Schwarzarbeitsbekämpfung 2026: Was sich für Arbeitgeber ändert
Schwarzarbeit verursacht in Deutschland jährlich Steuer- und Beitragsausfälle in Milliardenhöhe, verzerrt den Wettbewerb und geht häufig mit problematischen Arbeitsbedingungen einher. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) hat der Gesetzgeber zum 30. Dezember 2025 die Prüfbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich ausgeweitet und Arbeitgebern in bestimmten Branchen verschärfte Pflichten auferlegt.
Welche Branchen stehen im Fokus?
Der gesetzliche Branchenkatalog wurde aktualisiert. Weiterhin erfasst sind unter anderem das Baugewerbe, die Gastronomie und Hotellerie, die Personenbeförderung, das Speditions- und Transportgewerbe, die Gebäudereinigung, die Fleischwirtschaft, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie das Prostitutionsgewerbe.
Neu hinzugekommen sind plattformbasierte Lieferdienste – also Unternehmen, die die Zustellung von Waren wie Essen organisieren, einschließlich ihrer Subunternehmer – sowie das Friseur- und Kosmetikgewerbe. Letzteres umfasst neben Friseursalons und Barbershops auch Nagelstudios und vergleichbare Dienstleistungen. Herausgenommen wurde die Forstwirtschaft, da dort zuletzt kein erhöhtes Risiko mehr festgestellt wurde.
Die wichtigsten Pflichten für Arbeitgeber
Ausweispflicht und Belehrung
Beschäftigte in den genannten Branchen müssen gültige Ausweispapiere am Arbeitsplatz mitführen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bereits vor dem ersten Einsatz schriftlich darauf hinzuweisen und diesen Nachweis aufzubewahren. Neu ist, dass auch ein verspäteter oder unvollständiger Hinweis mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Für Arbeitnehmer, die keine Papiere vorlegen, drohen bis zu 5.000 Euro.
Sofortmeldung
Neue Beschäftigungsverhältnisse müssen spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Rentenversicherung gemeldet werden.
Arbeitsverträge
Die Möglichkeit, Vertragsbedingungen elektronisch zu dokumentieren, gilt ausdrücklich nicht für Katalogbranchen. Hier bleibt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift Pflicht.
Arbeitszeiterfassung
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind innerhalb von sieben Kalendertagen aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Das maximale Bußgeld bei Verstößen wurde von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.
Digitaler Zugriff durch Prüfbehörden
Die FKS kann Arbeitgeber künftig verpflichten, elektronischen Zugang zu Zeiterfassungssystemen, Buchhaltungssoftware oder Cloud-Speichern zu gewähren. Unterlagen und Daten sind auf Verlangen auch digital zu übermitteln.
Was sollten betroffene Arbeitgeber jetzt tun?
Unternehmen in den genannten Branchen sollten ihre internen Abläufe zeitnah prüfen: schriftliche Belehrungen, fristgerechte Sofortmeldungen, lückenlose Arbeitszeitdokumentation und die technische Vorbereitung auf digitale Prüfzugriffe. Wer hier frühzeitig Ordnung schafft, vermeidet empfindliche Bußgelder und zeigt bei Kontrollen Kooperationsbereitschaft.
Über Trimborn . Partner
Trimborn . Partner ist eine ausgezeichnete Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Standorten in Düsseldorf und Oberhausen. Als spezialisierte Steuerberater für den Mittelstand unterstützen wir Unternehmen aus dem Handwerk, der Gastronomie, dem Baugewerbe und zahlreichen weiteren Branchen bei der Einhaltung arbeits- und steuerrechtlicher Vorgaben. Sprechen Sie unsere Experten für Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen gerne an.
