Antrag auf Lohnsteuerermäßigung – Der Weg zu einem höheren Nettogehalt
Als Angestellte:r wird Ihr erarbeitetes Gehalt bereits mit dem Lohnsteuer-Abzug belastet, bevor Sie dieses auf dem Konto sehen. Nach allen Abzügen wird aus dem Bruttogehalt das Nettogehalt, welches Sie schlussendlich überwiesen bekommen. Über eine Steuererklärung können Sie sich häufig Aufwendungen auf die Steuerzahlungen anrechnen lassen und somit zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten. Bis zur Abgabe und Bearbeitung der Steuererklärung sind diese zu viel gezahlten Abgaben allerdings nicht auf Ihrem Konto – liegen stattdessen beim Finanzamt. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie diese Situation möglicherweise zu Ihren Gunsten ändern und nach dem Steuerabzug monatlich ein höheres Nettogehalt erreichen. In diesem Beitrag möchten wir erläutern, wie eine Lohnsteuerermäßigung funktioniert.
Was versteht sich unter einer Lohnsteuerermäßigung?
„Normalerweise“ wird die Lohnsteuer über eine Pauschale von dem monatlichen Gehalt abgezogen und im Anschluss über die Steuererklärung geklärt, ob es möglicherweise steuermindernde Aufwendungen gab, die eine Rückzahlung zur Folge haben. So läuft es bei einem Großteil der Steuerzahler. Wird eine Lohnsteuerermäßigung beantragt und genehmigt, sieht die Situation anders aus. Im Rahmen einer Lohnsteuerermäßigung wird ein Freibetrag gewährt. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass steuermindernde Ausgaben sofort berücksichtigt werden und nicht erst über die spätere Steuererklärung Beachtung finden.
Weil mit der Lohnsteuerermäßigung bestimmte Ausgaben bereits bei den monatlichen Abzügen berücksichtigt werden, erhalten Sie ein höheres Nettogehalt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Sie langfristig nicht mehr oder weniger Abgaben haben. Lediglich der Zeitpunkt der Abgabe ändert sich. Für einige Steuerzahler ist es deutlich attraktiver, monatlich mehr Geld auf dem Konto zu haben, als zu einem späteren Zeitpunkt eine größere Rückzahlung zu erhalten. Das klingt gut für Sie? Dann lesen Sie aufmerksam die folgenden Absätze, um zu erfahren, wie der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung funktioniert.
Für welche Ausgaben kann ein Freibetrag gewährt werden?
Zunächst muss geklärt werden, welche Aufwendungen überhaupt für eine Lohnsteuerermäßigung infrage kommen. Hier gibt es tatsächlich gute Nachrichten, da viele Ausgaben potenziell für einen Freibetrag genutzt werden können. Allgemein gilt, dass ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragt werden kann. Da diese Begriffe und Kostenbereiche bereits bei vielen Steuerzahlern bekannt sind, verzichten wir an dieser Stelle darauf, die unterschiedlichen Kosten aufzuführen. Falls Ihnen noch nicht bekannt ist, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, möchten wir auf unsere passenden Beiträge verweisen:
- Werbungskosten: Ausgaben rund um den Job
- Steuerberater informiert: 10 spezielle Kosten zum Absetzen in der Steuererklärung
- Steuerberater erklärt: Die wichtigsten Steuerfreibeträge für Steuerzahler
Antragsgrenze für Lohnsteuerermäßigung
Nun haben wir festgestellt, dass viele der klassischen steuermindernden Aufwendungen für einen Freibetrag zugrunde gelegt werden können. Es klingt also zunächst so, als könnte jeder Steuerzahler einen Freibetrag beantragen. Leider gibt es hier allerdings eine große Einschränkung und Hürde. Damit das Finanzamt einen Freibetrag genehmigt und einträgt, müssen die jeweiligen Aufwendungen 600 Euro übersteigen. Doch nicht nur das: Um die Antragsgrenze zu errechnen, werden zunächst die geltenden Pauschbeträge abgezogen. Bei den Werbungskosten liegt der Pauschbetrag bei 1.200 Euro. Möchte man nun also einen Freibetrag für Werbungskosten beantragen, müssen die Aufwendungen bei mindestens 1.800 Euro liegen. Bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen müssen ebenfalls die Pauschbeträge einbezogen werden. Bevor Sie sich also weiter mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beschäftigen, sollten Sie prüfen, ob die Antragsgrenze überschritten wird.
Wann sollte der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden?
Bei dem Freibetrag einer Lohnsteuerermäßigung handelt es sich um einen Jahresbetrag, der auf die kommenden Monate nach der Antragsstellung verteilt wird. Der Freibetrag kann für ein oder zwei Jahre beantragt werden. Er gilt ab dem 1. des Folgemonats nach der Beantragung. Allgemein beginnt das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren im Oktober des Vorjahres. Sofern Sie unsicher sind, wann Sie Ihren Antrag stellen sollten bzw. müssen, konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Steuerberater, um Fehler zu vermeiden.
Wie funktioniert der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Um eine Lohnsteuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Das passende Formular bzw. die Formulare und Anlagen können aus dem Internet heruntergeladen – oder bei dem zuständigen Finanzamt angefragt werden. Die Formulare sind ähnlich aufgebaut, wie die Steuererklärung. Somit sollten die meisten Steuerzahler keine Probleme beim Ausfüllen haben. Nachdem alle Formulare ausgefüllt wurden, muss der Antrag nur noch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Falls Sie Probleme beim Ausfüllen der Formulare haben oder es Unsicherheiten gibt, raten wir stets dazu, einen erfahrenen Steuerberater um Hilfe zu fragen. Nur so kann garantiert werden, dass der Antrag fehlerfrei eingereicht wird. Ein Antrag kann auch aufgrund von formalen Fehlern abgelehnt werden. Sparen Sie sich also den Ärger und kontaktieren Sie unser Team.
Lohnsteuerermäßigung und Pflicht zur Steuererklärung
Nicht jeder Steuerzahler ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Sobald das Finanzamt aber einen Freibetrag und eine Lohnsteuerermäßigung gewährt, ergibt sich daraus eine Pflicht zur Steuererklärung. Die Steuererklärung muss für den jeweiligen Zeitraum ohne Aufforderung eingereicht werden. Sofern Sie über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nachdenken, haben Sie vermutlich ohnehin freiwillig Steuererklärungen eingereicht. Daher ändert sich nicht sonderlich viel. Es sollte Ihnen dennoch bewusst sein, dass aus einer freiwilligen Abgabe eine Pflicht wird.
Mitteilungspflicht bei Lohnsteuerermäßigungen
Eigentlich sollte es offensichtlich sein, dass Sie Veränderungen bei den relevanten Ausgaben melden müssen. Es kann immer passieren, dass Aufwendungen der Lohnsteuerermäßigung nicht mehr der Realität entsprechen. An dieser Stelle ist es wichtig, dass Sie sich nicht auf dem Freibetrag ausruhen, sondern das Finanzamt zeitnah informieren. Wird dieser Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, müssen Sie mit hohen Nachzahlungen rechnen.
Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen
Für einige Steuerzahler kann ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung durchaus sinnvoll sein. Da der Antrag und die damit verbundenen Rahmenbedingungen verwirren können, empfehlen wir stets auf die Kompetenz von einem Steuerberater zu vertrauen. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir stets für Sie und Ihre steuerlichen Fragen verfügbar. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.