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Betriebliche Altersvorsorge: Was Unternehmer wissen sollten

27. Dezember 2019

Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge werden durch den Arbeitgeber Versorgungsleistungen an den Arbeitnehmer zugesagt. Die betriebliche Altersvorsorge kann beispielsweise Alter, Invalidität und/oder den Todesfall absichern. Für Arbeitnehmer ist eine gute betriebliche Altersvorsorge sehr vorteilhaft und kann demnach auch für eine bessere Mitarbeiterbindung genutzt werden. Als Unternehmer und Arbeitgeber sollte man sich also frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzten. Teilweise sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet Zusatzleistungen zu zahlen, beispielsweise zur Entgeltumwandlung. Aber auch freiwillige Leistungen und Angebote können sinnvoll sein. In einem harten Kampf um Fachkräfte können Sie sich mit entsprechenden Zusatzleistungen abheben. Gleichermaßen verbessert sich die Verbindung zu wichtigen bestehenden Mitarbeitern, welche durch die betriebliche Altersvorsoge länger im Unternehmen gehalten werden können. In diesem Beitrag werden wir uns als Steuerberater in Düsseldorf mit der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigen. Der Fokus liegt hierbei auf einem allgemeinen Überblick für Unternehmer und Arbeitgeber.

Welche Modellformen der arbeitgeberfinanzierten Versorgung gibt es?

Zunächst muss man betrachten, welche Möglichkeiten es für eine betriebliche Altersvorsorge gibt. Hierbei kann man in zwei verschiedenen Modellen unterscheiden. Als Unternehmer sollte man möglichst frühzeitig entscheiden, welche der verfügbaren Varianten genutzt werden soll. Die folgenden beiden Grundkonzepte sind zu unterscheiden:

  • Als Arbeitgeber kann man sich dazu entscheiden, eine eigenständige Versorgung für Zusatzleistungen anzubieten. Die sogenannte selbstständige Grundversorgung wird ausgewählten Mitarbeitern gewährt. Hierbei sind die Leistungen unabhängig davon, ob der jeweilige Arbeitnehmer von einer Entgeltumwandlung Gebrauch macht.
  • Alternativ können Sie als Arbeitgeber aber auch entscheiden, dass die Versorgungsleistungen davon abhängig gemacht werden ob der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung durchführt oder nicht. Die Entgeltumwandlung ist eine interessante Form der betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer hat verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten, um Steuern bei der Altersvorsorge zu sparen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Entgeltumwandlung. Wie bereits erwähnt kann man die betriebliche Altersvorsorge abhängig von der Entgeltumwandlung machen. Die vorhandene Entgeltumwandlung wird bei diesem Modell einfach aufgestockt. Mitarbeitnehmer, die nicht an der Entgeltumwandlung teilnehmen sind also auch von der zusätzlichen Versorgung ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass es teilweise auch zu Zuschusspflichten kommen kann. Es ist daher sinnvoll mit einem qualifizierten Steuerberater zu sprechen.

Welche Mitarbeiter dürfen von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren?

Nachdem man sich entschieden hat, in welcher Form die Zusatzleistungen geboten werden sollen, muss die Frage geklärt werden, welcher Personenkreis von diesen Leistungen profitieren darf. Grundsätzlich kann man die betriebliche Altersversorgung für jeden Mitarbeiter bereitstellen, muss dies aber nicht tun. Häufig sollen spezielle Zusatzleistungen genutzt werden um beispielsweise Führungskräfte oder besonders wichtige Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Hierzu können Sie als Unternehmer spezielle Personenkreise für die Altersvorsorge festlegen. Diese Vorgehensweise ist besonders in großen Unternehmen mit vielen Mitarbeitern beliebt und bekannt. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie mit Ihren Regelungen nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Es dürfen weder willkürliche noch sachfremde Unterscheidungen vorgenommen werden. Zulässig ist z.B. die Differenzierung zwischen bestimmten Führungsebenen, Unterschiede in der Qualifikation oder zwischen Außendienstmitarbeitern und anderen Mitarbeitern. Unzulässig hingegen wäre der Ausschluss von Teilzeitbeschäftigenten ohne sachlichen Grund. Einen speziellen Mitarbeiter aufgrund von persönlichen Differenzen zu benachteiligen und Zusatzleistungen zu kürzen ist also nicht gesetzeskonform! Gleichermaßen müssen nicht jedem Mitarbeiter dieselben Leistungen zukommen.

Welche Leistungsarten können unterschieden werden?

Mit betrieblichen Zusatzleistungen ist nicht nur die verbesserte Rente gemeint. Im Rahmen des Betriebsrentengesetzes kann neben der Altersabsicherung auch die Absicherung bei Invalidität vorgenommen werden. Zudem kann nicht nur der Arbeitnehmer abgesichert werden, sondern auch seine Hinterbliebenen. Mit Invaliditätsleistungen wird meistens die Berufsunfähigkeit abgesichert. Somit ergeben sich insgesamt drei Leistungsziele (Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Leistungen im Todesfall). Die drei Leistungsarten können selbstverständlich kumulativ aber auch separat zugesagt werden. Demnach ist es möglich nur eine betriebliche Altersversorgung anzubieten oder aber auch nur die Berufsunfähigkeit abzusichern. Auch auf diesem Weg können bestimmte Personengruppen bevorzugt werden.

Wie findet man die passende Leistungsstruktur?

Nachdem die oben genannten Grundlagen geklärt wurden müssen sich Unternehmer mit der Umsetzung beschäftigen. Hierzu muss eine passende Leistungsstruktur festgelegt werden. Man unterscheidet zwischen der Leistungszusage und beitragsorientierten Systemen. Die ausgewählte Leistungsstruktur bestimmt primär die folgenden zwei Aspekte der Zusatzleistungen:

  • Höhe der zugesagten Versorgungsleistung
  • Die Ausfallhaftung, für die der Arbeitgeber einzustehen hat

Nachfolgend werden wir uns die beiden bereits genannten Leistungsstrukturen genauer anschauen. Welche der Varianten am besten passt, müssen Sie als Arbeitgeber selbst entscheiden bzw. im besten Fall mit einem qualifizierten Steuerberater besprechen.

  1. Leistungszusage

Bei der Leistungszusage ist die zugesagte Versorgungsleistung entweder ein fester Betrag oder ein bestimmbarer Betrag in Bezug auf eine Bemessungsgrundlage. Als Arbeitgeber stehen Sie für die zugesagte Versorgungsleistung ein. Diese Leistungsstruktur wird aufgrund von verschiedensten Faktoren immer weniger verwendet. Relevanz hat die Leistungszusage aber weiterhin bei der Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Im Versorgungsfall kann ein bestimmtes Versorgungsniveau gesichert werden.

  1. Beitragsorientierte Systeme

Bei beitragsorientierten Systemen ist die zugesagte Leistung das Ergebnis aus einer Umwandlung von Beiträgen. Die Basis bilden versicherungsmathematische Prinzipien. Unterscheiden sollte man zwischen der beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung.

Professionelle Beratung für Unternehmer und Arbeitgeber

Wir hoffen, dass die genannten Aspekte geholfen haben einen groben Überblick zu erlangen. Die genaue Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge sollte möglichst gut geplant werden, um Fehler und somit ungewollte Haftung in Zukunft zu vermeiden. Als Unternehmer und Arbeitgeber müssen Sie sich nicht mit den Details einer betrieblichen Altersvorsorge beschäftigen. Stattdessen ist es sinnvoll einen qualifizierten Steuerberater für die Planung und Umsetzung zu konsultieren.

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