Zinsen vom Finanzamt – Wenn die Steuererstattung zur Geldanlage wird
Zinsen kennen die meisten Menschen nur von Bankgeschäften und Krediten. Allgemein lässt sich sagen, dass Zinsen immer gezahlt werden, wenn eine geschuldete Geldsumme mit einem gewissen zeitlichen Verzug gezahlt wird. Nachdem ein Kredit aufgenommen wurde, muss für den Zeitraum bis zur Rückzahlung beispielsweise ein gewisser Zinssatz gezahlt werden. Ebenso werden teilweise Zinsen verlangt, wenn eine Zahlung verspätet geleistet wurde. Die meisten Menschen werden tendenziell häufiger Zinsen zahlen, als solche zu berechnen. Die Ausnahme sind Zinsen für Konten und Sparbücher. Mit den aktuell sehr niedrigen Zinssätzen sind Einnahmen durch Zinsen für viele überhaupt nicht relevant. Was wäre aber, wenn wir Ihnen sagen, dass Sie als Steuerzahler von Zinserträgen profitieren können? Im Rahmen einer Steuererstattung ist es möglich, dass der Fiskus Ihnen Zinsen zahlen muss. Wann genau es dazu kommt und wie auch Sie davon profitieren können, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Grundlage – Zinsen für eine Steuererstattung
Obwohl viele Steuerzahler das Gefühl haben, dass der Fiskus nur für das Einfordern von Zahlungen in Erscheinung tritt, gibt es durchaus auch Steuererstattungen. Wurde im Rahmen der steuerlichen Vorauszahlungen zu viel Einkommenssteuer gezahlt, kann sich der Steuerzahler diese Summe mit der Steuererklärung zurückholen.
Zunächst ist die Steuererstattung zinsfrei. Es wird lediglich der abweichende Betrag ausgezahlt. Liegt allerdings ein gewisser Zeitraum zwischen dem relevanten Steuerjahr und dem ausgestellten Steuerbescheid, werden Zinsen fällig. Es gilt ein zinsfreier Zeitraum von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die ursprünglichen Steuern angefallen sind. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, muss das Finanzamt zusätzlich zur Steuererstattung Zinsen auszahlen. Wie bei Zinsen üblich kommt es zu einem monatlichen Zinssatz. Es werden 0,5 Prozent monatlich berechnet. Was auf einen kurzen Zeitraum gesehen wenig ist, kann sich schnell aufsummieren. Im Vergleich zu vielen herkömmlichen „Geldanlagen“ können sich 0,5 Prozent pro Monat tatsächlich sehen lassen.
Wie kann man von den steuerlichen Zinsen profitieren?
Sofern Sie Ihre Steuererklärung pünktlich einreichen und es keine weiteren Probleme mit dem Finanzamt gibt, werden Sie nicht von den Zinsen profitieren können. Da es bei den meisten Steuerzahlern exakt so abläuft, ist es kein Wunder, dass nur die wenigsten überhaupt von den möglichen Zinsen wissen. Nach Abgabe der Steuererklärung ist der Steuerbescheid im Normalfall schon nach zwei bis drei Monaten im Briefkasten. Der zinsfreie Zeitraum wird damit längst nicht überschritten. Um also zusätzlich zur Steuererstattung Zinsen zu erhalten, muss einer der folgenden drei Fälle eintreten:
- Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.
- Entscheidung des Finanzamtes wird von Ihnen gerichtlich angezweifelt.
- Es wird eine freiwillige Steuererklärung sehr spät abgegeben.
Damit wird klar, dass Zinsen zunächst vor allem dann anfallen, wenn wie in Punkt 1 und 2 beschrieben, ein Problem oder ein Konflikt mit dem Finanzamt vorliegt. Die Erstattung wird in diesem Rahmen verzögert und möglicherweise über den zinsfreien Zeitrahmen hinaus verhindert. Die einzige Möglichkeit, die Zahlung von Zinsen effektiv herbeizuführen, ist eine freiwillige Steuererklärung. Sofern Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie diese noch bis zu vier Jahre später einreichen. Wird die Steuererklärung sehr spät eingereicht, ergibt sich daraus ein deutlicher Zeitraum für Zinsen.
Beispiel – Wie könnte eine Zinszahlung vom Finanzamt aussehen?
Um die zuvor genannten Rahmenbedingungen zu verdeutlichen, haben wir nachfolgend ein Beispiel erstellt. Wir beziehen uns dabei auf die zuvor genannte dritte Option einer Steuererstattung mit Zinsen.
Wir gehen davon aus, dass Sie eine freiwillige Steuererklärung für das Steuerjahr 2016 abgeben. Ihre Steuererklärung reichen Sie am spätesten Abgabetermin, also dem 31. Dezember 2020, ein. Was wird nun passieren? Nachdem die Steuererklärung bearbeitet wurde, erhalten Sie möglicherweise im März 2021 den passenden Steuerbescheid. Dort wird eine Steuererstattung von 2.000 Euro aufgeführt. Zusätzlich zur Steuererstattung werden Zinsen ausgezahlt. Diese errechnen sich folgendermaßen:
Nachdem das Steuerjahr 2016 beendet wurde, müssen wir zunächst die 15 zinsfreien Monate hinzurechnen. Für diesen Zeitraum werden keine Zinsen berechnet. Der erste Monat, indem Zinsen anfallen, ist damit der April 2018. Da der Steuerbescheid im März ausgestellt wird, gelten alle Monate bis zum Februar 2021 als mit Zinsen belastet. Daraus ergeben sich 35 verzinste Monate.
Neben der Steuererstattung werden zusätzlich so mehrere hundert Euro Zinsen fällig. Zu beachten ist, dass dieses Beispiel den Zeitraum für Zinsen maximal ausgereizt hat und eine vergleichsweise hohe Rückzahlung als Grundlage genutzt wurde. Je nach Höhe der Rückzahlung und den verzinsten Monaten kann die Summe geringer ausfallen, aber natürlich auch höher sein.
Häufige Fragen zu Zinszahlungen vom Finanzamt
Nachdem nun klar sein sollte, wie sich die Zinsen auf eine Steuererstattung ergeben, möchten wir noch zwei häufig gestellte Fragen beantworten.
Oft werden wir gefragt, ob die Zinsen beantragt werden müssen. Die Antwort ist Nein. Die Zinsen müssen nicht extra beantragt werden. Sofern Ihnen diese zustehen, werden die jeweiligen Zinsen vom Fiskus berechnet und automatisch mit der Erstattung überwiesen.
Müssen die Zinsen versteuert werden? Zunächst klingt es etwas absurd, dass man Steuern auf Zinsen von einer Steuererstattung zahlen soll. Aber tatsächlich handelt es sich auch bei diesen Zinsen um Zinserträge, welche als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden müssen. Der jeweilige Zinsertrag muss daher in der passenden Anlage in der Steuererklärung eingetragen werden. Der Ertrag muss in dem Jahr eingetragen werden, wo die Auszahlung durch das Finanzamt stattgefunden hat.
Nachteile bei Zinsen vom Finanzamt
Für Steuerzahler mit einer freiwilligen Steuererklärung kann es besonders nach unseren Ausführungen über die potenziellen Zinserträge attraktiv sein, die freiwillige Steuererklärung, wie beschrieben, besonders spät einzureichen. An dieser Stelle müssen wir allerdings auf ein wichtiges „Fettnäpfchen“ hinweisen. Der „Trick“ für mehr Zinsen vom Finanzamt sollte nur angewendet werden, wenn Sie sich sehr sicher sind, dass es tatsächlich zu einer Steuererstattung kommen wird. Für den Fall, dass es stattdessen doch zu einer Steuernachzahlung kommt, greift das Verzinsungsprinzip in umgekehrter Weise. Die erhoffte Zinszahlung muss dann nicht der Fiskus an Sie zahlen, sondern Sie an den Fiskus. Es ist also Vorsicht geboten!
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