozess erfolgreich zu meistern, ist ein Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten notwendig. Bei Trimborn . Partner bieten wir Ihnen dieses Team aus einem Haus. Im Rahmen von großen Unternehmenstransaktionen können Sie somit von einer engen Zusammenarbeit aller Parteien profitieren. Falls bei Ihnen eine große Transaktion ansteht, beraten wir Sie gerne ausführlich.
Treuhändischen Tätigkeiten
Im Rahmen einer treuhänderischen Verwaltung werden dem Treuhänder als Bevollmächtigtem verschiedene verwaltende und überwachende Tätigkeiten zugewiesen. Diese treuhändische Tätigkeit kann von einem Wirtschaftsprüfer übernommen werden. Auch bei Trimborn . Partner bieten wir in Zusammenarbeit mit der Rhein-Ruhr Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhändische Leistungen an.
Wirtschaftsprüfung ist vielseitig – Jetzt informieren!
Wie Sie in diesem Beitrag erfahren haben gibt, ist die Wirtschaftsprüfung sehr vielseitig. Es ist fast unmöglich, allgemeine Angaben zu machen, was ein Unternehmen im Speziellen benötigt bzw. wovon dieses profitieren könnte. Daher ist es wichtig, dass Unternehmer den Kontakt zu einem Wirtschaftsprüfer suchen und dort eine Beratung wahrnehmen. Bei Trimborn . Partner freuen wir uns, dass eine sehr umfangreiche Beratung im engen Kreis möglich ist. Mit Steuer- und Rechtsberatung sowie Wirtschaftsprüfung sind Sie bei uns gut aufgehoben und bei allen Fragen gut beraten. Als Steuerberater in Düsseldorf verfügen wir über ein großes Netzwerk an qualifizierten Beratern und sammeln bereits seit Jahrzehnten Erfahrungen mit Mandanten verschiedenster Branchen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der ideale Partner in Ihrer Nähe. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.